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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/266  

Betreff: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 16.08.2020; Grundwasserentnahme und Feldberegnung (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 24.08.2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
31.08.2020    Sitzung des Kreisausschusses      
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
14.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz abgelehnt     
Kreisausschuss
28.09.2020    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
28.09.2020 
Sitzung des Kreistages abgelehnt   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2020_08_13_Grundwasser_Feldberegnung.pdf  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020_08_13_Grundwasser_Feldberegnung.pdf (100 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

1.     Der Kreistag behält sich die Beschlussfassung über die wasserrechtliche Gestattung für die endgültige Wasserentnahme der Bohrung in Brockwinkel oder an anderen Orten zugunsten der CocaCola/Apollinaris gemäß § 58 Abs. 3 NkomVG vor.

2.     Die Verwaltung wird angewiesen, die dauerhafte Grundwasserentnahme dort abzulehnen.

3.     Im Einzugsbereich der Grundwasserkörper Ilmenau Lockergestein links und Ilmenau Lockergestein rechts wird beginnend mit dem Jahr 2021 die Feldberegnung mit konventionellen Beregnungsmaschinen in Form von Beregnungskanonen mit selbstaufrollender Schlauchtrommel (und vergleichbar ineffektiven Beregnungsmaschinen) in der Zeit jeweils einschließlich vom 15. Mai bis 30. September eines jeden Jahres von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr täglich untersagt.

4.     Die Kreisverwaltung wird beauftragt, unverzüglich eine gegenüber allen Landwirten des Landkreises verpflichtende Vereinbarung gemäß der Empfehlung des Beregnungseinsatzes des Bauernverbandes Nordostniedersachsen e.V. laut Infomail vom 18.4.2019 unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten der jeweiligen Grundwasserkörper und der jeweils angebauten Feldfrüchte zu schließen; deren Entwurf dem Umweltausschuss baldmöglichst vorzulegen.

5.     Die Kreisverwaltung wird beauftragt, ein zur Umsetzung bestimmtes Konzept zu erstellen, welche landwirtschaftliche Nutzung im Geestbereich des Landkreises Lüneburg unter Berücksichtigung des Klimawandels künftig möglich ist, ohne den Grundwasserkörper weiter anzugreifen. Die Verwaltung wird ermuntert, anstelle der Vergabe eines externen Gutachtens bei Bedarf den Sachverstand des NLWKN und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beizuziehen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Sachlage:

 

Begründung der Anträge zu 1 und zu 2:

Wir befinden uns im dritten Trockenjahr und zugleich Hitzejahr in Folge. Wir müssen uns auf den Klimawandel einstellen. Wir müssen den Wasserverbrauch reduzieren, und zwar jetzt.

Wir sollten niemandem die Gelegenheit geben, dass er sich das Allgemeingut Wasser aneignet, in Plastikflaschen verkauft und uns den Müll und das trockene Land hinterlässt.

 

Wenn wir nichts ändern, vertrocknet der Landkreis. Die Wälder sterben jetzt schon großflächig. Das gilt für Lüneburg genauso wie für Uelzen und Celle, Osnabrück und Thüringen (vgl. Die Zeit Ausgabe vom 6.8.2020).

Der Landkreis muss die Ausbeutung des Grundwassers auf eine nachhaltige Nutzung umstellen. Es gibt keinen Anspruch auf Grundwassernutzung.

 

Die Kreisverwaltung hat bei der Erlaubnis zur Probebohrung Fehler begangen. Wir dürfen nicht 118.000 m³ Wasser probehalber wegkippen, wie jetzt gestattet. Deshalb ist es erforderlich, dass der Kreistag die Zuständigkeit in diesem Einzelfall an sich zieht.

 

Zur Begründung der Anträge 2-5 verweisen wir auf den Inhalt der zurückgezogenen Vorlage 2019/177 und der abgelehnten Vorlage 2019/298.

Der größte Verbraucher für Wasser ist die Landwirtschaft. Es geht im Landkreis Lüneburg um jährlich bis zu 26 Mio. m³ nur zur Feldberegnung. Wir müssen schnell Wege finden, die Beregnungsmengen aus dem Grundwasser zu verringern. Wir dürfen nicht im Winter und Frühjahr das Wasser mit Dränage von den Feldern ableiten und es im Sommer mit ineffektiven Methoden durch Grundwasser ersetzen. Die Umstellung wird teuer. Wir halten Zuschüsse des Landes für sinnvoll.

Die Begründung der Anträge gemäß Vorlagen 2019/177 und 2019/298 halten wir als Begründung dieses Antrags aufrecht. Nur zur kürzeren Darstellung wiederholen wir deren Inhalt nicht.

Seit unserem ersten Antrag ist ein weiteres Jahr nutzlos vergangen, in dem unverändert beregnet wird, tagsüber wie nachts. Das Land vertrocknet weiter, Osterbach Südergellerser Bach, Ehlbeck und viele andere Gewässer fallen zeitweise bis in die Mittelläufe hinein trocken (Antwort der Landesregierung auf die Anfrage von B90/DIE GRÜNEN vom 15.06.2020).

Im Juni 2019 hieß es, die Verwaltung wirke im Gespräch mit dem Bauernverband Nordost-Niedersachsen und dem Dachverband Feldberegnung auf einen sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser hin. Ein Jahr später fehlen uns dazu die konkreten Resultate. Wir erkennen an, dass die Entnahme für Feldberegnung im Jahr 2019 auf 12 Mio. m³ gesunken ist. Wir wissen, dass das Landvolk seine Mitglieder aufgerufen hat, sparsamer zu sein. Das begrüßen wir. Uns fehlt aber der konkrete Maßnahmenplan.

Wir wissen, dass viele, die im Übermaß Ressourcen der Allgemeinheit nutzen gerne über mögliche Maßnahmen Gespräche führen, weil sie wissen, dass lange Verhandlungen konkrete Maßnahmen verhindern.

So schloss sich Umweltminister Lies schon  am 27.6.2019 in Worten unserem Anliegen an. Zitat in Auszügen: „…. 2019 konnten sich die Grundwasserkörper nicht vollständig von den Auswirkungen des trockenen Jahres 2018 regenerieren bzw. auffüllen. Wir müssen …sensibler mit unseren Wasserressourcen umgehen. Wasser ist ein hohes Gut. …..wir müssen Wasser sparen, der Handlungsdruck wird nicht zuletzt durch das letzte Dürrejahr und die Trockenheit in diesem Jahr deutlich. Der Klimawandel wird auch weitere notwendige Veränderungen zur Folge haben. ….Trinkwasserförderung muss immer Vorrang vor anderen Nutzungen haben. In der Landwirtschaft z.B. muss vor allem das Thema Beregnung intelligenter gelöst werden. Mit der einfachen Methode des Sprengens verdunstet viel zu viel Wasser. Beregnungstechniken müssen verbessert werden. Das Land selbst erarbeitet dazu derzeit ein Wasserversorgungskonzept, um die Wasserversorgung in Niedersachsen langfristig sicherzustellen."

Aber der Umweltminister (SPD)Ließ lies bis heute keine Taten folgen. Es gibt kein Wasserversorgungskonzept, wie von uns zu 4. beantragt. Stattdessen räumt man den Landwirten die Möglichkeit ein, mehr Wasser zu entnehmen, in dem es die Ausgleichszeiträume auf 14 Jahre verlängert werden. Die Kreis-SPD lehnte im Januar wie die CDU unseren Antrag ab.

Der Landkreis Osnabrück (Landrätin B90/GRÜNE) schränkte dagegen in diesem Jahr wie im letzten Jahr die Wasserentnahme darunter auch für die Feldberegnung ein. Warum handelt der Landkreis Lüneburg nicht ebenso? Es ist überall trocken, es gibt keine abweichende Sachlage.

Die Landwirtschaft hat sich mit Düngung und Feldberegnung von der natürlichen Ertragskraft der Böden unabhängig gemacht. Böden, die aus guten Gründen der Grünlandbewirtschaftung vorbehalten waren, wurden zu Acker umgebrochen. Aber Grünland hält mehr Wasser als Acker, reichert mehr Humus an, spült weniger Nährstoffe aus. U.a. die Landwirtschaftskammer Niedersachsen empfiehlt, den Humusaufbau zu fördern, die Fruchtfolgenbewirtschaftung wieder einzuführen.

Es ist dringend ein Umdenken in der Landwirtschaft notwendig. Die Politik ist gefordert, dieses Umdenken so zu fördern, das Allgemeinwohl und die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse der bäuerlichen Familienbetriebe miteinander vereinbar bleiben. Wir haben das verstanden.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 24.08.2020:

zu 1.: Der Kreistag kann sich in diesem Fall die Entscheidung über den Erlaubnisantrag nach § 58 Abs. 3 Satz 1 NKomVG vorbehalten. Aber auch dann muss ein vollständiges, transparentes wasserrechtliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Es sind unter intensiver Einbeziehung des gewässerkundlichen Landesdienstes als Fachbehörde komplexe fachliche Zusammenhänge zu prüfen. Bei bei der Entscheidungsfindung sind die Grenzen des materiellen Fachrechts einzuhalten und nach pflichtgemäßem Ermessen eine Entscheidung zu treffen, nach Bedarf mit entsprechenden Nebenbestimmungen. Auch eine Ermessensentscheidung ist eine Form der Rechtsanwendung und darf nicht willkürlich sein. Der Landrat müsste eine solche Entscheidung sonst beanstanden.

Die Verwaltung regt daher an, das Verfahren beim Fachdienst Umwelt zu belassen und diesen zu verpflichten, im Umweltausschuss regelmäßig über den Stand des Verfahrens zu berichten.

Hinweis:

Der Antrag wird damit begründet, dass die Verwaltung bei der Entscheidung über die Probebohrung einen Fehler begangen habe. Das ist aus Sicht der Verwaltung nicht zutreffend. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt und war daher auf Grundlage des bestehenden Vorschriften zu prüfen. Die Probebohrung als solches ist erforderlich, um die Unterlagen für den endgültigen Erlaubnisantrag für eine langfristige Entnahme von 350.000 m³ jährlich erarbeiten zu können. Unter dem Aspekt der sparsamen Verwendung des Wassers wurde zunächst seitens der Verwaltung eine landwirtschaftliche Verwertung oder zumindest Versickerung zur Grundwasseranreicherung gefordert. Hiervon wurde insbesondere nach Gesprächen mit dem gewässerkundlichen Landesdienst Abstand genommen, da eine Versickerung des Wassers vor Ort die oberflächennahen Messstellen beeinflussen und damit die Aussagen des Pumpversuchs angreifbar machen könnte. Gleiches würde für eine landwirtschaftliche Verwertung gelten, zumal der Pumpversuch ja gerade außerhalb der Beregnungssaison stattfinden muss. Letztlich kam nur die Einleitung in den Graben in Betracht. Nach wie vor ist diese Einleitung in den Graben auch aus Sicht der Verwaltung nicht zu begrüßen, nach pflichtgemäßem Ermessen ist diese Entscheidung aber zu treffen gewesen. Es liegt kein Fehler vor.

 

zu 2.: Wie oben beschrieben ist der Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen. Ein vollständiger Antrag mit entsprechenden prüffähigen Unterlagen liegt noch nicht einmal vor. Der Landkreis ist zu rechtmäßigem Handeln verpflichtet und muss auf Grundlage bestehender Vorschriften entscheiden. Die Vorwegnahme einer Entscheidung ohne Prüfung widerspricht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gesetzmäßigkeit des Verwaltung.

 

zu 3.: Aus Sicht der Verwaltung ist es richtig zu fordern, dass die Beregnung so sparsam wie möglich erfolgen muss. Zum einen zählt hierzu eine effiziente Beregnungstechnik. Dass die Anschaffung entsprechender Technik bisher nicht vom Land gefördert wird, kommt diese bisher nur selten zum Einsatz. Außerdem muss die Beregnung witterungsabhängig erfolgen. Bei hohen Temperaturen und starkem Wind muss die Beregnung unterbleiben. Eine Allgemeinverfügung, die die Zielsetzung verfolgt, Vorgaben für eine sparsame Wasserbewirtschaftung zu machen, müsste sich aus Sicht der Verwaltung an den tatsächlichen Wetterlagen und nicht am Kalender orientieren, um ermessensfehlerfrei zu sein. Sofern seitens des Kreistages mehrheitlich eine witterungsbedingte Regulierung der Feldberegnung beschlossen wird, sollte die Verwaltung beauftragt werden, Kriterien hierfür zu entwickeln und diese in eine entsprechende Verfügung umzusetzen. Im Zusammenhang mit dem Erlaubnisverfahren des Dachverbandes Feldberegnung ist beabsichtigt, in der Erlaubnis entsprechende Regelungen als Nebenbestimmungen aufzunehmen.

 

zu 4.: Landwirte sind freiwillig Mitglied im Bauernverband. Er vertritt deren Interessen, kann aber keine verbindlichen Vereinbarungen für diese schließen. Die Verwaltung müsste also mit jedem einzelnen Landwirt eine Vereinbarung treffen. Das ist nicht umsetzbar. Es fällt nicht in den Aufgabenbereich der Kreisverwaltung, Landwirten Vorgaben für jede Fläche zu machen, was dort angebaut werden kann. Dies variiert auch regelmäßig je nach Marktlage oder anderen Kriterien. Es ist Aufgabe der Landwirtschaftskammer, hier entsprechend zu beraten. Über die zur Verfügung gestellte Wassermenge ist bereits ein Regulativ gegeben.

 

zu 5.: Der Dachverband Feldberegnung beabsichtigt, ein einheitliches Wasserrecht für die Feldberegnung im Landkreis Lüneburg zu beantragen. Hierfür wird bereits ein Gutachten erstellt, dass ermittelt, an welcher Stelle im Landkreis welche Wassermenge unschädlich entnommen werden kann. Dabei fließt auch das Fachwissen des NLWKN als gewässerkundlicher Landesdienst sowie der Landwirtschaftskammer mit ein. Ein weiteres Gutachten ist aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig.

 

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