Vorlage - 2020/288
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Sachlage:
Dem Landkreis Uelzen ist durch den Erlass zur "Änderung oder Aufhebung von Naturschutzgebietsverordnungen; zuständige Behörde" (Rd.Erl. d. MU v 13.05.2009) die Zuständigkeit für das kreisübergreifende Naturschutzgebiet übertragen worden. Die Alt-Verordnung des NSG ist aus dem Jahr 1990 (Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Schierbruch und Forellenbach" in der Gemeinde Bienenbüttel, Landkreis Uelzen und in der Gemeinde Barnstedt, Samtgemeinde Ilmenau, Landkreis Lüneburg vom 23.10.1990) und muss im Rahmen der Sicherung der FFH-Gebiete überarbeitet werden. Eine Änderung der Abgrenzung des Schutzgebietes ist mit der Neufassung nicht verbunden. Mit einer Gesamtfläche von 250 ha liegen ca. 5 ha im Kreisgebiet Lüneburg (SG Ilmenau, Gemeinde Barnstedt). Am 05.08.2020 wurde eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Auslegung erfolgt vom 03.08.2020 bis zum 11.09.2020. Die Unterlagen sind auch beim Landkreis Lüneburg und in der SG Ilmenau einsehbar. Außerdem sind der Verordnungsentwurf, die Begründung und die Karten im Internet verfügbar: www.landkreis-uelzen.de > Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel > Umwelt > Natur und Wald > Sicherung des FFH-Teilgebietes "Schierbruch und Forellenbachtal".
Neben der Beschlussfassung durch den Kreistag des Landkreises Uelzen muss auch eine Zustimmung im Kreistag des Landkreises Lüneburg bezogen auf die hiesigen Teilfächen erfolgen.