Vorlage - 2020/289
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1 | 202001142Anlage01SchreibendesMUand (278 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis erstellt gemeinsam mit Partnern ein Wassermanagementkonzept für den Landkreis Lüneburg.
Die Nds. Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Maßnahmen zu ergreifen, die den unteren Wasserbehörden verbesserte Bedingungen bei der Grundwasserbewirtschaftung einräumt.
Sachlage:
Das Land fördert einmalig die Entwicklung von Wassermanagementkonzepten (s.Anlage). Der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände in Uelzen hat sich bereit erklärt, einen entsprechenden Förderantrag übergreifend für die Landkreise Uelzen und Lüneburg zu erstellen und sich um die Abwicklung des Projektes zu kümmern. Die Fördersumme beliefe sich auf 300.000,00 € bei einem 10-%-igen Eigenanteil.
In der Vergangenheit hat die Verwaltung die Erstellung eines Managementkonzeptes aufgrund des hohen finanziellen und personellen Aufwandes kritisch gesehen. Die Erarbeitung eines Konzeptes in Kooperation im Rahmen der Förderung wird als gute und einmalige Gelegenheit gesehen, dieses Thema anzugehen. Da die Antragsfrist bereits am 15.09.2020 endet, führt die Verwaltung bereits vorbereitend die notwendigen Gespräche mit den Kooperationspartnern und wird in den Gremien entsprechend berichten. Für das Jahr 2021 würde die Konzepterstellung als Ziel im Haushalt aufgenommen werden. An Mitteln ist der Eigenanteil von 15.000,00 € und weitere 10.000,00 € für evtl. Sonderleistungen, die im Antrag nicht abgebildet werden können, vorzusehen. Für die Konzepterstellung sind Begleitgremien mit den maßgeblichen Akteuren (Wasserversorgung, Landwirtschaft usw.) vorzusehen. Diese wären von den Landkreisen zu koordinieren. Die Kooperation innerhalb der Region ist Fördervoraussetzung. Die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Uelzen ist auch fachlich sinnvoll, da gemeinsam die wesentlichen Grundwasserkörper bewirtschaftet und auch bereits das gemeinsame Gutachten für die Dachverbände Feldberegnung erarbeitet werden. Inhaltlich sind folgende Aspekte in dem Konzept zu bearbeiten:
- Bestandsanalyse
- Entnahmen
- Wasserflüsse (z.B. auch Wasserversorger kreisübergreifend und Versorgungsgebiete untereinander)
- Bedarfsanalyse für verschiedene Zukunftsszenarien für alle Nutzungen unter Berücksichtigung klimatischer Veränderungen
- Einbindung aller Nutzer und weiterer Stellen: Land-/Forstwirtschaft, Wasserversorger, Gewerbe/Industrie, Kommunen, Politik, Naturschutzverbände, GLD
- Analyse tatsächliche Verbräuche
- Abschätzung private Brunnennutzungen
- Erfassen Substitutionsquellen – Menge, Qualität (Kühlwasser, ESK, geklärtes Abwasser, Oberflächenwasser, Regenwasserspeicher, Wasserhaltung, Verringerung Abfluss über Fließgewässer…)
- Abschätzung Nutzungsmöglichkeit alternativer Quellen
- Maßnahmen zur Förderung Grundwasserneubildung und Retention
- Beschreibung
- Suchräume
- Beschreibung Grundwassersituation im Kreisgebiet
- Beschreibung Einsparpotenziale für die unterschiedlichen Nutzungen
- Gesamtbetrachtung Einzugsgebiet
- Analyse und Einbeziehung des Landschaftsrahmenplanes.
Das Konzept kann wesentliche Handlungsfelder aufzeigen. Die mögliche Umsetzung hängt aber von verschiedenen Randbedingungen ab. Zum einen benötigt die untere Wasserbehörde für ihre Entscheidungen aktuelle Daten, die vom Land zur Verfügung zu stellen sind (Grundwasserbewirtschaftungserlass). Zum anderen müssen auch Fördermittel bereit stehen, um Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers bzw. zur Einsparung von Wasser zu finanzieren. Letztlich müssen auch für alle Nutzer des Grundwassers finanzielle Anreize geschaffen werden, um von sich aus Maßnahmen zur Reduzierung des Bedarfs zu ergreifen. Die Verwaltung empfiehlt dem Kreistag entsprechende Forderungen an das Land zu formulieren:
- Die Landesregierung wird aufgefordert, eine grundlegende Anpassung der Höhe der zu entrichtenden Wasserentnahmegebühr vorzunehmen, um Anreize zum Wassersparen zu schaffen. Gleiches gilt auch für die gewerbliche Nutzung von Grundwasser.
- Der Grundwasserbewirtschaftungserlass muss bzgl. der Dargebote zeitnah und unter stärkerer Berücksichtigung der Entwicklungen der letzten 3 trockenen Jahre angepasst werden, um den unteren Wasserbehörden eine sichere Entscheidungsgrundlage zu geben.
- Im Rahmen der Agrarförderung sind Anreize zu schaffen, auf Böden mit geringer natürlicher Fruchtbarkeit, angepasste Feldfrüchte anzubauen.
- Für den Einsatz sparsamer Beregnungstechnik, Schaffung von Substitutionsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Förderung der Grundwasserneubildung sind entsprechende Förderrichtlinien zu schaffen.
Für die private Nutzung von Grundwasser zum Bewässern von Grünflächen oder das Befüllen von Schwimmbecken ab einer bestimmten Größe sowohl über Hausbrunnen als auch mit Wasser der Trinkwasserversorgung ist eine landeseinheitliche Reglementierung zu schaffen.
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