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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/292  

Betreff: Wasserrechtsverfahren Apollinaris Brands/Coca-Cola
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Produkte:13.4. 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
14.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
00 Ordnerrücken-Antragsbezeichnung Stand Juli 2019  
01 Antrag auf Erlaubnis gemäß §§ 8 - 10 WHG-ScopingUnterlage gem § 5 UVPG  
02 Deckblatt-Anlagen  
02.1 Anlage 1- Untersuchungsraum mit grundwasserempfindlichen Biotopen  
02.2 Anlage 2- Messstellen und Pegel  
02.3 Anlage 3- Schutzgebiete im Untersuchungsraum  
03 Deckblatt-Anhang  
03.1 Anhang-Geologisch hydrologische Erläuterung  
04 Deckblatt-Anlagenverzeichnis  
04.1 Anlage 1 Übersichtskarte  
04.2 Anlage 2- Geologischer Schnitt West Ost  
04.3 Anlage 3- Abgrenzung des Untersuchungsraumes  
04.4 Anlage 4- GwMessstelle AP 38.3a Chemische Analyse  
Niederschrift Änderungen 61.33 - 61.42_Stand_10_03_2020  
Enteisenungsanlage Pumpversuch Coca Cola Lüneburg  
Anlage  
Enteisungsanlage Verfahrensbeschreibung_Anhang Niederschrift Scopingtermin  
00.1 Ordnerrücken-Antragsbezeichnung  
00.2 Deckblatt mit Inhaltsverzeichnis  
01.1 Antrag auf Errichtung des Förderbrunnens 3 auf FlSt. 47-2, Flur 1, Gem. Reppenstedt  
01.2.0 Deckblatt-Anlagenverzeichnis gesamt  
01.2.1.0 Deckblatt-Anlagen 1 bis 3  
01.2.1.1 Anlage 1- Übersichtskarte 1zu50.000  
01.2.1.2 Anlage 2- Übersichtskarte 1zu25.000  
01.2.1.3 Anlage 3- Lage Förderbrunnen auf Flurstück 1zu5.000  
01.2.2.0 Deckblatt-Anlagen 4a bis 4b  
01.2.2.1 Anlage 4a- Schichtenverzeichnis AP 38 Übersicht  
01.2.2.2 Anlage 4b- Geplanter Ausbau Brunnen 3  
01.2.3.0 Deckblatt-Anlage 5  
01.2.3.1 Anlage 5- Auszug aus chem. Analysen des GW aus AP 38.3a  
01.2.4.0 Deckblatt-Anlage 6  
01.2.4.1 Anlage 6- Baugrund u. Gründungsgutachten Neubau einer Brunnenstube  
01.2.5.0 Deckblatt-Anlage 7  
01.2.5.1 Anlage 7- Landschaftspfl. Fachbeitrag zum Neubau einer Brunnenstube  
02.1 Antrag zur Entnahme von GW aus Brunnen 3 i.R. eines Pumpversuchs  
02.2.1 Anlage 1- Übersichtskarte 1zu25.000  
02.2.2 Anlage 2- Ablauf Pumpversuch  
02.2.3 Anlage 3- Messstellenliste  
02.2.4 Anlage 4- Chemische Analyse des geförd. Grundwassers - Auszug  
02.2.5 Deckblatt-Anhang  
02.2.5.1 Anhang Prüfkriterien zur allg. Vorprüfung gem Anlage 3 z.G.ü. die UVPG  
03.1 Antrag Einleiterlaubnis v.n. schädl. verunr. Wasser i.R. eines Pumpversuchs  
03.2.0 Deckblatt-Anlagenverzeichnis 1 bis 5  
03.2.1 Anlage 1- Übersichtskarte 1zu25.000  
03.2.2 Anlage 2- Lage der Einleitstelle mit Flurstück  
03.2.3 Anlage 3- Ablauf Pumpversuch und Einleitungsmengen u. -zeiten  
03.2.4 Anlage 4- Chemische Analyse des einzuleitenden Grundwassers Auszug  
03.2.5 Anlage 5- Hydraulische Überprüfung des Fliessgewässers Kranker Hinrich  
2020_05_29_Erlaubnis_Pumpversuch etc.  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Anlage/n:

 

1. Scoping-Unterlagen

2. Protokoll des Scopingtermines mit Anlagen

3. Antragsunterlagen Pumpversuch und Einleitung

4. Erlaubnis Pumpversuch und Einleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 00 Ordnerrücken-Antragsbezeichnung Stand Juli 2019 (120 KB)      
Anlage 2 2 01 Antrag auf Erlaubnis gemäß §§ 8 - 10 WHG-ScopingUnterlage gem § 5 UVPG (7021 KB)      
Anlage 3 3 02 Deckblatt-Anlagen (54 KB)      
Anlage 4 4 02.1 Anlage 1- Untersuchungsraum mit grundwasserempfindlichen Biotopen (1689 KB)      
Anlage 5 5 02.2 Anlage 2- Messstellen und Pegel (1711 KB)      
Anlage 6 6 02.3 Anlage 3- Schutzgebiete im Untersuchungsraum (1793 KB)      
Anlage 7 7 03 Deckblatt-Anhang (270 KB)      
Anlage 8 8 03.1 Anhang-Geologisch hydrologische Erläuterung (3143 KB)      
Anlage 9 9 04 Deckblatt-Anlagenverzeichnis (316 KB)      
Anlage 10 10 04.1 Anlage 1 Übersichtskarte (3621 KB)      
Anlage 11 11 04.2 Anlage 2- Geologischer Schnitt West Ost (7920 KB)      
Anlage 12 12 04.3 Anlage 3- Abgrenzung des Untersuchungsraumes (1467 KB)      
Anlage 13 13 04.4 Anlage 4- GwMessstelle AP 38.3a Chemische Analyse (6448 KB)      
Anlage 14 14 Niederschrift Änderungen 61.33 - 61.42_Stand_10_03_2020 (307 KB)      
Anlage 15 15 Enteisenungsanlage Pumpversuch Coca Cola Lüneburg (566 KB)      
Anlage 16 16 Anlage (111 KB)      
Anlage 17 17 Enteisungsanlage Verfahrensbeschreibung_Anhang Niederschrift Scopingtermin (5 KB)      
Anlage 18 18 00.1 Ordnerrücken-Antragsbezeichnung (122 KB)      
Anlage 19 19 00.2 Deckblatt mit Inhaltsverzeichnis (252 KB)      
Anlage 20 20 01.1 Antrag auf Errichtung des Förderbrunnens 3 auf FlSt. 47-2, Flur 1, Gem. Reppenstedt (4019 KB)      
Anlage 21 21 01.2.0 Deckblatt-Anlagenverzeichnis gesamt (337 KB)      
Anlage 22 22 01.2.1.0 Deckblatt-Anlagen 1 bis 3 (301 KB)      
Anlage 23 23 01.2.1.1 Anlage 1- Übersichtskarte 1zu50.000 (6935 KB)      
Anlage 24 24 01.2.1.2 Anlage 2- Übersichtskarte 1zu25.000 (2993 KB)      
Anlage 25 25 01.2.1.3 Anlage 3- Lage Förderbrunnen auf Flurstück 1zu5.000 (969 KB)      
Anlage 26 26 01.2.2.0 Deckblatt-Anlagen 4a bis 4b (292 KB)      
Anlage 27 27 01.2.2.1 Anlage 4a- Schichtenverzeichnis AP 38 Übersicht (350 KB)      
Anlage 28 28 01.2.2.2 Anlage 4b- Geplanter Ausbau Brunnen 3 (394 KB)      
Anlage 29 29 01.2.3.0 Deckblatt-Anlage 5 (296 KB)      
Anlage 30 30 01.2.3.1 Anlage 5- Auszug aus chem. Analysen des GW aus AP 38.3a (292 KB)      
Anlage 31 31 01.2.4.0 Deckblatt-Anlage 6 (291 KB)      
Anlage 32 32 01.2.4.1 Anlage 6- Baugrund u. Gründungsgutachten Neubau einer Brunnenstube (10701 KB)      
Anlage 33 33 01.2.5.0 Deckblatt-Anlage 7 (293 KB)      
Anlage 34 34 01.2.5.1 Anlage 7- Landschaftspfl. Fachbeitrag zum Neubau einer Brunnenstube (9167 KB)      
Anlage 35 35 02.1 Antrag zur Entnahme von GW aus Brunnen 3 i.R. eines Pumpversuchs (5059 KB)      
Anlage 36 36 02.2.1 Anlage 1- Übersichtskarte 1zu25.000 (2948 KB)      
Anlage 37 37 02.2.2 Anlage 2- Ablauf Pumpversuch (672 KB)      
Anlage 38 38 02.2.3 Anlage 3- Messstellenliste (791 KB)      
Anlage 39 39 02.2.4 Anlage 4- Chemische Analyse des geförd. Grundwassers - Auszug (6872 KB)      
Anlage 40 40 02.2.5 Deckblatt-Anhang (286 KB)      
Anlage 41 41 02.2.5.1 Anhang Prüfkriterien zur allg. Vorprüfung gem Anlage 3 z.G.ü. die UVPG (7527 KB)      
Anlage 42 42 03.1 Antrag Einleiterlaubnis v.n. schädl. verunr. Wasser i.R. eines Pumpversuchs (3214 KB)      
Anlage 43 43 03.2.0 Deckblatt-Anlagenverzeichnis 1 bis 5 (340 KB)      
Anlage 44 44 03.2.1 Anlage 1- Übersichtskarte 1zu25.000 (1159 KB)      
Anlage 45 45 03.2.2 Anlage 2- Lage der Einleitstelle mit Flurstück (537 KB)      
Anlage 46 46 03.2.3 Anlage 3- Ablauf Pumpversuch und Einleitungsmengen u. -zeiten (909 KB)      
Anlage 47 47 03.2.4 Anlage 4- Chemische Analyse des einzuleitenden Grundwassers Auszug (559 KB)      
Anlage 48 48 03.2.5 Anlage 5- Hydraulische Überprüfung des Fliessgewässers Kranker Hinrich (5119 KB)      
Anlage 49 49 2020_05_29_Erlaubnis_Pumpversuch etc. (249 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.

 

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Sachlage:

 

Der Antrag von Apollinaris Brands zur Errichtung eines Brunnens zur Mineralwasserförderung hat zu einer breiten Diskussion und zu vielen Fragen geführt. Das bisherige und zukünftige Verfahren wird daher an dieser Stelle umfassend dargestellt und die vorliegenden Unterlagen werden im Anhang zur Verfügung gestellt. Bei der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises, die zum Geschäft der laufenden Verwaltung gehört. Daher erfolgte bisher keine Vorlage für die politischen Gremien.

 

  1. Die Apollinaris Brands GmbH produziert neben den bekannten Limonaden der Coca-Cola-Produktlinie in Lüneburg seit 2007 auch Mineralwasser und andere Getränke unter dem Namen Vio.

 

  1. Dafür wird in Lüneburg Grundwasser entnommen.

 

  1. Eine solche Entnahme stellt eine Benutzung des Grundwassers nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.

 

  1. Nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf die Benutzung eines Gewässers grundsätzlich einer Erlaubnis oder Bewilligung.

 

  1. Derzeit hat die Apollinaris Brands GmbH eine Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser aus zwei Brunnen. Diese Brunnen liegen im Gebiet der Hansestadt Lüneburg und fördern aus den Grundwasserkörpern Ilmenau Lockergestein links (Brunnen 1) und Ilmenau Lockergestein rechts (Brunnen 2). Die Erlaubnis wurde von der Hansestadt Lüneburg am 07.11.2016 befristet für 25 Jahre bis zum 31.12.2041 erteilt. Die Erlaubnis gestattet die Grundwasserentnahme aus den beiden Brunnen zur Verwendung als Mineralwasser Vio von maximal 85 m3/Stunde (42,5 m3/Stunde je Brunnen), 12.200 m3/Woche, 50.000 m3/Monat, 350.000 m3/Jahr.

 

  1. Da die erlaubte Jahresentnahmemenge auf Grund steigender Abfüllmengen nahezu ausgeschöpft ist, wird von der Apollinaris Brands GmbH beabsichtigt, die Entnahme von weiteren 350.000 m3/Jahr aus einem 3. Brunnen zu beantragen.

 

  1. Mit den Planungen zum Bau des 3. Brunnens wurde im Frühjahr 2016 begonnen.

 

  1. Für die Standortsuche wurden 19 Erkundungsbohrungen niedergebracht (Endteufen zwischen 120 und 309 m). Die Erkundungen wurden geophysikalisch vermessen und zu Grundwassermessstellen mit Verfilterung in den Unteren Braunkohlesanden ausgebaut. Die Bohrungen waren ordnungsgemäß innerhalb von 14 Tagen vor der geplanten Ausführung bei der jeweils zuständigen unteren Wasserbehörde angezeigt worden. Die beiden Bohrungen gewonnenen Bodenprofile sowie bereits bekannte Bodenprofile wurden genutzt, um Erkenntnisse zur Überdeckung des Aquifers zu bekommen, aus dem gefördert werden soll. Zum einen ist die Überdeckung notwendig, um einen Schutz des zu fördernden Grundwassers vor Einträgen zu sichern und zum anderen soll die Überdeckung verhindern, dass entnahmebedingte Absenkungen von Standrohrspiegelhöhen sich auf die Umwelt (Gewässer, Natur etc.) auswirken.

 

  1. Bei der Wahl des Standortes von Brunnens 3 wurde darauf geachtet, dass das zugehörige Einzugsgebiet sich nicht mit den benachbarten Wasserschutzgebieten Westergellersen und Lüneburg überschneidet. Ein ursprünglich geplanter Standort für Brunnen 3 wurde verworfen, da Überdeckung und Wirkbereich nicht den Anforderungen entsprachen. Ein anderer Standort wurde verworfen, da er aufgrund seiner Randlage zur Wohnbebauung nicht durchsetzbar erschien. Ausgewählt wurde schließlich ein Standort südöstlich der Ortschaft Vögelsen auf dem Grundstück Flurstück 47/2, Flur 1, Gemarkung Reppenstedt. Auf Grund der durch die vorliegenden Bohrdaten gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere zur Überdeckung des Aquifers, dem Abstand zu den benachbarten Wasserschutzgebieten sowie die Begründung für das Verwerfen von zwei Standorten konnte die Standortwahl als nachvollziehbar und zweckmäßig angesehen werden.

 

  1. Ob für eine Wasserentnahme in Höhe von 350.000 m³/a an einem Standort eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann, lässt sich erst im Rahmen des erforderlichen Wasserrechtsverfahrens und nach einem Pumpversuch und den sich daraus ergebenden Gutachten (hydrogeologisches Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfung etc.) beurteilen. Da die Vorhabensträgerin das unternehmerische Risiko für den vor Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis (350.000 m³/a) erforderlichen Brunnenbau trägt, kann die untere Wasserbehörde keine Vorgaben zum Standort und damit alternativen Standorten machen. Des Weiteren trägt die Vorhabensträgerin das Risiko, ob der Brunnenstandort die Voraussetzungen für die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser erfüllt. Für diese Anerkennung ist das LAVES zuständig.

 

  1. Die Apollinaris Brands GmbH wird für den genannten Standort eine Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser in einer Menge von maximal 85 m3/Stunde (42,5 m3/Stunde je Brunnen), 12.200 m3/Woche, 50.000 m3/Monat, 350.000 m3/Jahr aus einer Tiefe von ca. 195 m aus den tertiären Hemmoorschichten (Untere Braunkohlesande) beantragen. Im Rahmen eines solchen Antrags ist für eine Wasserentnahme zwischen 100.000 m³ und 10 Mio. m³ gemäß Anlage 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Da sich die Apollinaris Brands GmbH als Antragsteller aber entschieden hat, eine freiwillige UVP zu beantragen, ist eine Vorprüfung nicht erforderlich.

 

  1. Auf Grund der Beantragung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVP) fand am 09.12.2019 ein sogenannter Scopingtermin statt. Ein solcher Termin ist nach § 15 Abs. 3 UVPG bei Vorliegen einer UVP-Beantragung durchzuführen. Ziel des Scopingtermines ist, den Untersuchungsrahmen für den Wasserrechtsantrag zu ermitteln. Dabei wird festgelegt, welche Unterlagen und Untersuchungen der Antragsteller für die UVP vorzunehmen bzw. beizubringen hat, um eine Prüfung vornehmen zu können.

 

  1. Zu dem Termin hatte der Landkreis Lüneburg, Fachdienst Umwelt, als verfahrensführende Behörde die Vertreter der betroffenen Träger öffentlicher Belange (TöB) eingeladen. Die eingeladenen Behörden, Kommunen, Verbände etc. waren die Hansestadt Lüneburg (Untere Wasserbehörde, Stadtentwicklung, Untere Denkmalschutzbehörde, FB Straßen- und Ingenieurbau, Grünplanung), die Samtgemeinden Bardowick und Gellersen, der Flecken Bardowick, die Gemeinden Vögelsen, Mechtersen, Reppenstedt, die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen (Bezirksstelle Uelzen), der Bauernverband Nordostniedersachsen e.V., der Dachverband Feldberegnung Lüneburg, das Forstamt Uelzen der LWK, das Beratungsforstamt Göhrde, das Forstamt Sellhorn, das Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES, Fachdezernat Binnenfischerei – Fischereikundlicher Dienst), der Wasserverband der Ilmenauniederung, der Gewässer- und Landschaftspflegeverband Mittlere und Obere Ilmenau, der Wasserbeschaffungsverband Lüneburg-Süd, die Purena GmbH, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), die Umwelt- und Naturschutzverbände (Anglerverband Niedersachsen e.V., BUND Elbe-Heide, NABU Lüneburg, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Verein Naturschutzpark e.V. (VNP), etc.) und die Fachdienste Bauen und Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Lüneburg.

 

  1. Nach Vorstellung der Scoping-Unterlagen wurden seitens der TöBs weitere erforderliche Untersuchungen angeregt, erörtert und festgelegt. Die vollständigen Scopingunterlagen und das Ergebnisprotokoll werden in der Anlage beigefügt.

 

  1. Der abgestimmte Untersuchungsrahmen stellt die Grundlage für das Verfahren nach dem UVPG sowie das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren dar. Dabei sind auch grundlegende Anforderungen einzuhalten.

 

  1. Der Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) des Landes Niedersachsen hat Grundlagen für die Bearbeitung von Wasserrechtsanträgen erarbeitet (u.a. die sog. Geofakten 1). Diese sind für alle Wasserbehörden Prüfungsmaßstab und regeln u.a. den Umfang der Antragsunterlagen. Die Beteiligung des GLD ist verbindlich geregelt. Außerdem gibt das Land den Wasserbehörden über den Grundwasserbewirtschaftungserlass einen Rahmen vor, welche Wassermengen grundsätzlich aus einem Grundwasserkörper entnommen werden können. Der Erlass macht verbindliche Vorgaben zum Verfahren.

 

  1. Zu den einzelnen vorzulegenden Unterlagen gehört neben der Umweltverträglichkeitsstudie auch ein hydrogeologisches Gutachten welches auf Grundlage eines Pumpversuches zu erstellen ist und den zentralen Bestandteil der Antragsunterlagen darstellt.

 

  1. Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Beantragung der Erlaubnis für die Grundwasserentnahme erfolgen. Im Zuge des Wasserrechtsverfahrens erfolgt dann die Beteiligung von Behörden, TöB, Kommunen und der Öffentlichkeit. Das Verfahren wird öffentlich bekannt gemacht und die Unterlagen werden zur Einsicht für die Dauer von einem Monat ausgelegt. Einwendungen können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist eingereicht werden. Bevor über den Antrag entschieden wird, ist ein Erörterungstermin durchzuführen, in dem Einwände und Stellungnahmen erörtert werden. Unmittelbar nach der Erteilung des Bescheides wird dieser öffentlich bekannt gemacht.

 

  1. Grundsätzlich ist nach § 12 WHG eine Erlaubnis zu versagen, wenn schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeid- oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt werden. Bei der Prüfung übt die Wasserbehörde ihr Bewirtschaftungsermessen aus. Das Bewirtschaftungsermessen bedeutet eine Prüfung aller Belange und Abwägung von Interessen. Im Falle von Grundwasser-Entnahmen hat die Trinkwasserversorgung dabei Vorrang, alle anderen Benutzungen müssen dahinter zurückstehen, sind untereinander aber gleichberechtigt. Die Bewirtschaftungsziele des § 6 WHG sind zu berücksichtigen. All diese Aspekte sind im Einzelfall zu prüfen. Der Antrag der Apollinaris Brands GmbH ist also nur abzulehnen, wenn hier Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Liegen entsprechende Gründe vor, kann eine Erlaubnis aber jederzeit geändert oder auch widerrufen werden. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
     
  2. Der dem hydrogeologischen Gutachten zu Grunde liegende Pumpversuch und die damit zusammenhängende Grundwasserentnahme sowie die Einleitung in den Kranken Hinrich wurde mit Datum vom 16.07.2019 beantragt. Die maßgeblichen Antragsunterlagen wurden von der Hydrogeologie GbR, Oldenburg, verfasst. Die vollständigen Unterlagen werden in der Anlage beigefügt. Bei dem Pumpversuch handelt es sich wie bei der geplanten Grundwasserentnahme um eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des WHG, die ein entsprechendes Erlaubnis-Verfahren erfordert (s.o.).

 

  1. Die Antragsbearbeitung obliegt einem Mitarbeiter (Dipl.-Ing.) der unteren Wasserbehörde des Landkreises Lüneburg. Dieser hat den Antrag und die zugehörigen Unterlagen auf Vollständigkeit, formell und fachlich geprüft. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wurden weitere Fachbehörden (untere Naturschutzbehörde, LBEG und NLWKN (beide Gewässerkundlicher Landesdienst – GLD) hinzugezogen. Diese haben ihrerseits die Unterlagen eingehend geprüft und geben fachliche Stellungnahmen ab, die ebenso wie weitere von betroffenen Stellen (Bauamt, Kommunen etc.) abgegebene Stellungnahmen in die Entscheidung über den Antrag eingehen.

 

  1. Nach Prüfung des zuständigen Mitarbeiters entsprechen die Unterlagen zum Pumpversuch dem Regelwerk DVGW Arbeitsblatt W 111. Das geplante Vorgehen wurde fachlich plausibel und nachvollziehbar dargelegt. Zu diesem Urteil kam auch der LBEG (GLD), der die Unterlagen in seiner Stellungnahme vom 09.10.2019 auch als „vollständig, nachvollziehbar und plausibel“ bezeichnete. Es wurden bei Berücksichtigung der fachlichen Hinweise keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. So wurden ebenso wie in der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 26.08.2019 weitere erforderliche Untersuchungen gefordert. Diese wurden, wie die später beim Scopingtermin festgelegten zusätzlichen Untersuchungen, in den Auflagenkatalog der Erlaubnis des Pumpversuches vom 29.05.2020 aufgenommen.

 

  1. Diese auferlegten zusätzlichen Untersuchungen beinhalten u.a. oberflächennahe Grundwassermessstellen an in der Nähe des geplanten Brunnens gelegenen grundwasserbeeinflussten Biotopen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Lattenpegel an als geschütztes Biotop ausgewiesenen Kleingewässern, die Ausstattung des an der Gellersenhalle geplanten Löschwasserbrunnens mit einem Datenlogger zur Erfassung der Wasserspiegellagen. Die gesamten Auflagen können der Erlaubnis entnommen werden, die als Anlage beigefügt wird.

 

  1. Insgesamt wurden zur Ermittlung möglicher Auswirkungen auf die Grundwasserspiegellagen vom Antragsteller 19 Messstellen-Gruppen mit zusammen 64 Messstellen gebaut. Hinzu kommen 12 bestehende Gruppen mit 34 Messstellen des Antragstellers sowie 11 Gruppen mit 17 Messstellen aus dem Netz der Purena GmbH, 5 Gruppen mit 14 Messstellen aus dem Netz des Wasserbeschaffungsverbandes Lüneburg-Süd und 4 Gruppen mit 9 Messstellen aus dem Netz des NLWKN, Betriebsstelle Lüneburg. Noch zu errichten sind 6 flache GW-Messstellen an geschützten Bereichen (Biotope), 7 Lattenpegel an Stillgewässern und 1 Pegel am Landwehrkanal. Daraus ergibt sich eine Gesamtzahl von 51 Messstellen-Gruppen mit 144 Messstellen und 8 Messstellen an Oberflächengewässern. Außerdem werden an 10 Stichtagen Trockenwetter-Abflussmessungen am Pegel im Landwehrkanal durchgeführt (vor, während und nach dem Pumpversuch) und eine Überwachung der chemischen Qualität des Grundwassers vor, während und nach dem Pumpversuch an 5 ausgewählten Messstellen erfolgen. Alle Grundwassermessstellen und der Pegel am Landwehrkanal sind mit Datenloggern ausgestattet. Der vollständige Betrieb der Messungen beginnt mindestens 4 Wochen vor dem Pumpversuch. Der größte Teil der Messstellen bzw. der Datenlogger wird bereits betrieben und erfasst Daten während der gesamten diesjährigen Beregnungssaison.

 

  1. Da bei dem Pumpversuch eine Entnahme von rd. 118.000 m3 erfolgen soll, war gemäß Anlage 1 des UVPG eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Diese hatte zum Ergebnis, dass für die beim Pumpversuch erfolgende Entnahme keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Das Vorprüfungsergebnis war gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg vom 09.07.2020.

 

  1. Der Pumpversuch läuft über einen Zeitraum von 70 Tagen. Bei dem eigentlichen Pumpversuch wird an 66 Tagen eine Grundwassermenge von 113.000 m3 aus den Unteren Braunkohlesanden zu Tage gefördert. Vorgeschaltet ist ein 4-tägiger Leistungstest bei dem rd. 4.500 m3 entnommen werden. Die maximale Entnahme beträgt 85 m3/Stunde (≈ 23,6 l/s).

 

  1. Der Pumpversuch findet außerhalb der landwirtschaftlichen Beregnungssaison statt. Dadurch werden Beeinflussungen durch die zahlreichen Beregnungsbrunnen im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen.

 

  1. Das während des Pumpversuches entnommene Grundwasser soll über eine behelfsmäßige Rohrleitung in den „Kranken Hinrich“ (Gewässer III. Ordnung) eingeleitet werden. Der Einleitungspunkt liegt 1,3 km vom geplanten Brunnen 3 entfernt in der nördlichen Ortslage Reppenstedts. Die genaue Lage kann den Antragsunterlagen entnommen werden.

 

  1. Der „Kranke Hinrich“ als kleiner Graben mit einem Einzugsgebiet von nur 4,5 km2 gehört nicht zum EU-Gewässernetz. Er mündet linksseitig in den Hasenburger Bach. Die Wasserführung ist, insbesondere im Sommer, sehr gering. Vor der Einmündung in den Hasenburger Bach durchfließt das eingeleitete Wasser den „Kranken Hinrich“ auf einer Strecke von ca. 3,6 km. Die hydraulische Leistungsfähigkeit des Gewässers wurde fachtechnisch durch ein Ingenieurbüro geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass bei Betrachtung mittlerer Abflussverhältnisse (MQ) sowie eines 100-jährlichen Hochwasserabflusses (HQ 100) bei einer Einleitung von maximal 23,6 l/s keine Überlastungen des Gewässers und der vorhandenen Verrohrungen zu erwarten sind. Der Bericht zur hydraulischen Untersuchung ist Teil der Antragsunterlagen (Anlage 5). Um eine Überlastung des Gewässers ausschließen zu können, wurde festgelegt, dass bei Starkregenereignissen (Definition nach DIN 4049, Niederschläge ab 15 l/m2+Stunde) die Wasserstände zu überwachen sind. Bei einer drohenden Überlastung ist der Pumpversuch zu unterbrechen. Diese Festlegungen sind als Auflage in die Erlaubnis eingegangen.

 

  1. Eine Beprobung des Grundwassers aus dem Entnahmehorizont am geplanten Standort ergab, dass das geförderte Wasser Trinkwasserqualität hat und eine geringe Mineralisierung aufweist. Die Eisen- und Mangankonzentrationen sind relativ gering. Die Wassertemperatur ist bei der großen Entnahmetiefe (geplanter Brunnenfilter zw. 174 u. 189 m) quasi keinen Schwankungen unterlegen und lag bei 12,9 °C. Zur Aufbereitung des Wassers vor Einleitung in den „Kranken Hinrich“ ist eine „Schnellfiltrationsanlage“ vorgesehen. Dort findet in einem Vorlagebecken eine Sedimentation und damit ein Rückhalt von „groben Feststoffen“ (Sand, Schlamm) statt, bevor durch die Injektion von Sauerstoff und zwei in Reihe geschaltete Filter aus Quarzfiltersand und -kies Eisenhydroxid und abfiltrierbare Stoffe aus dem Wasser entfernt werden. Weitere Details zur Wasseraufbereitung können den Antragsunterlagen entnommen werden.

 

  1. Dass durch die Einleitung des Grundwassers in den „Kranken Hinrich“ die aquatische Biozönose im Bach negativ beeinflusst wird, ist nach fachlicher Einschätzung nicht zu erwarten. Ebenso ist auf Grund des geringen Eisengehaltes nicht mit Verockerungen zu rechnen.

 

  1. Die Einleitung außerhalb der Beregnungssaison, in den Monaten Oktober – Dezember ist hinsichtlich der Wassertemperatur ökologisch vorteilhaft. In dieser Zeit hat das Grundwasser eine Temperatur von ca. 12,9 °C, die Lufttemperatur liegt bei ca. 5 -13 °C. Durch die geringen Temperaturunterschiede zwischen dem einzuleitenden Grundwasser und dem Wasser des Kranken Hinrichs sind temperaturbedingte Auswirkungen auf das Ökosystem und die Biozönose des Gewässers nicht zu befürchten.

 

  1. Unter dem Aspekt der sparsamen Verwendung des Wassers wurde zunächst seitens der Verwaltung eine landwirtschaftliche Verwertung oder zumindest Versickerung zur Grundwasseranreicherung gefordert. Hiervon wurde insbesondere nach Gesprächen mit dem Gewässerkundlichen Landesdienst Abstand genommen, da eine Versickerung des Wassers vor Ort die oberflächennahen Messstellen beeinflussen und damit die Aussagen des Pumpversuches angreifbar machen könnte. Gleiches würde für eine landwirtschaftliche Verwertung gelten, zumal der Pumpversuch ja gerade außerhalb der Beregnungssaison stattfinden muss. Letztlich kam nur die Einleitung in den Graben in Betracht. Nach wie vor ist diese Einleitung in den Graben auch aus Sicht der Verwaltung nicht zu begrüßen, nach pflichtgemäßem Ermessen ist diese Entscheidung aber zu treffen gewesen.

 

  1. Für den Pumpversuch und die Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Wasser in den Kranken Hinrich wurde am 29.05.2020 eine einfache widerrufliche wasserrechtliche Erlaubnis erteilt. Sie ist bis zum 31.12.2025 befristet und erlaubt einmalig die Entnahme und Einleitung von max. 118.000 m³ Wasser innerhalb von 70 Tagen und max. 85 m³ pro Stunde.

 

  1. Gegen die Erlaubnis wurden insgesamt sechs Widersprüche eingereicht. Diese stammen von der Samtgemeinde Gellersen, der Gemeinde Reppenstedt und dem BUND, der Bürgerinitiative 'Rettet unser Trinkwasser' sowie von zwei Privatpersonen.

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