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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/294  

Betreff: Bericht des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Dannenfeld, Mirko
Federführend:Ordnung Beteiligt:Fachbereich Recht und Ordnung
Bearbeiter/-in: Harneit, Annette   
Produkte:12.1.3. 127-000 Rettungsdienst
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
10.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Anlage/n:

Keine

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlusserfassung erforderlich -

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Sachlage:

 

Nach § 10 Abs. 3 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) wird der Rettungsdienst eines kommunalen Trägers außerhalb des Einsatzes in medizinischen Fragen sowie in Angelegenheiten des Qualitätsmanagements von einer Ärztlichen Leiterin oder einem Ärztlichen Leiter geleitet. Die Ärztliche Leiterin oder der Ärztliche Leiter ist auch für die Aus- und Fortbildung des im Rettungsdienst eingesetzten nichtärztlichen Personals verantwortlich.

 

Über die Arbeit in den letzten zwölf Monaten sowie die aktuell und in nächster Zeit anstehenden Projekte wird der amtierende Ärztliche Leiter Rettungsdienst, Herr Dr. med. David Ruppert, im Rahmen eines mündlichen Vortrages berichten.

 

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