Vorlage - 2020/295
|
|
Der Landkreis Lüneburg ist Träger des Rettungsdienstes nach § 3 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) und nimmt diesen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises wahr. Mit der Durchführung des Rettungsdienstes sind im Landkreis Lüneburg die Kreisverbände des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) nach § 5 NRettDG beauftragt. Das ärztliche Personal zur Sicherstellung des Notarztdienstes wird zudem von der Städtischen Klinikum
Lüneburg gGmbH bereitgestellt. Weiterhin hält der Landkreis Lüneburg selbst eine Rettungsleitstelle als Einsatzzentrale für den Rettungsdienst vor.
Die Kosten des Rettungsdienstes, des Notarztdienstes sowie der Rettungsleitstelle tragen die gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger. Die Kosten zur Sicherstellung des Rettungsdienstes im Landkreis Lüneburg für das Jahr 2019 beliefen sich auf 10,149 Millionen Euro.
Nach § 4 Abs. 6 NRettDG hat der Rettungsdienstträger einen Rettungsdienstbedarfsplan aufzustellen, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden soll. Der aktuelle Rettungdsdienstbedarfsplan wurde am 18.05.2020 vom Kreistag beschlossen und befindet sich derzeit in der Umsetzung.
Die Einsatzzahlen des Rettungsdienstes sind vom Jahr 1993 an dokumentiert. Während im ersten Jahr insgesamt 15.098 Einsätze zu verzeichnen gewesen sind, waren es 36.639 Einsätze im Jahr 2019. Gegenüber dem Jahr 2018 (36.118) hat die Gesamtzahl der Einsätze damit erneut um 1,44 % zugenommen.
Das Einsatzaufkommen im Jahr 2019 gliederte sich wie folgt:
243 Rettungshubschraubereinsätze (2018: 235, +3,40 %)
4.369 Notarzteinsätze (2018: 4.551, -4,00 %)
19.206 Notfalltransporte (2018: 19.188, +0,09 %)
12.809 Krankentransporte (2018: 12.124, +5,65 %)
Die Örtliche Einsatzleitung Rettungsdienst wurde bei Sonderlagen insgesamt 12mal eingesetzt. Die Aufgabe der Örtlichen Einsatzleitung Rettungsdienst ist es, die Arbeit der rettungsdienstlichen Kräfte bei unklaren Einsatzlagen oder Einsatzlagen mit einer größeren Anzahl betroffener Personen und Einsatzkräfte zu koordinieren. Dazu gehören zum Bespiel Großbrände oder schwere Verkehrsunfälle mit mehreren Verletzten.
Die Örtliche Einsatzleitung Rettungsdienst setzt sich aus einem Leitenden Notarzt/einer Leitenden Notärztin sowie einem Organisatorischen Leiter/einer Organisatorischen Leiterin zusammen. Durchschnittlich kam die Örtliche Einsatzleitung Rettungsdienst seit 1994 pro Jahr rund 16mal zum Einsatz.