Vorlage - 2020/301
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung zu erarbeiten und diese dem Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten bis zur Sitzung am 02.11.2020 zur weiteren Beratung vorzulegen.
Sachlage:
Nach § 3 Abs. 1 des Nieders. Brandschutzgesetzes obliegen dem Landkreis die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung. Dazu gehört unter anderem, die Kreisfeuerwehr einzusetzen und Ausbildungslehrgänge durchzuführen. Geleitet wird die Kreisfeuerwehr vom Kreisbrandmeister und seinen beiden Stellvertretern, die von weiteren Funktionsträgern*innen der Kreisfeuerwehr unterstützt werden. Neben den Kreisfunktionern*innen gibt es zudem Kreisausbilder*innen, die die zahlreichen Ausbildungslehrgänge an der Kreisausbildungsstätte des Landkreises Lüneburg in Scharnebeck durchführen.
Bereits heute erhält ein Teil der ehrenamtlich Tätigen der Kreisfeuerwehr pauschale oder stundenweise Aufwandsentschädigungen. Die Aufwandsentschädigungen der Kreisbrandmeister und seiner Stellvertreter als Ehrenbeamte sind dabei in der Aufwandsentschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg verankert.
Darüber hinaus werden z.B. an die Kreisausbildungsleiter*innen, die Kreisjugendfeuerwehrwarte*innen und die Kreiskinderfeuerwehrwarte*innen sowie deren Stellvertreter*innen pauschale Aufwandsentschädigungen zwischen 28,50 € und 78,50 € im Monat auf Grundlage der bereitgestellten Haushaltsmittel gezahlt. Die Kreisausbilder*innen erhalten eine stundenweise Aufwandsentschädigung pro Lehrgangsstunde in Höhe von 8,50 € zuzüglich einer Fahrtkostenerstattung in Höhe von 0,20 € pro Kilometer. Es gibt aber auch weitere Kreisfunktioner*innen, die bisher keine Aufwandsentschädigung erhalten.
Aus den Reihen der Funktionsträger*innen und der Ausbilder*innen wurde bereits mehrfach der Wunsch nach einer Erhöhung der Aufwandsentschädigungen geäußert. So liegt z.B. die Aufwandsentschädigung der Kreisausbilder*innen seit Anfang der 2000er Jahre bei 8,50 € pro Stunde. Aber auch die Frage, welche Funktionsträger*innen überhaupt eine Aufwandsentschädigung erhalten sollten, wäre ebenfalls auf den Prüfstand zu stellen. Zudem sollten künftig alle Aufwandsentschädigungen, und nicht nur die der Ehrenbeamten*innen, in der Aufwandsentschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg verankert werden.
Die Verwaltung prüft bereits von sich aus, ob und wie die Aufwandsentschädigungen für den Bereich der Kreisfeuerwehr angepasst und auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden können. Bedingt durch den seit März andauernden Einsatz zahlreicher Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Ordnung im Bereich der Corona-Krisenbewältigung konnte jedoch noch kein beschlussfähiger Vorschlag erarbeitet werden. Dieser soll aber rechtzeitig vor der Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten am 02.11.2020 vorliegen.