Vorlage - 2020/313
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Sachlage:
Mit der Gründung der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH und der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG sind die in den nachfolgend aufgeführten Gremien genannten Positionen zu besetzen. Die Gründung der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH wurde am 22.06.2020 notariell beurkundet. Die Eintragung im Handelsregister B ist mit Datum vom 26.08.2020 erfolgt. Die Bekanntmachung der Neueintragung im Handelsregister B erfolgte am 14.09.2020 in der Lüneburger Landeszeitung.
Die Gründung der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG wurde vom Notar am gleichen Tage zur Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Lüneburg angemeldet.
Gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG werden die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises in Gesellschafterversammlungen oder entsprechenden Organen von Eigengesellschaften oder von Unternehmen und Einrichtungen, an denen der Landkreis beteiligt ist, vom Kreistag gewählt. Über die Entsendung von Mitgliedern in Aufsichtsräte und Beiräte entscheidet der Kreistag gemäß § 138 Abs. 3 NKomVG per Beschluss.
Sind mehrere Vertreterinnen und Vertreter zu benennen, so ist der Landrat zu berücksichtigen, sofern er nicht darauf verzichtet. Sind mehr als zwei Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen, werden diese gemäß § 71 NKomVG von den Kreistagsfraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.
Der Kreistag hat über die Besetzung der folgenden Organe zu entscheiden:
- Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH
(gebildet gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin/ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.
Die Verwaltung schlägt vor, Frau Kreisamtsrätin Marita Maseberg in die Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH zu berufen.
Der Kreistag beruft folgende/n Vertreter/in in die Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH:
Ordentliches Mitglied: |
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- Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG
(gebildet gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft
GmbH & Co. KG)
Die Rechte der Gesellschafterversammlung werden durch Vertreter des Beteiligungsmanagements des Landkreises Lüneburg wahrgenommen.
Die Verwaltung schlägt vor, Frau Kreisamtsrätin Marita Maseberg in die Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG zu berufen.
Der Kreistag beruft folgende/n Vertreter/in in die Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG:
Ordentliches Mitglied: |
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- Beirat der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG
(gebildet gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft
GmbH & Co. KG)
Der Beirat besteht aus drei Mitgliedern; davon werden zwei Mitglieder vom Kreistag des Landkreises Lüneburg entsandt. Weiteres Beiratsmitglied ist der Landrat des Landkreises Lüneburg als Vorsitzender. Auf Vorschlag des Landrates kann auch an seiner Stelle eine andere Kreisbedienstete/ein anderer Kreisbediensteter benannt oder vorgeschlagen werden.
Herr Landrat Jens Böther wird für die Dauer seiner Amtszeit in den Beirat der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG berufen.
Der Kreistag beruft neben Herrn Landrat Jens Böther folgende Mitglieder gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis für die Wahlperiode in den Beirat der Arena Lüneburger Land GmbH & Co. KG:
Ordentliches Mitglied: |
SPD-Fraktion: |
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CDU-Fraktion: |
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