Vorlage - 2020/322
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Die letzte Kreistagssitzung und auch vorherigen Sitzungen wurden nach 3 Stunden abgebrochen, mit dem Hinweis auf ein Kreistagsbeschluss. Daraus resultiert jedes Mal, dass die angesetzten Tagesordnungspunkte nicht behandelt werden konnten. Dieser Zustand ist nicht nur für anwesende Bürger unbefriedigend.
In der Geschäftsordnung wird der Ablauf der Sitzungen geregelt.
Daher sollte meines Erachtens eine Regelung, über die grundsätzliche Dauer der Kreistagssitzung, in der Geschäftsordnung aufgenommen werden.
Darum stelle ich den Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung in § 6 mit dem unten aufgeführten Zusatz:
„Eine Sitzung des Kreistages soll die Dauer von vier Stunden grundsätzlich nicht überschreiten“.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gödecke