Vorlage - 2020/329
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Mit dem Entsendungsbeschluss wird dokumentiert, dass die Übernahme der Geschäftsführung für die Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH auf Veranlassung des Landkreises Lüneburg im Rahmen der Tätigkeit als Kreisrätin erfolgt.
Der Nachweis der Entsendung ist für den Versicherungsschutz beim Kommunalen Schadenausgleich Hannover (KSA) erforderlich. Dort besteht für von der Kommune entsendete Geschäftsführer/innen für kommunale Gesellschaften ein Freistellungsanspruch, wenn sie aufgrund ihrer Geschäftsführungstätigkeit in der Gesellschaft haftbar gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall der Geltendmachung von Eigenschäden durch die Gesellschaft. Sonst müsste dieses Haftungsrisiko über eine mit hohen Kosten verbundene Directors & Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) abgesichert werden.