Vorlage - 2020/334
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Gemäß §56NKomVG haben Mitglieder der Vertretung das Recht Anträge in der Vertretung oder in den Ausschüssen zu stellen. Gemäß §7NKomVG ist ein Mitglied einer Vertretung ein Mitglied des Kreistags.
In der Vergangenheit wurden Anträge von beratenden Mitgliedern in die Tagesordnung der Ausschüsse mit aufgenommen, diese wurden anschließend in weiterführenden Gremien behandelt.
Hierzu bitte ich um die Beantwortung meiner Fragen:
1.) Nach welcher Rechtsnorm haben beratende Mitglieder ein Antragsrecht in den Ausschüssen denen sie angehören?
(Bitte mit Nennung der Norm sowie des Paragraphen / Satzes)
2.) Gibt es rechtskräftige Gerichtsurteile die die Auffassung der Kreisverwaltung bestätigen?
3.) Werden in den Nachbarlandkreisen Anträge von beratenden Mitgliedern in den Ausschüssen zugelassen?