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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/334  

Betreff: Anfrage von KTA Subke vom 22.09.2020; Antragsrecht von beratenden Mitgliedern in den Ausschüssen
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Subke, Harald (AfD-Fraktion)
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreistag
28.09.2020 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Anlage/n:
Keine

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachlage:

Gemäß §56NKomVG haben Mitglieder der Vertretung das Recht Anträge in der Vertretung oder in den Ausschüssen zu stellen. Gemäß §7NKomVG ist ein Mitglied einer Vertretung ein Mitglied des Kreistags.

In der Vergangenheit wurden Anträge von beratenden Mitgliedern in die Tagesordnung der Ausschüsse mit aufgenommen, diese wurden anschließend in weiterführenden Gremien behandelt.

 

Hierzu bitte ich um die Beantwortung meiner Fragen:

 

1.) Nach welcher Rechtsnorm haben beratende Mitglieder ein Antragsrecht in den Ausschüssen denen sie angehören?

(Bitte mit Nennung der Norm sowie des Paragraphen / Satzes)

 

2.) Gibt es rechtskräftige Gerichtsurteile die die Auffassung der Kreisverwaltung bestätigen?

 

3.) Werden in den Nachbarlandkreisen Anträge von beratenden Mitgliedern in den Ausschüssen zugelassen?

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