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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/410  

Betreff: Natur und Landschaft in der Neuaufstellung des RROP - Abstimmung des Prüfungsrahmens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung
10.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Raumordnung geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Anlage/n:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1)         Im Rahmen der Neuaufstellung des RROP soll eine inhaltliche und räumliche Konkretisierung der landesplanerischen Festlegung zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushalts (LROP 2017, 3.1.2 Ziffer 06) näher geprüft werden.

2)         Dem Thema Grünlanderhalt und -entwicklung soll in der Neuaufstellung des RROP eine über die landesplanerischen Vorgaben hinausgehende Bedeutung beigemessen und mögliche Festlegungen näher geprüft werden.

3.1)   Dem Thema Moorschutz soll in der Neuaufstellung des RROP eine über die landesplanerischen Vorgaben hinausgehende Bedeutung beigemessen und die Festlegung weiterer regional bedeutsamer Vorranggebiete Torferhalt näher geprüft werden.

3.2)   Dem Thema Moorrenaturierung soll in der Neuaufstellung des RROP eine über die landesplanerischen Vorgaben hinausgehende Bedeutung beigemessen und mögliche Festlegungen zum Thema näher geprüft werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Sachlage:

Die Verwaltung hat dem Ausschuss am 15.07.2020 mit der Vorlage 2020/217 über die Zwischenergebnisse zum Thema Natur und Landschaft berichtet. Im Anschluss wurde seitens der Ausschussmitglieder darum gebeten, die aktuellen Diskussionspunkte zu konkretisieren und aufzulisten. Mit E-Mail vom 07.10.2020 wurden den Ausschussmitgliedern die offenen Diskussionspunkte zum Thema Natur und Landschaft mit einer kurzen Erläuterung von der Verwaltung zugeschickt, um diese in den Fraktionen zu beraten und sich positionieren zu können. Weitere Informationen zu den Themen finden sich in der Vorlage 2020/2017 samt Anlagen und Präsentation.

 

Zu 1.) Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushalts

Im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) 2017 (3.1.2, Ziffer 06) wird die Entwicklung geschädigter und an naturnaher Substanz verarmter Gebiete festgelegt (s. VO 2020/2017, Anlage 1, S. 5). Die Festlegung ist nicht als verpflichtender Handlungsauftrag an die Regionalplanung formuliert, d.h. hier ergibt sich ein planerischer Spielraum. Eine Konkretisierung im RROP könnte beispielsweise beinhalten, dass bei einer Entwicklung solcher Gebiete die Förderung der Struktur- und Artenvielfalt zu berücksichtigen und Flächenpools[1] zu fördern sind. Vorteile einer zusätzlichen Konkretisierung der landesplanerischen Festlegung bestünden in der Konzentration und Flexibilisierung von Kompensationsmaßnahmen sowie daraus resultierend im Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Durch die Festlegung werden Flächen gesichert, die landschaftlich aufgewertet werden sollen und mit einer Vorrang-Festlegung entgegenstehende Nutzungen ausschließen. Auf nachgeordneten Planungsebenen (wie die Bauleitplanung sowie Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren raumbedeutsamer Vorhaben) sollen die festgelegten Gebiete bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden, sind für die Kommunen bei der Kompensationsplanung aber nicht verbindlich zu nutzen. Der Landkreis hat im LRP als naturschutzfachliches Ziel die „rderung der Strukturvielfalt in ausgeräumten Landschaften“ (LRP 2017, Leitlinie 22) aufgenommen. Da der LRP ein Fachplan ist, entfalten die darin enthaltenen Leitlinien jedoch keine Rechtsbindung.

 

Aufgrund der genannten Vorteile möglicher Festlegungen empfiehlt die Verwaltung, eine Konkretisierung des Themas Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushalts in der Neuaufstellung des RROP über die landesplanerischen Vorgaben hinaus zu prüfen.

 

Zu 2.) Grünland

Das LROP 2017 enthält keine Festlegung, die sich speziell auf Grünland bezieht. Es legt jedoch fest, dass Flächen des Biotopverbunds sowie Schutzgebiete im RROP als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Grünland gesichert werden können. Das ist v.a. sinnvoll, wenn entsprechende Flächen bereits einer Grünlandnutzung unterliegen und ggf. wertvolle Biotope darstellen. In der Begründung des LROP wird dem Erhalt von Dauergrünland[2] eine große Bedeutung für den Biotopverbund und den Klimaschutz beigemessen. Für die Festlegungen im RROP besteht kein Handlungsauftrag seitens der oberen Landesplanung an die Regionalplanung.

 

Im rechtskräftigen RROP 2003, i. d. F. der 1. Änderung 2010 sind in der Zeichnerischen Darstellung Vor-rang- und Vorbehaltsgebiete Grünland festgelegt. Darüber hinaus besteht eine textliche Grundsatzfestlegung, die sich auf die Grünlandnutzung im Biosphärenreservat bezieht (s. VO 2020/2017, Anlage 1, S. 8f).

Schutz und Entwicklung von Grünland haben neben der naturschutzfachlichen Bedeutung eine große Bedeutung für den Klimaschutz, da Dauergrünland, insbesondere auf Niedermoorstandorten als CO2-Speicher fungiert.

Mit der Leitlinie 5 des LRP 2017 hat der Landkreis darüber hinaus Dauergrünland eine hohe Bedeutung beigemessen. Naturschutzfachliches Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung von Dauergrünland von derzeit 7,2 % auf 10 % des Landschaftsrahmenplan-Gebiets sowie insbesondere der Schutz und die Entwicklung von artenreichen Grünländern“ (s. VO 2020/2017, Anlage 1, S. 9).

 

Aufgrund der Bedeutung des Grünlands für Natur- und Klimaschutz empfiehlt die Verwaltung, das Thema Grünlanderhalt und -entwicklung in der Neuaufstellung des RROP vertieft zu betrachten und textliche sowie zeichnerische Festlegungen über die landesplanerischen Vorgaben hinaus zu prüfen.

 

Zu 3.) Moorschutz.

Gemäß LROP (3.1.1, Ziffer 06) sind vorhandene Torfkörper in ihrer Funktion als Kohlenstoffspeicher zu erhalten. Die im LROP festgelegten landesweit bedeutsamen Vorranggebiete Torferhaltung sind in das RROP zu übernehmen und dort räumlich näher festzulegen. Im Landkreis Lüneburg befindet sich eines dieser Gebiete südlich von Dahlenburg. Die Träger der Regionalplanung haben die Möglichkeit darüber hinaus weitere, regional bedeutsame Vorranggebiete Torferhaltung in den RROP festzulegen (s. Beschlussvorschlag 3.1). Hierbei handelt es sich um einen Handlungsspielraum, der nicht verpflichtend ist.

Als weitere Festlegung zum Thema Moorschutz sollen nach LROP (3.1.2, Ziffer 07) Gebiete mit extensiven, standortabhängigen Bewirtschaftungsformen sowie nicht genutzte Flächen als wertvolle Landschaftsbestandteile gesichert und entwickelt werden (s. VO 2020/2017, Anlage 1, S. 6) (s. Beschlussvorschlag 3.2). Diese Festlegung bezieht sich auch auf Moore, enthält jedoch keinen konkreten Handlungsauftrag an die Regionalplanung.

 

Die Fraktionsvorsitzenden haben in der Sitzung am 23.05.2018 die Renaturierung von Mooren als wichtiges Thema in die Neuaufstellung eingebracht. Gemäß LRP 2017 sind der Erhalt und die Entwicklung von Mooren für den Naturschutz und die Landschaftspflege sowie als Beitrag zum Klimaschutz bedeutend.

 

Aufgrund der Bedeutung der Moore für den Natur- und Klimaschutz empfiehlt die Verwaltung, das Thema Erhalt und Entwicklung von Mooren in der Neuaufstellung des RROP vertieft zu betrachten und konkrete Festlegungen über die landesplanerischen Vorgaben hinaus näher zu prüfen.


[1] Unter Flächenpools versteht man in Anlehnung an § 16 BNatSchG die Bevorratung von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. (BFAD 2014: Definitionen der Begriffe „Flächenpool“ und „Ökokonto“)

[2] Als Dauergrünland werden Flächen bezeichnet, die seit mindestens 5 Jahren einer Grünlandnutzung unterliegen und nicht umgepflügt worden sind. (https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/19/article/32263.html)

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