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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/433  

Betreff: Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 05.11.2020; Kommunaler Schlachthof (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 01.12.2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Fraktion DIE LINKE
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Ordnung
Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa   
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
06.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten abgelehnt   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag_kommunaler_Schlachthof.pdf  
Stellungnahme Kommunaler Schlachthof 2020_433  

 

 

 

Anlage/n:

Originalantrag

Stellungnahme der Verwaltung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_kommunaler_Schlachthof.pdf (33 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahme Kommunaler Schlachthof 2020_433 (146 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwieweit ein kommunaler Schlachthof im

Landkreis Lüneburg etabliert werden kann. Sollte ein externes Gutachten benötigt werden, so sind die

entsprechenden Mittel in den Haushalt 2021 einzustellen.
 

 

 

 

Sachlage:

Der jüngste Skandal um das größte Schlachtunternehmen Europas mit Sitz im westfälischen

Rheda-Wiedenbrück und die vorübergehende Stilllegung des gesamten Werkes haben zu massiven

Problemen bei den Landwirten geführt. Aufgrund fehlender regionaler Schlachthöfe sind diese auf

Großschlachtbetriebe angewiesen. Die in den letzten Jahrzehnten erfolgte Zentralisierung der Schlachthöfe hat zahlreiche weitere negative Konsequenzen nach sich gezogen. So bedeutenngere Transportwege nicht nur mehr Stress für die Tiere, sondern einen höheren Aufwand und damit Kosten für den Transport, den die Landwirte zu tragen haben. In Folge dessen wird auch die Tierhaltung immer weiter zentralisiert, weil diese regional aufgrund zu weiter Transportwege nicht mehr darstellbar ist. Das wiederum läuft diametral dem entgegen, was die Gesellschaft einfordert: Artgerechte Tierhaltung, kurze Transportwege und eine schonende Schlachtung. Mehrere Studien belegen, dass das Tierwohl und die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Hygienevorschriften mit zunehmender Größe von Schlachthöfen abnehmen. Eine kommunale Trägerschaft böte eine bessere Kontrollierbarkeit und würde unmittelbar dem Verbraucherschutz dienen. Die Forderung nach einer zentralen Schlachtstätte für die Region, die idealerweise von der Kommune betrieben wird, zielt daher in die richtige Richtung: Lüneburg braucht wieder einen kommunalen Schlachthof. Zwischen den 1870er- und 1970er-Jahren hatten wir in Deutschland schon einmal eine Phase der kommunalen Vieh- und Schlachthöfe; danach setzte eine massive Privatisierungswelle ein. Die heutigen Zustände in der industriellen Fleischproduktion sind letztlich genau auf diese Entstaatlichung zurückzuführen. Konkret bedeutete das die Schaffung eines prekären Niedriglohnsektors mit komplexen Subunternehmerstrukturen und die Ausbeutung von Arbeitskräften über Werkverträge und Leiharbeit. Damit diese Missstände in den Blick einer breiteren Öffentlichkeit kamen, mussten sich im Frühjahr erst Tausende Arbeiterinnen und Arbeiter in Schlachthöfen mit Corona infizieren.

Ein Blick in andere Kommunen zeigt: Ein kommunaler Schlachthof ist eine sehr zeitgemäße Idee. In Bayern werden gerade mehrere kommunale Schlachthöfe wiedereröffnet, in Frankfurt am Main wird ebenfalls die glichkeit einer Neugründung geprüft.

 

 

Aktualisierte Sachlage der Verwaltung vom 01.12.2020:

Die Stellungnahme der Verwaltung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
 

Aktualisierte Sachlage der Verwaltung vom 27.12.2021:

 

In verschiednen Schlachthöfen ist es in letzter Zeit zu Problemen gekommen, die nicht zu akzeptieren sind. Dies betrifft das Tierwohl und die Arbeitsbedingungen. Bund und Land sind aufgefordert, einen Rechtsrahmen zu setzen, der Abhilfe schaffen kann. Der Lebensmittelmarkt ist stark umkämpft. Auslöser der Probleme ist ein enormer Kostendruck, der manche Schlachthofbetreiber zu Praktiken veranlasst, die nicht hingenommen werden können. Allein durch Gründung eines kommunalen Schlachthofes wird dem nur zu begegnen sein, wenn nennenswerte kommunale Zuschüsse bereitgestellt werden. Ansonsten würde ein kommunaler Betrieb schnell wieder aus dem Markt ausscheiden.

 

Der Landkreis Lüneburg ist bezogen auf die Fleischproduktion nicht mit der Region West-Niedersachsen oder mit dem Münsterland vergleichbar. Im Landkreis Lüneburgnnte schon aufgrund der Größenverhältnisse kein Schlachthof gehalten werden, der im Wettbewerb wirtschaftlich bestehen könnte. Ob die Gewährung großer kommunaler Steuermittel beihilferechtlich zulässig ist, ist zweifelhaft.

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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