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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/468  

Betreff: Antrag der Gruppe SPD/ Bolmerg vom 26.11.2020 zur Versorgung Demenzerkranker im Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Gruppe SPD/ Bolmerg
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Fachbereich Soziales
Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa   
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
22.02.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
03.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2020-11-26_Versorgung_Demenzerkrankte.pdf  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-11-26_Versorgung_Demenzerkrankte.pdf (140 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Der Landkreis Lüneburg wird beauftragt, eine konkrete Bedarfsplanung zur qualitativen und quantitativen Verbesserung der stationären Versorgung von (stark) verhaltensauffälligen Menschen mit schwerer Demenz im Landkreis Lüneburg zeitnah zu erstellen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Sachlage:

In der Sitzung des Sozialausschuss vom 08.09.2020 stellten die Leitende Ärztin Frau Dr. Knüppling von der Psychiatrischen Klinik Lüneburg und die Sozialarbeiterin Frau Löding-Blöhs (gleichzeitig Vorsitzende der Alzheimer Gesellschaft Lüneburg), die Schwierigkeiten bei der Entlassung von verhaltensauffälligen Patienten mit schwerer Demenz vor.

Sie berichteten konkret, dass Heime die o.g. Bewohner*innen nicht wieder aufnähmen. Adäquate freie Heimplätze fänden sich nicht in der Nähe, so dass die Menschen ortsfern untergebracht und Angehörige z. B. für Besuche niedersachsenweit reisen müssen.

Insgesamt bestehe ein Mangel an Heimplätzen mit adäquater Versorgung für verhaltensauffällige an Demenz erkrankte Personen im Landkreis Lüneburg.

Im Gesetz zur Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Niedersächsisches Pflegegesetz - NPflegeG) ist im §5 Abs.1 geregelt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet sind, „...eine den örtlichen Anforderungen entsprechende notwendige pflegerische Versorgungsstruktur nach Maßgabe dieses Gesetzes sicherzustellen.“

Des Weiteren ist im §5 Abs.2 NPflegeG bestimmt, dass die kommunalen Körperschaften ...„eigene Einrichtungen nur schaffen, soweit die notwendige pflegerische Versorgungsstruktur nicht durch Einrichtungen anderer Träger sichergestellt werden kann.“

In den gem. § 3 NPflegeG zu erstellenden „Örtlichen Pflegeberichten“ sind in den Berichten des Landkreises Lüneburg aus den Jahren 2010 und 2016 die von Frau Dr. Knüppling vorgestellten Problemstellungen bereits wortgleich beschrieben. Des Weiteren wird ausgeführt, „...dass es nicht möglich sei, eine genaue Bedarfszahl für gerontopsychiatrische Pflegeplätze zu ermitteln, da keine Angaben über den Bedarf an Pflegeplätzen für diesen Personenkreis vorliegen.“

Ebenfalls wortgleich wird in den o.g. „Örtlichen Pflegeberichten“ aus 2010 und 2016 abschließend folgende Forderung aufgestellt: „Bei der Einrichtung neuer vollstationärer Pflegeplätze sollte zukünftig dem gerontopsychiatrischen Bereich eine größere Bedeutung beigemessen werden.“

Unter Würdigung der o.g. Entwicklung beantragt die Gruppe SPD/Bolmerg die zeitnahe Behandlung des Themas und die konkrete Bedarfsplanung für die Stationäre Versorgung von (stark) verhaltensauffälligen Menschen mit Demenz im Landkreis Lüneburg. Da die Psychiatrische Klinik Lüneburg auch Menschen aus dem Landkreis Harburg versorgt, sollte der Landkreis Harburg ggf. nach Rücksprache mit der PKL in die Planungen eingebunden werden.

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