Vorlage - 2020/473
|
|
Sachlage:
Anfrage Arena Lüneburger Land
- Eine Vereinbarung zur Durchführung von Schul-, Hochschul- und Breitensport mit der Stadt Lüneburg zur Nutzung der Arena Lüneburger Land gibt es nicht. Vor diesem Hintergrund frage ich:
- Inwieweit wird die Arena Lüneburger Land (Benennung des Anteils) nach heutigem Stand für öffentliche Belange nach der Fertigstellung genutzt?
- Wie hoch ist der Gemeinwohlnutzen der Arena Lüneburger Land nach heutigen Erkenntnissen nach der Fertigstellung?
- Stuft die Kreisverwaltung den Bau, die Finanzierung und den Betrieb der Arena Lüneburger nach heutigen Erkenntnissen über die politische Willensbildung als kommunale Aufgabe ein, rechtfertigen die aktuellen Erkenntnisse nach heutigem Stand, auch unter Berücksichtigung des sorgsamen Umganges mit Steuergeldern, einen Bau dieser Arena als kommunale Aufgabe?
- Wann ist mit der Vorlage eines finalen Betreiberkonzeptes zu rechnen?
- Liegt zwischenzeitlich seitens der Finanzbehörden eine verbindliche Auskunft zum Vorsteuerabzug vor?
- In welcher Höhe rechnet die Kreisverwaltung nach heutigem Kenntnisstand mit einem Vorsteuerabzug?
- Wie bewertet die Kreisverwaltung nach heutigem Kenntnisstand die Möglichkeiten auch für die 9 Millionen Euro, die vor der Gründung einer Betriebsgesellschaft angefallen sind, die Möglichkeiten eines Vorsteuerabzuges zu realisieren?
- Die Ausschreibung des Pachtvertrages Gastronomie wurde aufgrund der Corona Pandemie auf unbestimmte Zeit verschoben. Gleichzeitig wird ein externes Catering in Erwägung gezogen. Vor diesem Hintergrund frage ich:
- Wann ist geplant, dieses externe Catering auszuschreiben?
- Welche Einschränkungen ergeben sich aus Sicht der Verwaltung durch ein externes Catering für mögliche Veranstaltungsformate in der Arena Lüneburger Land?