Vorlage - 2020/499
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1 | Antrag_Klimanotstand.pdf (33 KB) |
Sachlage:
Da der TOP 3 der Vorlage 2019/227-1 offenbar noch nicht in das Blickfeld der Verwaltung gerückt ist,
beantragen wir den unter TOP 3 gefassten Beschluss im nächsten Kreistag umzusetzen.
Wir erwarten eine Auflistung der Maßnahmen und eine Auflistung der Vorlagennummern in denen explizit die Auswirkung auf das Klima benannt wurde.
Der Kreistag hat am 16.12.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss:
1. Der Kreistag stellt fest, dass der globale Klimanotstand mit all seinen fatalen Folgen für Mensch, Tier und Natur auch den Landkreis Lüneburg erreicht hat und erklärt deshalb für unseren Landkreis den Klimanotstand. Der Landkreis Lüneburg setzt damit ein Zeichen und reiht sich in eine immer größer werdende Gemeinschaft von Städten und Landkreisen ein, die den Klimanotstand ausgerufen haben. Diese Gemeinschaft eint die Erkenntnis, dass alle politischen Maßnahmen den Klimaschutz Priorität einräumen müssen und auf allen politischen Ebenen ein Sinneswandel und eine klimapolitische Kehrtwende eingeleitet werden muss.
2. Der Kreistag erkennt damit an, dass die Eindämmung des durch den Menschen verursachten Klimawandels in der Lokalpolitik eine hohe Priorität besitzt und bei allen Entscheidungen zu beachten ist.
3. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, regelmäßig, aber mindestens alle zwölf Monate, über die Auswirkungen und Folgen der Treibhausgase wie z. B. CO2, Methan sowie die Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Landkreis zu berichten.
4. Zukünftig ist bei den Verwaltungsvorlagen die Auswirkung auf das Klima explizit zu
benennen.
Stellungnahme der Verwaltung vom 09.02.2021:
Der Landkreis steckt dazu in den Vorbereitungen. Der Deutsche Städtetag sowie das Klimabündnis und das Institut für Energie- und Umweltforschung (IFEU) haben Vorschläge für eine Klimawirkungsprüfung erarbeitet. Die Verwaltung erarbeitet derzeit Vorschläge für Möglichkeiten, Klimaauswirkungen bzw. Nachhaltigkeitsziele in das Vorlagenwesen implementieren zu können und damit eine transparente Würdigung dieser Aspekte in der Sachvorbereitung und der Gremienarbeit zu erreichen. Es wurden dazu bei verschiedenen anderen Kommunen, die dieses bereits umsetzen, Informationen eingeholt. Es kann daher zu diesem Zeitpunkt keine Auflistung von Vorlagen, in denen explizit die Auswirkung auf das Klima benannt wurden, zur Verfügung gestellt werden.