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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/024  

Betreff: Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen ab 2022 ff. (ohne NGVFG-Förderung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
02.02.2021 
Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Prioliste_ab_2022_ti  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen ab 2022 ff. (ohne NGVFG-Förderung)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prioliste_ab_2022_ti (10 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Prioritätenliste ab 2022 ff. (ohne NGVFG-Förderung) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Sachlage:

 

Um der Dringlichkeit von Straßensanierungen Rechnung zu tragen, ist erstmals für das Jahr 2005 eine Prioritätenliste erstellt worden, die dann kontinuierlich entsprechend der Dringlichkeit von Straßensanierungen fortgeschrieben worden ist. Die Reihenfolge der Dringlichkeit wird kontinuierlich unter Berücksichtigung folgender Kriterien aktualisiert:

  • Substanzerhalt,
  • Unfallgefährdung und
  • Verkehrsbelastung

Die nunmehr fortgeschriebene Prioritätenliste weist gegenüber der vorherigen Liste (Vorlagen-Nr. 2020/014) folgende Veränderungen auf:

  • bei allen Maßnahmen sind die veranschlagten Gesamtkosten entsprechend den aktuellen Preisentwicklungen geprüft und gfls. angepasst worden,
  • die Sanierung der K 26, OD Köstorf ist aufgrund des sehr schlechten Ausbauzustands an lfd. Nr. 01 gesetzt worden (bisher lfd. Nr. 09). Da ein kompletter Ausbau notwendig werden wird, steigen die veranschlagten Kosten um 154.000€ auf 427.000€,
  • bei der unter lfd. Nr. 03 aufgeführten Sanierung der K 53 ist nunmehr der gesamte Verlauf von Erbstorf bis zum Kreisel am Abzweig der K 29 in Scharnebeck mit einbezogen worden. Dadurch verlängert sich der gesamte Ausbaubereich um ca.1.000m und die veranschlagten Gesamtkosten steigen um 329.000€,
  • anstelle der unter lfd. Nr. 04 aufgeführten Sanierung der K 39, OD Rullstorf, ist gfls. aufgrund des Schadensbildes eine Deckenerneuerung ausreichend, sofern Kanalbefahrungen keinen entsprechenden Sanierungsbedarf ergeben. Dieses würde noch im Jahr 2021 realisiert werden.

 

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