Vorlage - 2021/035
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Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg besetzt das Kuratorium der Naturschutzstiftung (NLL) mit 4 Abgeordneten des Kreistages. Die Sitzverteilung und Besetzung wird wie folgt festgestellt.
Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar:
1 Sitz Gruppe SPD/Bolmerg
1 Sitz CDU-Fraktion
1 Sitz Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion
1 Sitz Gruppe FDP/Unabhängige oder AfD-Fraktion im Losverfahren
Die Besetzung wird wie folgt vorgenommen:
Gruppe SPD/Bolmerg – 1 Sitz – NN
CDU-Fraktion – 1 Sitz – NN
Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion – 1 Sitz – NN
Gruppe FDP/Unabhängige oder AfD-Fraktion – 1 Sitz – NN.
Sachlage:
Am 02.12.2020 hat die Stiftungsaufsicht die Stiftungsurkunde für die Naturschutzstiftung Landkreis Lüneburg (NLL) ausgestellt. Am 01.12.2020 hat das Finanzamt die Gemeinnützigkeit festgestellt. Die Veröffentlichung der Stiftungsgründung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 23.12.2020. Damit kann die NLL ihre Arbeit aufnehmen.
Im ersten Schritt sind die Gremien zu besetzen, damit die Stiftung handlungsfähig ist. Das ist zum einen der Vorstand, der aus Kreisrätin, Fachdienstleiter Umwelt, Fachgebietsleitung Naturschutz und zwei weiteren vom Kuratorium zu bestimmenden Personen besteht. Außerdem ist das Kuratorium zu besetzen, dem neben dem Landrat 4 Kreistagsabgeordnete angehören. Für die Besetzung findet § 71 Abs. 2 i.V.m. Abs. 6 NKomVG Anwendung.
Da das Kuratorium 2 Personen für den Vorstand bestimmt, kann der Vorstand erst nach der ersten Kuratoriumssitzung tagen, wenn die beiden Mitglieder bestimmt wurden. Das Kuratorium ist in seiner Entscheidung über die Besetzung frei. Aus Sicht der Verwaltung wäre es sinnvoll, wenn das Kuratorium 2 Vertreter der Kommunen für den Vorstand bestimmt. Damit die Stiftung ihre Aufgabe, Flächenpoole aufzubauen und zu vermarkten, wahrnehmen kann, ist eine enge Kooperation mit den Gemeinden notwendig. Eine enge Einbindung in die Stiftung wäre daher sehr förderlich. Eine Variante wäre, der Hansestadt Lüneburg und einer Einheits-/Samtgemeinde jeweils einen Sitz anzubieten.
Tagesordnungspunkte der ersten Vorstandssitzung werden u.a. die Berufung des Beirates als drittes Gremium und die Besetzung des Geschäftsführerpostens sein.