Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/050  

Betreff: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.02.2021 zum Thema Aufnahmeverfahren für die im Mittelmeer geretteten Menschen (im Stand der 1. Aktualisierung vom 02.03.2021)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Kruse-Runge, Petra BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Bolz, Judith
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
08.03.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
11.03.2021 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Stellungnahme der Verwaltung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:
1 Originalantrag

2 Stellungnahme der Verwaltung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme der Verwaltung (120 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt nachfolgende Beschlussfassung durch den Kreistag:

 

Der Lüneburger Kreistag beschließt – gesondert zu den üblichen Aufnahmeverfahren – speziell für die im Mittelmeer geretteten Menschen den Landkreis Lüneburg zum sicheren Hafen zu erklären und im Landkreis Lüneburg aufzunehmen, bis es eine umfassende europäische Lösung gibt.

Folglich sich gegenüber der Bundesregierung (insbesondere dem Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat) dafür einzusetzen, dass dies ermöglicht werden kann.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Viele ehrenamtliche Helfer*innen haben bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass weitestgehend ein gutes Miteinander funktionieren kann. Das Sterben und das Sterbenlassen im Mittelmeer müssen aufhören. Wir brauchen Solidarität für die, die flüchten müssen.

 

Der Landkreis Lüneburg erklärt sich zum Sicheren Hafen. Dies beinhaltet:

 

1.Sich mit Menschen auf der Flucht und den Zielen der SEEBRÜCKE solidarisch zu erklären.

 

2.Sich öffentlich gegen die Kriminalisierung der Seenotrettung auf dem Mittelmeer zu positionieren und diese aktiv zu unterstützen, sowie die Patenschaft und finanzielle Unterstützung für ein ziviles Seenotrettungsschiff zu übernehmen bzw. sich daran zu beteiligen.

 

3.Die schnelle und unkomplizierte Aufnahme und Unterbringung von aus Seenot geretteten Menschen zusätzlich zur Verteilungsquote von Schutzsuchenden sicherzustellen. Der Landkreis Lüneburg erklärt sich bereit, aus Seenot gerettete Menschen, beispielsweise von einem zivilen Seenotrettungsboot, direkt zu übernehmen und unterzubringen. Hierzu wird ein Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres und Sport, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesland Niedersachsen hergestellt.

 

4.Sich dem Bundesland Niedersachsen und der Bundesregierung gegenüber für die Einrichtung neuer bzw. die deutliche Ausweitung bestehender Programme zur legalen Aufnahme von Flüchtenden einzusetzen und dazu selbst zusätzliche Aufnahmeplätze anzubieten.

 

5.Gewährleistung eines langfristig gesicherten Ankommens durch zur Verfügung stellen aller nötigen Ressourcen für eine menschenwürdige Versorgung, insbesondere in den Bereichen Unterkunft, Ernährung, medizinische Versorgung und Bildung.

 

6.Beteiligung am Bündnis SEEBRÜCKE aller Sicheren Häfen in Europa zur aktiven Gestaltung einer menschenrechtsfreundlichen europäischen Migrationspolitik.

 

7.Der Landkreis Lüneburg fordert die Regierung des Bundeslandes Niedersachsen auf, ein eigenständiges humanitäres Aufnahmeprogramm für Flüchtende gem. § 23Absatz 1 AufenhG einzuführen und damit Flüchtenden die legale Einreise nach Deutschland und einen legalen Aufenthalt zu ermöglichen. Der Landkreis Lüneburg fordert die Regierung des Bundeslandes Niedersachsen und die Bundesregierung auf, im Rahmen des Resettlements gem. § 23 Absatz 4 AufenhG und anderen Programmen der legalen Aufnahme von Flüchtenden, dauerhaft und verlässlich erheblich höhere Aufnahmequoten als bisher zu vereinbaren. Nur so kann Deutschland seiner Verantwortung nachkommen, Menschen die Flucht auf gefährlichen Wegen zu ersparen.

 

8. Zudem setzt sich der Landkreis Lüneburg über das Land für die Streichung des Satzes 3 des § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ein, wodurch die Zustimmungserfordernis des Bundes für eine Flüchtlingsaufnahme entfiele .Der Landkreis Lüneburg setzt sich für ein Recht auf Kommunale Selbstbestimmung zur zusätzlichen Aufnahme von Flüchtenden ein. Der Landkreis Lüneburg fordert die Einführung einer eigenständigen Norm zur kommunalen Aufnahme entsprechend dem § 23 Abs. 1 AufenthG zur eigenständigen Aufnahme durch die Länder.

 

9.Die Veröffentlichung aller unternommenen Handlungen, um den Landkreis Lüneburg zu einem Sicheren Hafen zu machen.

 

Weltweit sind Millionen Menschen auf der Flucht und oftmals liegt ein Teil der Ursachen bei den Industrienationen, bei Europa. Langfristig muss daher alles erdenkliche unternommen werden, um die Fluchtursachen wirkungsvoll zu bekämpfen.

Für geflüchtete Menschen in Seenot wird es aktuell immer schwerer, sichere Orte zu finden, in die sie von Seenotrettungsorganisationen nach der Rettung aus Todesgefahr gebracht werden können, wie es zahlreiche internationale Abkommen wie SOLAS, die internationale Konvention von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, und andere zwingend vorschreiben.

Europäische Regierungen stellen zum Teil nicht nur jegliche Seenotrettung ein, sondern kriminalisieren zudem die zivilgesellschaftliche Seenotrettung und verhindern deren Arbeit.

Viele Städte und Kreise in Europa, auch in Deutschland, haben sich bereits solidarisiert und angeboten, in Seenot geratene Menschen aufzunehmen. Der Landkreis Lüneburg soll hier ein Zeichen für Menschlichkeit und Frieden setzen. In den letzten Jahren hat die Bevölkerung des Landkreises Lüneburg mit seinen Kommunen und den Verwaltungen und der Politik gezeigt, dass sie bereit und fähig ist, geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu integrieren.

Diesen Weg muss der Landkreis Lüneburg weitergehen und damit ein deutliches Zeichen von Menschlichkeit und Offenheit unseres Landkreises und ihrer Menschen setzen – und dadurch auch ein Gegengewicht zu steigender Fremdenfeindlichkeit und Hass gegenüber hilfsbedürftigen Menschen.

Die Seenotrettung im Mittelmeer muss unverzüglich wieder aufgenommen und die Kriminalisierung nichtstaatlicher Seenotretter beendet werden.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

Petra Kruse-Runge

Fraktionsvorsitzende

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung