Vorlage - 2021/057
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Anlagen: | |||||
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1 | überarbeitet NSG-HohesHolz_VO_Final_20200928 (343 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Verordnung in der beigefügten Fassung, gleichzeitig wird der Beschluss vom 28.09.2020 aufgehoben.
Sachlage:
Am 28.09.2020 hat der Kreistag zur Sicherung des FFH-Gebietes 212 die Verordnung für das o.g. Naturschutzgebiet erlassen. Das es sich um ein landkreisübergreifendes Schutzgebiet handelt, war vor einer Verkündung der Verordnung die Zustimmung des Landkreises Harburg einzuholen. Diese erfolgte durch Kreistagsbeschluss am 20.01.2021.
Am 11.11.2020 wurde im Zuge der Umsetzung des Nds. Weges u.a. das Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) geändert. Bis zu dieser Änderung war für den Fall, dass eine Naturschutzgebietsverordnung mehrere Naturschutzbehörden betrifft, die Veröffentlichung in den Amtsblättern beider Landkreise vorgesehen. Mit der Änderung ist jetzt für diesen Fall die Bekanntmachung im Nds. Ministerialblatt vorgeschrieben. Damit die erstmalige Veröffentlichung rechtskonform erfolgen kann, muss die o.g. Verordnung bzgl. des Bekanntmachungsmediums erfolgen.
Mit der Änderung des NAGBNatSchG hat es auch eine Verschiebung der Absätze zu den Bußgeldvorschriften gegeben, auch hier erfolgt die Anpassung, inhaltlich gab es keine Änderungen. Die Änderungen gegenüber der im September 2020 beschlossenen Verordnung sind kenntlich gemacht.