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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/057  

Betreff: Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Hohes Holz mit Ketzheide und Gewässern"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
08.03.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
11.03.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
überarbeitet NSG-HohesHolz_VO_Final_20200928  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Anlage/n:

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hohes Holz mit Ketzheide und Gewässern“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 überarbeitet NSG-HohesHolz_VO_Final_20200928 (343 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Verordnung in der beigefügten Fassung, gleichzeitig wird der Beschluss vom 28.09.2020 aufgehoben.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Sachlage:

Am 28.09.2020 hat der Kreistag zur Sicherung des FFH-Gebietes 212 die Verordnung für das o.g. Naturschutzgebiet erlassen. Das es sich um ein landkreisübergreifendes Schutzgebiet handelt, war vor einer Verkündung der Verordnung die Zustimmung des Landkreises Harburg einzuholen. Diese erfolgte durch Kreistagsbeschluss am 20.01.2021.

 

Am 11.11.2020 wurde im Zuge der Umsetzung des Nds. Weges u.a. das Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) geändert. Bis zu dieser Änderung war für den Fall, dass eine Naturschutzgebietsverordnung mehrere Naturschutzbehörden betrifft, die Veröffentlichung in den Amtsblättern beider Landkreise vorgesehen. Mit der Änderung ist jetzt für diesen Fall die Bekanntmachung im Nds. Ministerialblatt vorgeschrieben. Damit die erstmalige Veröffentlichung rechtskonform erfolgen kann, muss die o.g. Verordnung bzgl. des Bekanntmachungsmediums erfolgen.

 

Mit der Änderung des NAGBNatSchG hat es auch eine Verschiebung der Absätze zu den Bußgeldvorschriften gegeben, auch hier erfolgt die Anpassung, inhaltlich gab es keine Änderungen. Die Änderungen gegenüber der im September 2020 beschlossenen Verordnung sind kenntlich gemacht.

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