Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/063  

Betreff: Erstattung von Beiträgen in der Kindertagespflege in der Corona-Krise
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Benne, Ines
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.2. 361-100 Förderung v. Kindern in Tageseinrichtungen u. in Tagespflege
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.03.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
22.03.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:  ---

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Kostenbeiträge der Eltern zur Tagespflege werden ab dem 11.01.2021 nicht erhoben, sofern sie freiwillig auf die Betreuung ihrer Kinder in Tagespflege verzichten.
     
  2. Für Kinder, die in der eingeschränkten Betreuung einer Großtagespflegestelle betreut werden, zahlen Eltern weiterhin Beiträge in Abhängigkeit der Inanspruchnahme der Betreuung.
     
  3. Eltern, deren Kinder weiterhin die Tagespflege besuchen, bleiben zur Zahlung des Beitrags in Abhängigkeit zur Inanspruchnahme der Betreuung verpflichtet.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Seit dem 11.01.2021 ist der Betrieb von Kindertagesstätten und Kinderhorten nach § 12 Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-Co-2 (Corona-VO) untersagt. Eine Betreuung ist nur als Notbetreuung in kleinen Gruppen möglich, wobei die Anzahl der Kinder ebenfalls in § 12 geregelt ist. Eine entsprechende Regelung findet sich nicht für die Kindertagespflege. Diese bleibt ausdrücklich erlaubt. Einschränkungen werden lediglich für sogenannte Großtagespflegen geregelt. Für diese gelten die Gruppengrößen der Notbetreuung aus § 12 Corona-VO entsprechend.

Die Eltern sind aber durch das Kultusministerium aufgefordert worden, ihre Kinder im Zeitraum vom 11.01.2021 bis zunächst 31. Januar und jetzt bis 07.03.2021 nur in der Tagespflege unterzubringen, wenn sie keine anderen Möglichkeiten haben, die Betreuung sicherzustellen.

 

Der Landkreis hat mit Schreiben vom 22.01.2021 allen beitragspflichtigen Eltern mitgeteilt, für nicht genutzte Betreuungstage bei den Eltern, die keine Betreuung/Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, eine taggenaue Abrechnung ab dem 11.01.2021 vorzunehmen.

 

Nach § 13 der Satzung des Landkreises zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 SGB VIII kann der Elternbeitrag auf Antrag auf bis zu 50% gekürzt werden, wenn das Kind mehr als die Hälfte der vereinbarten Betreuungszeit pro Kalendermonat fehlt. Die Verwaltung hält es für sachgerecht, allen Eltern, die der Aufforderung von Minister Tonne nachgekommen sind, den vollen Beitrag zu erlassen bzw. taggenau abzurechnen. Dies entspricht dem Vorgehen und der Beschlusslage im 1. Lockdown im Frühjahr 2020 (Vorlage 2020/192)

 

Die Aufforderung von Minister Tonne galt und gilt dem Infektionsschutz. Die Eltern haben mit ihrem Verzicht einen wertvollen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie geleistet.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, ab dem 11.01.2021 bis zur vollständigen Aufhebung der zu unterstützenden Einschränkungen in der Kindertagespflege die Elternbeiträge taggenau abzurechnen.

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung