Vorlage - 2021/064
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Anlagen: | |||||
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1 | Förderrichtlinie und -aufruf (366 KB) | |||
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2 | Gesamtkonzept nachhaltige Mobilität 19.02 (54 KB) |
Sachlage:
Auf die ergänzende Sachdarstellung in der Vorlage 2021/015 Ausschreibungsstrategie Zukunft ÖPNV/Mobilität Landkreis Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung vom 29.01.21) wird verwiesen.
Am 15.06.2020 hat der Kreistag des Landkreises Lüneburg aufgrund der 2. Aktualisierung der Vorlage 2019/430 mehrheitlich beschlossen:
„Der Landrat wird beauftragt, eine Bewerbung als Modellregion für die Einführung eines 365-Euro-Tickets im Nahverkehr des Landkreises Lüneburg zu starten.“
Die Förderrichtlinie ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 12.01.2021 veröffentlicht worden. Am gleichen Tag erschien der erste Förderaufruf. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger liegt an (Anlage 1). Auf den Inhalt wird verwiesen.
Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren. Antragsteller sollen bis zum 29.03.2021 zunächst eine Projektskizze einreichen. Unter den eingehenden Beiträgen werden diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines formalen, vollständigen Antrags aufgefordert werden.
Der Projektskizze ist ein Gesamtkonzept für eine nachhaltige Mobilität beizufügen. Dieser Begriff ist nicht definiert. Als Entwurf ist dieser Vorlage ein Text beigefügt, der als Arbeitsgrundlage dienen soll und noch verändert werden kann (Anlage 2).
Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2023 befristet. Geförderte Projekte können eine Laufzeit bis maximal zum 31.12.2024 haben.
Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 15.06.2020 ist die Einführung eines 365-Euro-Jahrestickets für das Gebiet des Landkreises Lüneburg als Projektgegenstand vorgesehen. Die Verwaltung hat dies mehrfach mit dem HVV besprochen. Zur Vorbereitung des Antrags ist der Geschäftsführer des HVV gebeten worden, die Einschätzung des HVV schriftlich zu formulieren. Eine Antwort steht noch aus.
Das 365-Euro-Jahresticket muss nicht das einzige Thema des Antrags sein. Ziel der Diskussion im Mobilitätsausschusses ist, weitere Anregungen aufzunehmen und angesichts der Bedeutung des Themas die Politik zu beteiligen.
Am 22.02.2021 findet eine bundesweite Online-Konferenz zur Förderrichtlinie statt.
Auf Anfrage der Kreisverwaltung hat der Projektträger am 15.02.2021 geantwortet:
„Sehr geehrter Herr Krumböhmer,
vielen Dank für Ihr Interesse an dem Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ und Ihre Anfragen schriftlich vom 25.01.2021 und telefonisch vom 28.01.2021, auf die wir Bezug nehmen. Der Förderaufruf vom 12. Januar 2021 zum Förderprogramm stößt auf breites Interesse; für die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Anfragen bitte ich um Verständnis.
Die Einbettung der Modellprojekte in ein Gesamtkonzept für eine nachhaltige Mobilität, das bereits besteht oder neu entwickelt wird, ist Voraussetzung für eine Förderung nach der Förderrichtlinie „Modellprojekte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs“ vom 12. Januar 2021. Die Beschreibungen und Ausführungen zum Gesamtkonzept nachhaltiger Mobilität im Skizzenformular können, müssen aber nicht, aus einem vor Ort unabhängig von diesem Förderprogramm bestehenden Gesamtkonzept oder Alternativdokument (bspw. Gutachten) stammen. Ein bestehendes, formelles Konzept ist daher nicht notwendig.
Förderfähig sind nach der Förderrichtlinie die projektbezogenen Ausgaben bzw. Kosten, die zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind; dies können im Einzelfall auch Kosten bzw. Ausgaben eines Zuwendungsempfängers für Studien/Gutachten sein, sofern deren Ergebnisse für die Umsetzung einer oder mehrerer Maßnahmen des Modellprojekts erforderlich sind und als eine Komponente in das Gesamtkonzept für eine nachhaltige Mobilität vor Ort eingebettet sind. Wirtschaftliches und sparsames Handeln des Zuwendungsempfängers ist dabei Voraussetzung. Die Ausgaben bzw. Kosten sind vom Antragsteller hinreichend zu begründen. Die endgültige Beurteilung der Förderfähigkeit der Ausgaben bzw. Kosten bleibt der Einzelfallprüfung vorbehalten.
Nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen dürfen Zuwendungen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist dabei grundsätzlich jeder Abschluss eines der Ausführung der zu fördernden Maßnahmen zuzurechnender Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten.
Nach Bewertung und Auswahl der zu fördernden Projekte werden die Einreichenden der erfolgreichen Projektskizzen voraussichtlich im 2. Quartal 2021 zur Antragstellung aufgefordert werden. Der Beginn der ausgewählten geförderten Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV wird nach Antragsbewilligung geplant im Jahr 2021 liegen.
Eine Ausnahme für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann im Einzelfall auf Antrag zugelassen werden. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist zu begründen.
Zum Förderprogramm und Bewerbungsverfahren veranstaltet das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter Beteiligung des BAG und der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH am 22. Februar 2021 um 10 Uhr eine Informationsveranstaltung in Form einer Webkonferenz.
Weitere Informationen hierzu und das elektronische Anmeldeformular für die digitale Informationsveranstaltung zum Förderprogramm "Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV" finden Sie unter den Stichworten "Förderprogramme/ÖPNV-Modellvorhaben" auf der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr unter bag.bund.de.“