Vorlage - 2021/083
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Sachlage:
Hintergrund:
Das Projekt ist ein Verbundprojekt über die Landkreise Harburg, Stade, Heidekreis und Lüneburg mit insgesamt 73 Standorten und 106 Anzeigern. 23 Standorte fallen auf den Landkreis Lüneburg. Die Koordination läuft über die VNO Stade.
Für die Umsetzung werden Fördermittel bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) beantragt. Die beteiligten Landkreise haben bislang eine Zusage zur Aufnahme in das Förderprogramm erhalten. Um einen Zuwendungsbescheid zu erhalten muss ein detaillierter Förderantrag gestellt werden.
Das Projekt ist als Verbundprojekt bei der LNVG in das Förderprogramm aufgenommen worden, insbesondere die Kooperation der Landkreise Stade, Harburg und Lüneburg ist hier zu nennen, da alle Landkreise, mit der KVG, vom gleichen Verkehrsunternehmen bedient werden und sich zusammen im HVV Tarif befinden.
Um die technische Voraussetzung in den Bussen der KVG zu schaffen mussten digitale Fahrscheindrucker installiert werden. Diese wurden ebenfalls gefördert und funktionieren mittlerweile. Die Zeiten können über die HVV-App angezeigt werden.
Gemäß Absprache der Projektpartner erfolgte die Ausrüstung in den Bussen durch die KVG und der Ausbau der Haltestellen mit den DFI-Anzeigern durch die Landkreise. Für die Ausarbeitung des Förderantrags haben die Landkreise das Ingenieurbüro Spiekermann beauftragt.
Der Landkreis Lüneburg ist für die LNVG der Fördermittelnehmer, der Landkreis leitet die Fördermittel an die Kommunen als Straßenbaulastträger weiter. Das Projekt erfolgt in enger Abstimmung mit den Kommunen, die letztendlich die Standorte vorgeben und die notwendigen Planungsunterlagen (Leitungspläne etc.) bereitstellen.
Die Verwaltung hat im Ausschuss für Mobilität vom 15.9.2020 unter Bericht Landrat zuletzt, wie folgt, zum Sachstand berichtet:
Nach dem über den Sommer alle Haltestellen vor Ort –mit den Gutachtern, dem Landkreis und den Gemeinden- geplant wurden, sind nun die Gemeinden am Zug und die letzten Rückmeldungen zu den o.g. Terminen werden im Landkreis erwartet.
Sachstand:
Anfang Dezember 2020 hat das Ingenieurbüro Spiekermann, welches mit der Erstellung der sogenannten „Haltestellensteckbriefe“ an den einzelnen DFI-Standorten beauftragt worden ist, diese Steckbriefe in der finalen Fassung an die VNO sowie die Landkreise übersandt.
Die Steckbriefe umfassen zum einen alle Angaben, die für die spätere Realisierung der Anzeigen erforderlich sind (u.a. Angaben zum Tiefbau sowie Stromanschluss).
Zum anderen hat das Ingenieurbüro auf Basis der Standortbegehungen und den daraus resultierenden Angaben in den Haltstellensteckbriefen die voraussichtlichen Kosten je Standort abgeschätzt.
Die Erstellung der Steckbriefe hat sich sowohl aufgrund der Pandemie-Situation als auch aufgrund des hohen Abstimmungsaufwands zwischen Ingenieurbüro, Landkreis, Kommunen sowie Energieversorger über einen deutlich längeren Zeitraum als abgeschätzt hingezogen. Insbesondere die Festlegung des Stromanschlusses bereitete häufig Probleme.
Kosten:
Die Kostenabschätzung des Gutachters zeigt, dass der bisherige Kostenrahmen für die Umsetzung des DFI-Projektes sehr wahrscheinlich deutlich überschritten werden wird. Hierfür sind vor allem zwei Gründe maßgeblich:
- Die nach Rücksprache mit Projektpartnern sowie DFI-Lieferanten abgeschätzten Tiefbaukosten in Höhe von durchschnittlich 1.500 € je DFI-Mast können vor allem bei größeren Haltestellen nicht eingehalten werden. Dies liegt zum einen an aufwendigeren Maßnahmen bei der Stromversorgung selbst und zum anderen teilweise an den größeren Entfernungen zum nächstgelegenen Stromabnahmepunkt.
- Darüber hinaus erhöhen sich die Kosten infolge der zusätzlichen, vom Landkreis Lüneburg benannten Haltestellen, die in Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen ebenfalls mit DFI-Anzeigern ausgestattet werden sollen.
- Die Kostensteigerungen können der folgenden Übersicht entnommen werden:
- Kostenprognose für die eingereichten Standorte lt. Aufnahmeantrag: 381.700 €
- Kostenabschätzung Spiekermann für die eingereichten Standorte: 555.900 €
- Kostenabschätzung Spiekermann für zusätzliche Standorte: 182.300 €
- Kostenabschätzung Spiekermann für alle Standorte (Nrn. 2 + 3): 738.200 €
Differenz (Pos. 4 – Pos. 1): 356.500 €
Differenz nur Eigenanteil (25%): 89.100 €
Für die Unterhaltung und Wartung der Anzeigen sind die Kommunen zuständig, im Gegenzug übernimmt der Landkreis den Eigenanteil.
Zeitplan:
Über die o. g. Sachverhalte hat die VNO Mitte Dezember 2020 die LNVG als Fördermittelgeber informiert und darüber hinaus einen Zeitplan für die weitere Umsetzung aufgestellt:
bis Ende Feb 2021 |
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ab 01. März |
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ab 01. April |
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ab 01. Mai |
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bis 15. Juni |
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bis Ende Juli |
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ab 01. August |
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ab 01. November |
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bis Anfang 2022* |
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Der aufgestellte Zeitplan ist ambitioniert, allerdings sollte versucht werden, noch in diesem Jahr mit den Tiefbauarbeiten zu beginnen, um das Projekt in Gänze hinsichtlich der Förderung nicht zu gefährden.
Bei weiteren Verzögerungen z.B. durch die Tiefbauarbeiten muss der Fördermittelgeber informiert werden und der Zeitplan angepasst werden. Da es sich bei den Anzeigen zur Dynamischen Fahrgastinformation um eine bauliche Anlage als Teil einer öffentlichen Verkehrsanlage handelt, bedarf es einer Genehmigung zur Nutzung der Fläche durch die Straßenbaubehörde.
Weiteres Vorgehen:
Der nächste Schritt liegt in der Ergänzung der o. g. Haltestellensteckbriefe um weitere, von der LNVG geforderte Informationen. Diese Ergänzungen werden von der VNO derzeit in die Unterlagen eingearbeitet, um dann gebündelt an die LNVG versendet zu werden.
Auf Basis dieser Unterlagen wird die LNVG dann den Zuwendungsbescheid erstellen, der bislang noch nicht erteilt worden ist. In welcher Höhe die LNVG dabei die Investitionskosten bezuschusst (genannt worden sind 75 %) und ob alle DFI-Standorte gefördert werden, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. In der Rückmeldung der LNVG auf das Schreiben der VNO im Dezember 2020 ist allerdings kein Hinweis darauf zu finden, dass die Förderung auf die im Erstantrag genannte niedrigere Gesamtsumme gedeckelt sein könnte.
Die Veröffentlichung der Ausschreibung und Zuschlagserteilung erfolgt durch die Landkreise. Um das Projekt zu beschleunigen, ist verwaltungsseitig zu klären, ob das Ingenieurbüro, das die Vergabe durchführen / begleiten wird, ggf. vor dem Vorliegen des Zuwendungsbescheides die Vergabe veröffentlichen könnte. Auf diese Weise könnte der Zeitpunkt der Zuschlagserteilung früher erfolgen und ggf. ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erfolgen.