Vorlage - 2021/093
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Der Landkreis Lüneburg entsendet fünf stimmberechtigte Mitglieder in den Mobilitätsgrundsatzausschuss. Fraktionen oder Gruppen, auf die kein stimmberechtigtes Mitglied entfällt, erhalten ein beratendes Grundmandat.
Als Mitglieder werden entsandt:
| Mitglied | Vertretung |
SPD |
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SPD |
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CDU |
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Bündnis 90/Die Grünen |
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AFD bzw. Gruppe FDP/Unabhängige (Losverfahren) |
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Für das Grundmandat werden benannt:
| Grundmandat | Vertretung |
AFD bzw. Gruppe FDP/Unabhängige (Losverfahren) |
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Die Linke |
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Nach Ziff. 2 der Protokollnotiz für den Finanzvertrag zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg wird ein gemeinsamer Mobilitätsgrundsatzausschuss installiert.
In Anlehnung an die Bildung des Schulgrundsatzausschusses soll der Mobilitätsgrundsatzausschuss mit je fünf stimmberechtigten Mitgliedern von Landkreis und Hansestadt Lüneburg besetzt werden. Damit alle politischen Kräfte bei diesem wichtigen Thema beteiligt sind, sollen die nicht berücksichtigten Fraktionen oder Gruppen Grundmandate erhalten. Die Gruppe FDP/Unabhängige wird als eine Einheit betrachtet.
Die Verteilung der stimmberechtigten Sitze erfolgt nach den Regeln der Gremienbesetzung laut NKomVG.