Vorlage - 2021/109
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1 | 2021_03_06_KF_Kritik_der_Landwirte_an_der_Ausweisung_der_Roten_Gebiete_und_der_geltenden_DüngeVO.pdf (134 KB) |
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Bündnis 90/Die GRÜNEN beantragt zum nächsten Kreistag den Resolutionsantrag der FDP / Die
Unabhängigen zu ändern.
Das Anliegen der Amelinghauser Landwirte nach einer verursachergerechten Festlegung der „Roten Gebiete“ werden vom Kreistag unterstützt.
Die zuständige Landesbehörde wird gebeten, die Messergebnisse, die die Landwirte über ein Gutachten an ihren Grundwasserentnahmestellen erhalten haben, zu prüfen. Bei Bestätigung der genannten Abweichung der Nitratbelastung gegenüber der dem Entwurf der Düngevorordnung hinterlegten Messergebnisse, sind Landesbehörde und Ministerium angehalten, diese Abweichungen bei der Einstufung der einzelnen Flächen im laufenden Verfahren zur Festlegung der Gebietskulisse zu berücksichtigen.
Das Land ist aufgefordert, landwirtschaftlichen Betriebe schnell und wirksam zu unterstützen, ein stabiles Nährstoffgleichgewicht herzustellen und sie umfassend beraten. Dazu bieten sich z.B. die Bodenverbesserung durch einen gezielten Humusaufbau an. Ein diesem Sinn einhergehend verbesserter Humusaufbau trägt zu einem stabiles Nährstoffgleichgewicht bei und leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Minderung von Nitrateinträgen in das Grundwasser.
Sachlage:
29 landwirtschaftliche Betriebe in der Samtgemeinde Amelinghausen kritisieren die Einstufung ihrer bewirtschafteten Flächen in ein ausgewiesenes rotes, besonders mit Nitrat belasteten Gebiet (>50 mg/l Nitrat) als nicht sachgerecht.
Die Einstufung der Flächen erfolgte im Rahmen der laufenden Verbandsbeteiligung zur Neufassung der „Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat (NdüngGewNPVO)“ zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.
Mit der pauschalen Reduzierung um 20 % des Düngemitteleintrags werden die Landwirte eingeschränkt, die ihre Flächen bisher schon bedarfsgerecht gedüngt haben.
Bereits 1991 hatten die Staaten in der Europäischen Union eine einheitliche Nitratrichtlinie beschlossen. Die Mitgliedstaaten waren angehalten, Maßnahmen zu ergreifen, um die durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen verursachte Gewässerbelastung zu verringern. 2018 stellte der Europäische Gerichtshof für die Bundesrepublik Deutschland eine unzureichende Umsetzung fest. Um drohende Strafzahlungen seitens der EU-Kommission entgegenzuwirken weisen die Bundesländer daher nitrat- und
phosphatsensible Gebiete auf Basis einer im Bundesrat verabschiedeten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) neu aus – als sogenannte „Rote Gebiete“. Die verzögerte Umsetzung der EU-Richtlinie durch den Bund / Länder in den Nuller Jahren ist Ursache dafür, dass gebietsweise scheinbar eine nicht immer verursachergerechten Reduzierung der Düngemenge erfolgt.
Im Weiteren wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Gruppe Resolutionsantrag der FDP / Die Unabhängigen verwiesen. Nach unseren Informationen haben die ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe haben ihr Beregnungswasser an mehr als 15 Stellen in der Samtgemeinde untersuchen lassen. Nach Aussage der Landwirte ergab keine der Analysen eine kritische Nitratkonzentration. Die vorgesehene Einrichtung einer von den Fachbehörden unterstützten zentralen Ansprechstelle, die betroffenen Landwirten Beratung und Hilfe gewährt, ist dem Anliegen des vorliegenden Antrages förderlich.