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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/127  

Betreff: Änderungsantrag der Gruppe SPD/Bolmerg und der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN vom 21.03.2021 zu Vorlage 2021/033;
Konsequente Kreislaufwirtschaft --- Motto "Cradle to Cradle" --- bei geplanten Bausanierungen und Neubauten
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Gruppe SPD/ Bolmerg; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:6. 35 Gebäudewirtschaft
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
22.03.2021 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
21.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Energiesparmaßnahmen geändert beschlossen   
Kreisausschuss
03.05.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
24.06.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2021-03-21_Änderungsantrag_Cradle_to_Cradle_zu_Vorl_2021-033.pdf  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-03-21_Änderungsantrag_Cradle_to_Cradle_zu_Vorl_2021-033.pdf (181 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:


Zur Beratung im Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen bzw. Ausschuss für Wirtschaft und zur anschließenden Beschlussfassung der Ergebnisse im Kreistag stellt die Gruppe SPD/Bolmerg und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen folgenden Änderungsantrag:

 

  1. Bei geplanten Bausanierungen und Neubauten, insbesondere im Bereich Schule, werden zusätzlich zu den Energiesparmaßnahem (Ziel „klimaneutraler Landkreis“) Aspekte einer konsequenten Kreislaufwirtschaft im Sinne des Mottos „Cradle to Cradle“ (kurz C2C; engl. „von Wiege zu Wiege“, sinngemäß „vom Ursprung zum Ursprung“) umgesetzt.
  • Die Auswahl von Baumaterialien sollte dabei die Umweltfolgekosten berücksichtigen.
  • Bauprodukte müssen kreislaufgerecht rückbaufähig sein. Material aus Rückbauten sollte genutzt werden.
  • Der Ressourcenaufwand und der CO2-Ausstoß eines Gebäudes müssen über den ganzen Lebenszyklus transparent dargestellt werden, incl. des Gebäudebetriebs.
  • Der Schutz von Bestandsgebäuden hat Vorrang. Abriss wird nur genehmigt, wenn er sozial- und klimanotwendig ist. Die Sanierungen von Bestandsbauten werden erleichtert und Abweichungen von den Neubau-Richtlinien sind zu ermöglichen      
  1. Aktuell soll der Teilneubau der IGS Embsen alternativ nach obigen Grundsätzen ausgestattet werden. 
  2. Zukünftig ist eine ökologische Optimierung nach obigen Grundsätzen (Stichworte: Gründächer, Photovoltaikanlagen, Wärmerückgewinnung etc.) bei alle Bestandsgebäuden anzustreben.
  3. Der Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen führt eine Beratung, mit dem Ziel, Vorschläge für notwenige Beschlüsse zu erarbeiten.

Dazu sollte der Entwickler des Cradle-to-Cradle-Konzepts, Professor Dr. Michael Braungart, Leuphana Universität Lüneburg, hinzu gebeten werden.

  1. Der Landrat wird beauftragt, mögliche finanzielle Förderungen durch Dritte (EU, Land, Bund, Stiftungen) zu klären und in die Beratung einzubringen.

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachlage:

Die Begründung erfolgt mündlich.

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