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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/128  

Betreff: Umbesetzung im Grundstückverkehrsausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Ordnung Bearbeiter/-in: Völker, Annette
Beratungsfolge:
Kreistag
24.06.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Schreiben der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Grundstückverkehrsausschuss - Vorschlag von Mitgliedern  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Anlage/n:

Schreiben der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Grundstückverkehrsausschuss - Vorschlag von Mitgliedern

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Grundstückverkehrsausschuss - Vorschlag von Mitgliedern (158 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Jens Wischmann, Johanna Nunnemann und Frank-Friedrich Evers werden in den Grundstückverkehrsausschuss gewählt.

 

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Sachlage:

Dem Grundstückverkehrsausschuss gehören insgesamt fünf Personen an. Drei dieser Personen werden auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer vom Kreistag gewählt. Diese Personen müssen dem Ausschuss nach § 38 Abs. 1 oder dem Kreis derjenigen angehören im Zuständigkeitsbereich des Grundstücksverkehrsausschusses zur Kammerversammlung wahlberechtigt sind, wobei in beiden Fällen zwei Personen der Wahlgruppe 1 und eine Person der Wahlgruppe 2 angehören müssen.

 

Der Vorstand der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat am 05.10.2020 die Ergebnisse der Wahl der Kammerversammlung für die Wahlgruppe 1 bekannt gegeben. Die nachfolgend aufgeführten vorgeschlagenen Bewerber gelten in der Wahlgruppe 1 für die Wahlperiode ab dem 06.02.2021 als gewählt.

Jens Wischmann, Dehnsen, Zum Mehrsahl 2, 21385 Amelinghausen

Frank-Friedrich Evers, Barskamp In den Tannen 14 21354 Bleckede

 

Für die Wahlgruppe 2 wurde gewählt:

Johanna Nunnemann, Neu Bleckeder Str. 4, 19273 Neu Wendischthun

 

Die weiteren zwei Mitglieder des Grundstückverkehrsausschusses, Jürgen Hövermann und Herbert Meyn, wurden als zum Kreistag wählbare Person vom Kreistag als stimmberechtigtes Mitglieder des Grundstückverkehrsausschusses gewählt. Sie bleiben weiter im Amt bis zur kommenden Wahl des Kreistages.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 12 a Abs. 5 und 41 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Landwirtschaftskammergesetz

§ 29 Abs. 5 Verordnung über die Wahl zur Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

 

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