Vorlage - 2021/139
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag Fraktion Bündnis90-Die Grünen Luftfiltergeräte (55 KB) | |||
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2 | Vorlage 2021-139 (109 KB) | |||
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3 | 20-11-26 Stellungnahme Verwaltung (1065 KB) | |||
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4 | NLGA mobile_Luftreinigungsgerte_SARS-CoV-2_20210128 (245 KB) |
Sachlage:
Schon im November 2020 hatten wir die Forderung zu einem wirksameren Infektionsschutz in kreiseigenen Schulen in den Bauausschuss mit einem Antrag eingebracht. Ergänzend zur Fensterlüftung sollte in Klassen die Luft mit H14-Filtergeräten gereinigt werden. Der Antrag wurde abgelehnt und mit einseitigen Ergebnissen begründet, die uns in der Bekämpfung der Pandemie nicht weitergebracht haben. Mit Blick auf die aktuell hochansteckenden Virusmutationen befinden wir uns in der dritten Welle und dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Präsenzunterricht. Der Gesundheitsschutz aller Beteiligten muss oberste Priorität haben. Wir fordern deshalb erneut und mit Nachdruck die Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen in Klassenräumen. Obwohl in den Schulen Hygienekonzepte umgesetzt werden und Wechselunterricht angeboten wird, sind CO2 Ampeln und ein Lüftungskonzept (20-5-20) nicht hinreichend für die meistens Unterrichtssituationen. Auch ist nicht in allen Unterrichtsräumen ein Querlüften möglich.
Dass mobile Luftfilteranlagen besonders in Klassenräumen nützlich sind, in denen nicht ausreichend stoß- und quergelüftet werden kann, um ansteckende Aerosole aus der Raumluft zu entfernen, ist in Fachkreisen mittlerweile unumstritten. Dabei handelt es sich um hochwertige HEPA-Filter der Stufe H13 und H14, die effektiv Viren aus der Luft filtern. Kosten (ca. 2000 bis 3000 Euro) für HEPA-Filter der Stufe 14. Das Bundesland Bayern hat 50 Millionen Euro für Lüftungsanlagen zur Verfügung gestellt. Mittlerweile haben fünf Bundesländer erklärt, mobile Luftfilter an Schulen anschaffen zu wollen. Hessen gibt dafür 10 Millionen aus. Die erprobten und in einigen Bundesländern eingesetzten Filteranlagen garantieren eine Luftreinigung von Viren (und auch anderen Bakterien) von über 90 Prozent. Sie wären also nicht nur zur Vermeidung von Covid 19 - Ansteckung wirksam, sondern auch bei jeder Grippewelle langfristig vorbeugend einsetzbar. Wir fordern die Verwaltung auf, die wissenschaftlichen Ergebnisse anzuerkennen und die zusätzliche Schutzmaßnahme mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.
Stellungnahme der Verwaltung vom 06.04.2021:
Ein nahezu inhaltsgleicher Antrag der Fraktion war bereits am 22.11.2020 zum Haushalt 2021 gestellt worden. Auf die hierzu abgegebene Stellungnahme der Verwaltung vom 26.11.2020 wird Bezug genommen. Diese Stellungnahme und der dazugehörige Antrag liegen an.
An der Sichtweise der Verwaltung hat sich seitdem nichts geändert. Die Anschaffung mobiler Luftfiltergeräte für die kreiseigenen Schulen kann aus Sicht der Verwaltung nicht empfohlen werden.
Ergänzend zu den bisherigen Ausführungen ist dieser Stellungnahme ein Merkblatt des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) über die Bedeutung mobiler Luftreinigungs-Geräte für Infektionsrisiken durch SARS-CoV-2 (Stand: 28.01.2021) beigefügt, in dem sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt wird. Dem NLGA sind bisher keine wissenschaftlich relevanten Studien bekannt, die über einen theoretisch ableitbaren Detail-Nutzen hinaus den praktischen, realen infektionshygienischen Zusatz-Nutzen durch den Einsatz von mobilen Luftreinigern unter Alltags-Bedingungen in Schulen ausreichend wissenschaftlich belegen.
Nach den Handlungsempfehlungen des NLGA ist primär die konsequente Einhaltung der Grundregeln "Abstand, Hygiene, Atemmaske - und Lüften (AHA + L)" essentielle Voraussetzung zur Verminderung der Infektionsrisiken. Im Hinblick auf die Anreicherung von Aerosolen, Ausdünstungen jedweder Art sowie CO2 ist sowohl aus umweltmedizinischer Sicht, als auch aus Gründen von Aufwand, Wirksamkeit und Kosten-Nutzen-Relation, die mit geringstem Aufwand praktizierbare regelmäßige Fensterlüftung nach dem 20-5-20-Minuten-Rhythmus zu bevorzugen. Mobile Luftreiniger sind auf keinen Fall ein Ersatz für eine sauerstoffreiche Frischluftzufuhr und ihr Einsatz sollte niemals als Rechtfertigung für eine Reduzierung der Frischluftzufuhr verwendet werden. So sieht es auch das Umweltbundesamt in seiner jüngsten Veröffentlichung vom 11.02.2021: https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-in-schulen-nur-im-ausnahmefall
Der Verwaltung sind auf eine erfolgte Abfrage seitens der Schulen keine Unterrichträume gemeldet worden, die nicht über Fenster zumindest stoßgelüftet werden können.
Die Verwaltung sieht daher zur Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten in Klassenräumen der kreiseigenen Schulen keinen Bedarf und empfiehlt, sich als Landkreis und Schulträger auch weiterhin an den Empfehlungen des NLGA als zuständiger oberster Infektionsschutzbehörde für Niedersachsen zu orientieren.