Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2003/148  

Betreff: Reform des Betreuungsrechts
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Gudrun MüllerAktenzeichen:54
Federführend:Jugend und Familie Bearbeiter/-in: Zenker-Bruns, Karsten
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
25.09.2003 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Sachlage:

Sachlage:

Das derzeitige Betreuungsrecht ist seit zehn Jahren in Kraft. Im Landkreis Lüneburg ist nach Abschaffung der Entmündigung und Einführung der Betreuung eine funktionsfähige „Betreuungslandschaft“ - bestehend aus ehrenamtlichen Betreuern, rund 40 Berufsbetreuern und aus dem bekannten Betreuungsverein - entstanden. Wegen der ausreichenden Zahl professioneller Kräfte führt die Betreuungsbehörde selbst keine Betreuungen.

 

Im Landkreis Lüneburg stehen ca. 3.500 Menschen unter Betreuung. Etwa 1.100 davon werden berufsmäßig betreut, davon 120 durch den Betreuungsverein.

 

Finanziert werden Berufs- und Vereinsbetreuer aus der Justizkasse nach tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden entsprechend den Sätzen des Zeugenentschädigungsgesetzes. Der Betreuungsverein wird zusätzlich durch das Land institutionell gefördert und erhält durch den Landkreis Lüneburg einen Sach- und Personalkostenzuschuss für die Leistung so genannter Querschnittsaufgaben. Letzterer beträgt im Jahre 2003   40.000,00 €.

 

Nun hat eine Bund-Länder-Kommission eine Reihe von Handlungsempfehlungen zur Reform des Betreuungsrechts entwickelt, deren Umsetzung zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung des Landkreises führen würde. Die Herbstkonferenz der Justizminister wird entscheiden, ob die Empfehlungen Gesetz werden, was aufgrund der Interessenlage der Länder zu befürchten ist.

 

Unstrittig ist aufgrund der Kostenexplosion eine Reform des Vergütungssystems unvermeidbar. Geplant ist nun aber eine fallbezogene Vergütungspauschale ohne Berücksichtigung des tatsächlich notwendigen Aufwands. Nach übereinstimmender Überzeugung von Berufsbetreuern, Betreuungsverein und Betreuungsbehörde wird die neue Vergütung nicht auskömmlich sein, mit der Folge, dass Berufsbetreuer aufgeben müssten und der Verein nur durch deutlich höhere Förderbeträge überleben könnte. Eine vorläufige Berechnung des Vereins hat einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von ca. 100.000,00 € ergeben. 

 

Es ist keine Alternative zur Finanzierung des Vereins, dass die Betreuungsbehörde selber Betreuungen führt. Rechnerisch ergäbe sich dadurch ein Bedarf von mindestens fünf zusätzlichen Stellen, wobei die von Berufsbetreuern zu übernehmenden Betreuungen nicht berücksichtigt sind. Behördenbetreuer erhalten keine Entschädigung aus der Justizkasse.

 

Zu weiteren Änderungsplänen, wie Stärkung der Vorsorgevollmacht, Erforderlichkeit der Betreuung, gesetzliche Vertretungsmacht wird im Ausschuss mündlich berichtet werden.

 

Die Verwaltung hat versucht, Einfluss auf das Reformvorhaben zu nehmen, indem zu den Bedenken dem Nds. Landkreistag berichtet und die Lüneburger Bundestagsabgeordneten um Unterstützung gebeten wurden. Zwischenzeitlich hat ein Gespräch mit Frau Hedi Wegener stattgefunden.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung