Vorlage - 2003/148
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Beschlussvorschlag:
Sachlage:
Das derzeitige Betreuungsrecht ist seit zehn Jahren in Kraft.
Im Landkreis Lüneburg ist nach Abschaffung der Entmündigung und Einführung der
Betreuung eine funktionsfähige „Betreuungslandschaft“ - bestehend aus
ehrenamtlichen Betreuern, rund 40 Berufsbetreuern und aus dem bekannten
Betreuungsverein - entstanden. Wegen der ausreichenden Zahl professioneller
Kräfte führt die Betreuungsbehörde selbst keine Betreuungen.
Im Landkreis Lüneburg stehen ca. 3.500 Menschen unter
Betreuung. Etwa 1.100 davon werden berufsmäßig betreut, davon 120 durch den
Betreuungsverein.
Finanziert werden Berufs- und Vereinsbetreuer aus der Justizkasse
nach tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden entsprechend den Sätzen des
Zeugenentschädigungsgesetzes. Der Betreuungsverein wird zusätzlich durch das
Land institutionell gefördert und erhält durch den Landkreis Lüneburg einen
Sach- und Personalkostenzuschuss für die Leistung so genannter
Querschnittsaufgaben. Letzterer beträgt im Jahre 2003 40.000,00 €.
Nun hat eine Bund-Länder-Kommission eine Reihe von
Handlungsempfehlungen zur Reform des Betreuungsrechts entwickelt, deren
Umsetzung zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung des Landkreises
führen würde. Die Herbstkonferenz der Justizminister wird entscheiden, ob die
Empfehlungen Gesetz werden, was aufgrund der Interessenlage der Länder zu
befürchten ist.
Unstrittig ist aufgrund der Kostenexplosion eine Reform des
Vergütungssystems unvermeidbar. Geplant ist nun aber eine fallbezogene
Vergütungspauschale ohne Berücksichtigung des tatsächlich notwendigen Aufwands.
Nach übereinstimmender Überzeugung von Berufsbetreuern, Betreuungsverein und
Betreuungsbehörde wird die neue Vergütung nicht auskömmlich sein, mit der
Folge, dass Berufsbetreuer aufgeben müssten und der Verein nur durch deutlich
höhere Förderbeträge überleben könnte. Eine vorläufige Berechnung des Vereins
hat einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von ca. 100.000,00 € ergeben.
Es ist keine Alternative zur Finanzierung des Vereins, dass die
Betreuungsbehörde selber Betreuungen führt. Rechnerisch ergäbe sich dadurch ein
Bedarf von mindestens fünf zusätzlichen Stellen, wobei die von Berufsbetreuern
zu übernehmenden Betreuungen nicht berücksichtigt sind. Behördenbetreuer
erhalten keine Entschädigung aus der Justizkasse.
Zu weiteren Änderungsplänen, wie Stärkung der
Vorsorgevollmacht, Erforderlichkeit der Betreuung, gesetzliche Vertretungsmacht
wird im Ausschuss mündlich berichtet werden.
Die Verwaltung hat versucht, Einfluss auf das Reformvorhaben zu
nehmen, indem zu den Bedenken dem Nds. Landkreistag berichtet und die
Lüneburger Bundestagsabgeordneten um Unterstützung gebeten wurden.
Zwischenzeitlich hat ein Gespräch mit Frau Hedi Wegener stattgefunden.