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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/152  

Betreff: Satzung des Landkreises Lüneburg über die Heranziehung der Hansestadt Lüneburg zur Durchführung der Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:14.11. 313-000 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
28.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
03.05.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
24.06.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2021-152 Anlage Satzung Heranziehung der Hansestadt Lüneburg zur Durchführung...  

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Anlage/n:

Satzung des Landkreises Lüneburg über die Heranziehung der Hansestadt Lüneburg zur Durchführung der Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-152 Anlage Satzung Heranziehung der Hansestadt Lüneburg zur Durchführung... (7 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die dieser Vorlage beigefügte Satzung des Landkreises Lüneburg über die Heranziehung der Hansestadt Lüneburg zur Durchführung der dem Landkreis Lüneburg obliegenden Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird beschlossen.

 

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Sachlage:

Die Hansestadt Lüneburg ist seit dem 01.07.1994 per Satzung zur Durchführung der Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz herangezogen.

 

Mit dem Finanzvertrag zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg vom 18.12.2020 wurde die Hansestadt weiterhin zur Durchführung der Aufgaben der Sozial- und Eingliederungshilfe vom Landkreis herangezogen. Ferner wurde die Kostenerstattung der anfallenden Aufwendungen für die Bereiche der Sozial- und Eingliederungshilfe sowie für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Finanzvertrag geregelt. Eine Neuregelung bezüglich der Heranziehung zu den Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgte nicht, da diese per Satzung fortbesteht.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass sowohl die oben angegebenen Aufgabenheranziehungen als auch die Kostenerstattung im Finanzvertrag neu geregelt wurden, sollte auch die Heranziehungssatzung für die Durchführung der Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Jahr 1994 den aktuellen rechtlichen Grundlagen angepasst werden.

 

Die seinerzeit zugrunde gelegten Rechtsgrundlagen sind außer Kraft und durch neue Regelungen ersetzt worden.

 

Inhaltliche Änderungen sind nicht vorgesehen; die Hansestadt Lüneburg wurde im Vorwege zu dieser Angelegenheit angehört.

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