Vorlage - 2021/152
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1 | 2021-152 Anlage Satzung Heranziehung der Hansestadt Lüneburg zur Durchführung... (7 KB) |
Sachlage:
Die Hansestadt Lüneburg ist seit dem 01.07.1994 per Satzung zur Durchführung der Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz herangezogen.
Mit dem Finanzvertrag zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg vom 18.12.2020 wurde die Hansestadt weiterhin zur Durchführung der Aufgaben der Sozial- und Eingliederungshilfe vom Landkreis herangezogen. Ferner wurde die Kostenerstattung der anfallenden Aufwendungen für die Bereiche der Sozial- und Eingliederungshilfe sowie für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Finanzvertrag geregelt. Eine Neuregelung bezüglich der Heranziehung zu den Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgte nicht, da diese per Satzung fortbesteht.
In Anbetracht der Tatsache, dass sowohl die oben angegebenen Aufgabenheranziehungen als auch die Kostenerstattung im Finanzvertrag neu geregelt wurden, sollte auch die Heranziehungssatzung für die Durchführung der Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Jahr 1994 den aktuellen rechtlichen Grundlagen angepasst werden.
Die seinerzeit zugrunde gelegten Rechtsgrundlagen sind außer Kraft und durch neue Regelungen ersetzt worden.
Inhaltliche Änderungen sind nicht vorgesehen; die Hansestadt Lüneburg wurde im Vorwege zu dieser Angelegenheit angehört.