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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/174  

Betreff: Aktualisierung der Richtlinie zur Radverkehrsförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Masemann, Inga
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Beteiligt:Mobilität
Bearbeiter/-in: Masemann, Inga   
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
10.05.2021 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
17.05.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Geändert- Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg PDF-Dokument

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Anlage/n: Entwurf der geänderten Richtlinie Radverkehrsförderung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Geändert- Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg (18 KB) PDF-Dokument (84 KB)    
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie zur Radverkehrsförderung im Landkreis Lüneburg wird um einen zweiten Antragsstichtag ergänzt. Anträge sind nun bis zum 15.03. und 15.09. eines Jahres zu stellen. In einem Jahr nach einer Kommunalwahl sind die Anträge bis zum 15.04. und 15.09. zu stellen.

 

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Sachlage:

 

Mit der Radverkehrsstrategie des Landkreises zu den drei thematischen Bausteinen „Planen, bauen und sichern“, „Verknüpfen“ und „Motivieren und Fördern“ (Vorlage 2020/049) sowie dem detaillierten Maßnahmenprogramm im Radverkehrskonzept (Vorlage 2020/61) hat der Landkreis Lüneburg im vergangenen Jahr wichtige Grundlagen zur weiteren Entwicklung der Radverkehrsförderung in der Region gelegt. Auch Land und Bund haben einen Ausbau der Fördermittellandschaft auf den Weg gebracht. Häufig ist es für Kommunen schwieriger größere Entwicklungen auf den Weg zu bringen, da die Fördermittelquoten doch auch höhere Eigenbeteiligungen vorsehen. Hier schafft die Richtlinie zur Radverkehrsförderung Landkreis Lüneburg Abhilfe (Vorlage 2020/067). Die Fördermittel des Landkreises können mit anderen Fördermitteln kumuliert werden. Dies ist sogar erwünscht, um den Einsatz kommunaler Mittel zu reduzieren. Eine Reihe an Kommunen hat die Möglichkeit Anträge zu stellen bereits genutzt.

 

Die Verwaltung schlägt nun vor, einen zusätzlichen zweiten Stichtag für die Antragstellung unter Punkt 5.3 der Richtlinie einzufügen. Dies ermöglicht den Kommunen aber auch der Verwaltung eine höhere Flexibilität und macht so auch kurzfristigere Anträge möglich. Der Vorschlag ist im beigefügten Richtlinientext graphisch hervorgehoben.

 

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