Vorlage - 2021/192
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Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Aufwendung für die Bildung einer Rückstellung im Zusammenhang mit der Abwicklung des Finanzvertrages zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg in Höhe von 2.316.125,18 Euro wird gemäß § 117 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zugestimmt.
Sachlage:
Der Jahresabschluss 2020 des Landkreises Lüneburg wird derzeit erstellt. Nach einer vorläufigen Berechnung der Verwaltung ist in der Ergebnisrechnung 2020 ein Jahresüberschuss von knapp 10 Mio. Euro zu erwarten. Im Ergebnishaushalt 2020 war ein Jahresüberschuss in Höhe von rd. 4,4 Mio. Euro veranschlagt. Nach dem vorläufigen Ergebnis errechnet sich somit eine Haushaltsverbesserung in Höhe von über 5 Mio. Euro.
Die Ergebnisverbesserung ergibt sich insbesondere deshalb, weil die Haushaltsreste, die im Zuge des Jahresabschlusses 2020 im Ergebnishaushalt gebildet wurden, erheblich angestiegen sind. Betrugen die Haushaltsreste in den letzten Jahren 2017 bis 2019 jeweils zwischen 2,2 und 2,6 Mio. Euro, sind sie 2020 auf rd. 6,1 Mio. Euro angewachsen. Grund für die Zunahme der Haushaltsreste sind insbesondere die zusätzlichen Haushaltsmittel, die im Rahmen der Nachtragshaushalte 2020 bereitgestellt wurden, aber noch nicht voll abfließen konnten, z. B. Ansätze für die Corona-Hilfsprogramme. So trat der 2. Nachtragshaushalt 2020 erst am 23.12.2020, also eine Woche vor Ende des Haushaltsjahres, in Kraft. Entsprechend konnten die dort veranschlagten Mittel nicht mehr in 2020 abfließen und mussten im Rahmen von Haushaltsresten in das Haushaltsjahr 2021 übertragen werden. Die gebildeten Haushaltsreste führen in 2020 zu einer Ergebnisverbesserung, werden aber in 2021 zu (haushaltsmäßig gedeckten und damit zulässigen) Mehraufwendungen führen.
Der Jahresüberschuss 2020 wird benötigt, um das in ähnlicher Höhe zu erwartende Defizit im Ergebnishaushalt 2021 abdecken zu können. Ein solcher Ausgleich des Fehlbetrages 2021 aus dem Vorjahresüberschuss war bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 anvisiert worden.
Über das genaue Jahresergebnis wird die Verwaltung nach Ende der Jahresabschlussarbeiten berichten.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind nach § 45 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) in Verbindung mit § 123 Abs. 2 NKomVG auch Rückstellungen für Verpflichtungen zu bilden, die ihren wirtschaftlichen Grund bereits im jeweiligen Haushaltsjahr haben, der aber erst in einem der Folgejahre zu einer Auszahlung führt.
Mit Schreiben vom 30.03.2021 hat die Hansestadt Lüneburg die Abrechnung des Finanzvertrages für das Jahr 2020 vorgelegt. Insgesamt fordert die Hansestadt darin eine Nachzahlung in Höhe von über 11 Mio. Euro vom Landkreis, davon bezieht sich ein anteiliger Betrag von 10.712.633,95 Euro auf den Ergebnishaushalt. Die Abrechnung wird derzeit von der Verwaltung geprüft. Da sich die Nachforderung der Hansestadt auf das Haushaltsjahr 2020 bezieht, ist eine Rückstellung in entsprechender Höhe zu bilden.
Durch die Bildung der Rückstellung werden die Haushaltsansätze des entsprechenden Budgets um 2.316.125,18 Euro überschritten. Dieser Betrag ist im Rahmen einer überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG bereitzustellen. Da der Landkreis zur Bildung der Rückstellung im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten verpflichtet ist, ist die überplanmäßige Aufwendung zeitlich und sachlich unabweisbar. Die Deckung ist durch diverse Haushaltsverbesserungen in 2020, die in Summe zur dargestellten Ergebnisverbesserung von über 5 Mio. Euro führen, gewährleistet.
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