Vorlage - 2021/194
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-05-10_Aenderungsantrag_zum_Antrag_2021-158.pdf (1038 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung des Landkreises möge dem Kreistag ein Zukunftskonzept zur Entscheidung erarbeiten, in dem mindestens folgende Punkte enthalten sind:
- Welche Strukturen können genutzt oder müssen neu aufgebaut werden, damit das Klinikum grundsätzlich einen Regelbetrieb aufrecht erhalten kann:
- bei einer kritischen pandemischen Lage
- bei der Bewältigung von Notfallereignissen mit einer
größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken
(Großschadensereignisse) (MANV)
- In welcher Menge und Art muß der Landkreis Material vorhalten, damit das Klinikum grundsätzlich einen Regelbetrieb aufrecht erhalten kann bei Ereignissen unter 1):
- an medizinisch technischem Gerät
- an allgemeinem Krankenhausmaterial (z.B. Betten)
- an einer Notfallapotheke
- In welcher Anzahl werden Ärzte und Pflegekräfte benötigt und woher genommen, damit das Klinikum grundsätzlich einen Regelbetrieb aufrecht erhalten kann bei Ereignissen unter 1).
Sachlage:
Die pandemische Lage um Covid 19 beeinflußt unser Leben seit dem Frühjahr 2020.
Es ist jetzt an der Zeit, sich mit den bisher gemachten Erfahrungen auseinanderzusetzen und zu diskutieren.
Dieser Antrag hat zwei Kernpunkte:
- Das Klinikum hat 2020 und 2021 in Betracht gezogen bzw. unserer Informationen nach teilweise auch umgesetzt, geplante Operationen abzusagen um Kapazität in der Intensivmedizin für die pandemische Lage freizuhalten. Diese Maßnahme war und ist richtig, um eine Überlastung in der Intensivmedizin zu vermeiden.
Für die Patienten, deren Operationen abgesagt wurden, kann diese Maßnahme allerdings sehr negative Auswirkungen haben.
Im RWI Projektbericht „Analysen zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser und zur Ausgleichspauschale in der Corona-Krise“ wurde das Jahr 2020 erfasst und dargestellt. Den Durchschnittsergebnissen aller Krankenhäuser sollte das Klinikum mit seinen spezifischen Zahlen gegenübergestellt werden. In der Bewertung der Zahlen sollte auch das Warum Berücksichtigung finden.
- Die Intensivmedizin kann nur in dem Maße betrieben werden, wie qualifiziertes Personal vorhanden ist. Wenn 100 Intensivbetten vorgehalten werden, aber nur für 30 Intensivbetten qualifiziertes Pflegepersonal einsetzbar ist, können nur 30 Betten genutzt werden. Deshalb ist es wichtig, die Personalverfügbarkeit mit zu betrachten. In wieweit eine Personalschlüsseländerung in der Krankenhauspflege in kritischen pandemischen Lagen sinnvoll ist, sollte geprüft werden, besonders in Hinblick auf Arbeitsgesundheit und Überlastung der Pflegenden.
Laut Medien (z.B. ein Artikel in der „Welt“), will ein signifikanter Anteil des qualifizierten Pflegepersonal ihren Beruf zukünftig nicht weiter ausüben. Dadurch wird das Pflegepersonal auch in der Intensivpflege der begrenzende Faktor.
Der Landkreis soll mit den Sozialträgern prüfen, wie dieser angekündigte Trend in der Krankenpflege und allgemeinen Pflege, gedreht werden kann.
Welche Möglichkeiten hat der Landkreis hier kreativ mit zu gestalten und dadurch den Punkt 1 erst sinnvoll zu ermöglichen.
Diese aufgeführten strukturellen Problembereiche müssen im Landkreis in einem Zukunftskonzept erarbeitet und vom Kreistag lösungsorientiert entschieden werden, damit zukünftige kritische pandemische Lagen und MANV – Ereignisse zielgerichtet beherrscht werden können.
Stellungnahme der Verwaltung vom 27.12.2021:
Niedersachsen ist wie alle Länder nach § 6 Abs. 1 des bundesweit gültigen Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) verpflichtet, einen eigenen Krankenhausplan aufzustellen. Dieser Plan bildet die Basis, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit den erforderlichen Kliniken nach Standort, Fachrichtungen, Bettenzahl sowie Funktionseinheiten darzustellen.
Krankenhausplanungsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Es stellt unter Beteiligung des Krankenhausplanungsausschusses den Krankenhausplan auf oder schreibt ihn fort. Die Aufstellung des Krankenhausplans wird nach vorheriger Stellungnahme durch den Niedersächsischen Landtag von der Landesregierung beschlossen.
Mit der kommunalen Gebietsreform wurde die Stadt Lüneburg Teil des Landkreises Lüneburg. Vereinbart wurde damals, dass das Klinikum in der Trägerschaft der Stadt Lüneburg verbleibt. Die Städtisches Klinikum GmbH ist Teil der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH, einer 100 %igen Gesellschaft der Hansestadt Lüneburg.
Es ist also Aufgabe des Krankenhausträgers, in diesem Fall der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH, die für die Aufrechterhaltung des Regelbetriebes notwendigen Strukturen zu schaffen und diese ggf. mit dem Land Niedersachsen abzustimmen. Der Landkreis Lüneburg hat darauf keinen Einfluss. Zudem gibt es Notfallpläne, in denen das Verfahren zur Sicherstellung des Betriebes in besonderen Notlagen seitens des Krankenhausträgers geregelt wurde. Diese Planungen beziehen sich sowohl auf die materielle als auch die personelle Ausstattung.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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