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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/198  

Betreff: Antrag der Gruppe SPD/ Bolmerg, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 11.05.2021 zum Thema "Niederdeutsch/Plattdeutsch stärken" (im Stand der 1. Aktualisierung vom 03.06.2021)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Gruppe SPD/ BolmergBÜNDNIS 90/DIE GRÜNENGruppe FDP/Die Unabhängigen
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Bildung und Kultur
Bearbeiter/-in: Bolz, Judith   
Produkte:19.37. 281-000 Heimat- und sonstige Kulturpflege
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
07.06.2021    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
24.06.2021 
Sitzung des Kreistages zurückgestellt   
15.07.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Anlage/n:
keine

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Der Aufgabenumfang und Aufgabenzuwachs des Beauftragten für Niederdeutsch hat in den vergangenen 10 Jahren in einem erheblichen Umfang zugenommen und wird weiterhin zunehmen. Daher wird die Entschädigung für den/die Beauftragte(n) für Niederdeutsch (Plattdeutsch-Beauftragte/r) im Landkreis Lüneburg umgehend auf 450 € angehoben.

Die Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg wird bis zum Ende der Wahlperiode generell überarbeitet und angepasst.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Sachlage:

Mit der Regional- und Minderheitensprachen-Charta, die seit dem 1.1.1999 in Deutschland in Kraft ist, wurde Niederdeutsch als eigenständige Sprache anerkannt. Es geht also nicht um Mundarten, die in vielen Teilen Deutschlands als Plattdeutsch bezeichnet, sondern um die eigenständige Sprache Niederdeutsch, die nicht zuletzt die Schrift- und Vertragssprache der Hanse war.

Gemäß der o.g. Charta sind in den Ländern, die diese ratifiziert haben, Maßnahmen zu entwickeln, die dem Sinn und Zweck der Sprachenschutzkonvention entsprechen. Konkret bedeutet dies, Projekte und Vorhaben zu entwickeln, die der Sicherung des internationalen Kulturguts „Niederdeutsch“ dienen.

Die Aufgabe des Sprachenschutzes erfordert dazu - ähnlich wie im Naturschutz z.B. - den Aufbau von Strukturen, die systematische Sichtung und Sicherung von lexikalischen Vorkommen, Weiterentwicklung der Literatur und die Ermittlung, die Sicherung und den Ausbau von Anwendungsfeldern der Sprache. Dieses ist, nur grob umrissen, die Aufgabe des Niederdeutschbeauftragten im Landkreis Lüneburg.

Die Anforderungen im Sinne der Charta, und dies zeigt die Arbeit des Beauftragten für Niederdeutsch im Landkreis Lüneburg nachdrücklich, wachsen stetig, denn sie werden und wurden sehr ernst genommen. Was im Landkreis Lüneburg entstanden ist, vor allem durch die 10-jährige Arbeit von Günther Wagener, aber auch durch die seiner Vorgänger, liefert Vorbilder für andere Landkreise und wird im Norddeutschen Raum mit großer Anerkennung wahrgenommen.

Um die so aufgebaute Qualität des Sprachenschutzes langfristig im Sinne der Charta zu sichern, ist die Entschädigung, die die Entschädigungssatzung des Landkreises vorsieht, schon seit mehreren Jahren nicht mehr angemessen. Sie muss dringend an den Umfang der nachstehend aufgeführten Aufgaben, die nicht abschließend genannt werden können, da dies den Rahmen sprengen würden, angepasst werden.

Zentrale Hauptaufgaben:

  • Beraten, vernetzen, koordinieren und unterstützen der im Landkreis/in der Region arbeitenden Initiativen zu Pflege und Erhalt des Kulturgutes Niederdeutsch
  • Herausgabe von regelmäßigen Berichten und Übersichten über plattdeutsche Aktivitäten, Personen und Ansprechpartner/-innen von Gruppen und Institutionen im Rahmen der Berichtspflicht
  • Arbeitstagungen in der Zusammenarbeit mit dem Lüneburgischen Landschaftsverband, Plattdeutschbeauftragten der Region und der Sparkassenstiftung
  • Konzeptionierung, Finanzierung und Organisation der „Plattdüütsch Weken“ alle zwei Jahre, zuletzt 2020 – Erstellen des Programmheftes mit über 60 Veranstaltungen!
  • Herausgabe eines Jahresprogramms für Plattdeutsch im LK Lüneburg
  • Verantwortliche Mitarbeit und Jurytätigkeit (ggf. bis zum Landesentscheid) beim plattdeutschen Lesewettbewerb „Schölers leest Platt“; Jurymitglied auf allen Ebenen.
  • Veröffentlichungen, Auftragsarbeiten in niederdeutscher Sprache für die Printmedien im LK Lüneburg (LZ, QUADRAT usw.)
  • Jährliche Aktualisierung der „Bücherkoffer“ (für Kitas + Schulen) Kostenlose Ausleihe über die Buchhandlung Lünebuch (Herr Orthey)
  • Fortführung des Projekts: Plattdeutsche Landkarte mit Audio-Karte auf der Homepage des LK und bei Lüneplatt e.V., und Aktion: Plattdeutsche Namen auf alle Ortsschilder, dazu Kontakte mit Bürgermeistern usw.
  • VHS – Sprachkurse für Plattdeutsch
  • Ausbau und Fortführung von Projekten, z.B. Projekt: „Plattdeutsch in der Pflege und in der Dienstleistung“.
  • Erstellen von Broschüren u. a. in Kooperation mit Innungen, Handwerkskammer
  • Unterstützung der 16 Plattdeutschen Krings im LK)
  • Sprachfachliche und konzeptionelle Beratung der 6 aktiven plattdeutschen Theatergruppen (2 x Lüneburg, Amelinghausen, Bleckede, Handorf, Radbruch) 
  • Ggf. Leitung eines Plattsnacker-Krings
  • Maßgebliche Mitwirkung im Verein Lüneplatt e.V. von 2012
  • Eigene Lesungen, Vermitteln von Lesungen an öffentliche Einrichtungen und Vereine wie: DRK, Landfrauen, Sozialverband, Handwerker, Vereine usw.
  • Mitwirkung bei Plattdeutschen Gottesdiensten, Vermittlung von geeigneten Nativ Speakern für Kirchengemeinden
  • Plattdeutschkurse in verschiedenen Einrichtungen

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 03.06.2021:

Die Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg wurde am 16.11.2020 neu gefasst und regelt die Aufwandspauschale für ehrenamtlich tätige Personen, u.a. für die/den Beauftragte/n für niederdeutsche Sprache. Aktuell beträgt die Aufwandpauschale 88,00 €/monatlich.

 

Der Landkreis Uelzen, der ebenfalls vor kurzer Zeit dies Ehrenamt neu besetzen musste, entschädigt z.B. die Tätigkeit mit 50,00 €/monatlich, in allen anderen Entschädigungssatzungen, die beispielhaft gesichtet wurden, wird der tätsächliche Aufwand vergütet. Es findet jedoch eine Deckelung statt, die sich in der Höhe zwischen 26,00 € in den Landkreisen Ammerland und Cloppenburg und 150,00 € im Landkreis Heidekreis bewegt. Die/der Beauftragte für Niederdeutsch wurde in der Entschädigungssatzung nicht explizit benannt. Andere Landkreise, wie beispielsweise Celle, zahlen keine Aufwandspauschale.

Der Landkreis Harburg finanziert zusammen mit dem Förderverein des Freilichtmuseums Kiekeberg eine hauptamtliche Mitarbeiterin (E10) für die niederdeutsche Sprache.

 

Die Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg listet monatlich (beispielhaft aufgeführt)

 

  •  Kreisarchäologe  242,00 €
  •  Radverkehrsbeauftragter 242,00 €
  •  GF Kriminalpräventionsrat 495,00 €
  •  Stellvtr. Kreisbrandmeister 337,00 €
  •  Zugführer ABC-Zug    70,00 €
  •  Kreisarchivpfleger  242,00 €

 

auf.

 

Die Tätigkeiten eines ehrenamtlich Beschäftigten hängen immer von der Person ab, die dieses Ehrenamt besetzt. Es ist daher nicht gesichert, dass alle von dem aktuell Ehrenamtlichen Herrn Wagener durchgeführten Aufgaben auch in diesem Umfang wahrgenommen werden.

Folgende Aufgaben sollen unter anderem übernommen werden:

  •  Nahebringen der Sprache als Kulturgut Norddeutschlands und Zweitsprache im Bereich der Kindergärten und Schulen
  •  Teilnahme als Jurymitglied beim plattdeutschen Vorlesewettbewerb der kreiseigenen Schulen
  •  Mitarbeit beim Arbeitskreis Plattdeutsch des Lüneburgischen Landschaftsverbands
  •  Herausgabe einer Broschüre über die Aktivitäten in plattdeutscher Sprache in Stadt und Landkreis Lüneburg
  •                 
    Vor dem Hintergrund des "Entschädigungsgefüges" innerhalb des Landkreises, aber auch innerhalb der anderen Landkreisen, schlägt die Verwaltung für den/die Beauftragte/n für Niederdeutsch einen Betrag von 242,00 €/monatlich vor.

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