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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/213  

Betreff: Besetzung des Projektbeirats "Startup- Booster"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Nette, Dorte
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Nette, Dorte
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Kreistag
24.06.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Richtlinie PDF-Dokument
Vorschlag Besetzung Beirat  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Anlage/n:

1 Förderrichtlinie „Startup- Booster“

1 Vorschlag zur Besetzung des Projektbeirates „Startup- Booster“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie (37 KB) PDF-Dokument (81 KB)    
Anlage 2 2 Vorschlag Besetzung Beirat (83 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg besetzt den Projektbeirat für das Förderprogramm „Startup- Booster“ mit

1 Abgeordneten des Kreistages. Die Sitzverteilung und Besetzung wird wie folgt festgestellt.

 

Die Sitzverteilung wird wie folgt dargestellt:

 

1 Sitz Gruppe SPD/ Bolmerg

 

Die Besetzung wird wie folgt vorgenommen:

 

Gruppe SPD/ Bolmerg- 1 Sitz- NN

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Sachlage:

In der Sitzung des Kreisausschusses vom 19.04.2021 wurde beschlossen, dass der Landkreis Lüneburg gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg das regionale Startup- Förderprogramm „Startup- Booster“ auflegt. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre von 2021 bis 2025. Jährlich werden dafür jeweils 100.000 EUR bereitgestellt. Diesbezüglich wird auf die Vorlagen- Nr. 2021/113 verwiesen.

 

 

 

 

Nach Nr. 6.2.2. der Förderrichtlinie für junge innovative Unternehmen und Existenzgründungen (Startup- Booster) wird im Rahmen der Projektbeirat- Sitzung über die Förderwürdigkeit der beantragten Vorhaben und die Höhe der zu gewährenden Förderung beraten und eine Bewilligungs- bzw. Ablehnungsempfehlung ausgesprochen. Grundlage für die Bewilligungsempfehlung sind der Förderantrag, die Entscheidungsvorlage der Wirtschaftsfördergesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (W.LG) sowie ggf. die Präsentation des Antragstellers vor dem Projektbeirat. Unter Einbeziehung der Empfehlungen des Projektbeirats entscheidet die W.LG unter Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens.

 

Dem Projektbeirat gehört u.a. ein/ -e Kreistagsabgeordnete/ -r an.

Für die Besetzung findet § 71 Abs. 2 i.V.m. Abs. 6 NKomVG Anwendung.

 

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