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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/217  

Betreff: Antrag der Gemeinde Amt Neuhaus auf Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung eines Arbeits/-Überlebensanzuges für Rettungskräfte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Sachse, Sonja
Federführend:Ordnung Bearbeiter/-in: Harneit, Annette
Produkte:12.1. 126-000 Abwehrender Brandschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
09.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
21.06.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Zuschussantrag Neuhaus Eisretteranzug  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Zuschussantrag der Gemeinde Amt Neuhaus vom 29.04.2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zuschussantrag Neuhaus Eisretteranzug (534 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinde Amt Neuhaus wird ein Zuschuss für die Beschaffung eines Arbeits-/Überlebensanzuges für Rettungskräfte gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % der Beschaffungskosten, höchstens jedoch 834,00 €

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Für die Bezuschussung von Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes sind in den Haushalt 2021 insgesamt 10.000,00 € als freiwillige Leistung des Landkreises Lüneburg eingestellt worden.

 

Von diesem Betrag sind vorab 1.000,00 € als jährlich wiederkehrender Zuschuss für Investitionen sowie die Ausbildung von Helfern im Katastrophenschutz für die DLRG Bezirk Nordheide e.V. vorgesehen. Es stehen somit noch 9.000,00 € für weitere Maßnahmen zur Verfügung.

 

Mit Schreiben vom 29.04.2021 (Eingang 03.05.2021) hat die Gemeinde Amt Neuhaus einen Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung eines Arbeits/-Überlebensanzuges für die Feuerwehr Neuhaus in Höhe von bis zu 1.668,97 € (Katalogpreis) gestellt.

 

Die Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes ist eine originäre Aufgabe der Gemeinden als Träger der Feuerwehren. So ist auch die Ausstattung der Feuerwehrkräfte für die Nutzung des Rettungsbootes und der Eis/Wasserrettung die grundsätzliche Aufgabe der Gemeinde Amt Neuhaus. Da die Feuerwehr dort jedoch in den Ölabwehrzug Elbe der Kreisfeuerwehrbereitschaft 2 eingebunden ist, hat die Gemeinde Amt Neuhaus in den vergangenen Jahren aus diesem Grund Förderungen erhalten. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Zuschuss in Höhe von 50 % der avisierten Beschaffungskosten, höchstens jedoch

834,00 €, zu gewähren.

 

 

 

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