Vorlage - 2021/228
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Sachlage:
Mit der Übernahme des Amtes des Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Lüneburg am 01.11.2019 hat Herr Landrat Jens Böther Tätigkeiten im Hauptamt, als Nebentätigkeit oder als öffentliches Ehrenamt von seinem Amtsvorgänger, Herrn Landrat a. D. Manfred Nahrstedt, übernommen.
Bei den in der Anlage unter den Buchstaben a) – d) aufgeführten Tätigkeiten handelt es sich um öffentliche Ehrenämter. Die Ausübung dieser öffentlichen Ehrenämter wurde dem Kreistag gegenüber bereits mit Vorlage Nummer 424/2020 vom 04.11.2020 nach § 70 Absatz 4 Satz 2 Niedersächsisches Beamtengesetz (im Folgenden: NBG) angezeigt.
Die öffentlichen Ehrenämter sind abschließend in § 2 Niedersächsische Nebentätigkeitsverordnung aufgezählt.
Der Bauausschuss der Sparkasse Lüneburg ist ein beratender Unterausschuss des Verwaltungsrates der Sparkasse Lüneburg (§ 20 Absatz 3 Niedersächsisches Sparkassengesetz – im Folgenden: NSpG). Der Bauausschuss der Sparkasse Lüneburg war langjährig inaktiv und wurde erst Ende 2020 wieder aktiviert, die erste Sitzung fand am 18.12.2020 statt. Herr Landrat Böther hat als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse (§ 12 Absatz 1 NSpG) ebenfalls den Vorsitz im Bauausschuss inne.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates, somit auch des Bauausschusses, sind ehrenamtlich tätig (§ 11 Absatz 2 NSpG). Es handelt sich bei der in der beigefügten Anlage unter Buchstabe e) aufgeführten Tätigkeit ebenfalls um die Wahrnehmung eines öffentlichen Ehrenamtes. Die Ausübung dieses öffentlichen Ehrenamtes wird hiermit gemäß § 70 Absatz 4 Satz 2 NBG angezeigt. Die Übernahme eines öffentlichen Ehrenamtes ist vom Dienstvorgesetzten nicht zu genehmigen, sondern lediglich zur Kenntnis zu nehmen.