Vorlage - 2021/243
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Anlagen: | |||||
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1 | Gesellschaftsvertrag Fassung 04.06.2021 (380 KB) | |||
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2 | Synopse Anteilverkauf Stand 04.06.2021 (280 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Bildungs- und Kultur GmbH (BuK) werden angewiesen, der vorgesehenen Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen. Mit diesem Beschluss ist die seinerzeit in der Beratung zurückgestellte Beschlussvorlage Nr. 2019/301 als gegenstandslos zu betrachten.
Sachlage:
Im Rahmen des für die Jahre 2020 bis 2029 neu abgeschlossenen Finanzvertrages zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg wurde unter § 5 die Unterstützung bei der Wahrnehmung oberzentraler Funktionen vereinbart. Demnach wurde geregelt, dass der Landkreis Lüneburg zum 01.01.2021 24,9 Prozentpunkte des 50 %igen Anteils der Hansestadt Lüneburg an der BuK übernimmt. Der Gesellschaftsanteil des Landkreises beträgt damit nunmehr 74,9 Prozentpunkte bzw. der der Hansestadt 25,1 Prozentpunkte.
Diese Vereinbarung macht eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Ein Entwurf ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Änderungen, über die mit der Hansestadt Lüneburg Einigung erzielt wurden, sind in der ebenfalls beigefügten Synopse kenntlich gemacht. Insbesondere ergeben sich folgende Neuregelungen:
- Titel:
Umfirmierung zur Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt
Lüneburg aufgrund der Verschiebung der Geschäftsanteile. Im Vertragsentwurf wurde durchgängig
eine Änderung der Reihung von Landkreis und Hansestadt Lüneburg vorgenommen, die den neuen
Mehrheitsverhältnisses Rechnung trägt.
- § 6 Stammkapital:
Die aus der Übernahme weiterer Anteile resultierende Veränderung des Stammkapitals wurde
festgeschrieben.
- § 7 Gesellschafterversammlung:
Die Zusammensetzung bleibt in der bisherigen Konstellation unverändert. Aufgrund der
Mehrheitsanteile des Landkreises Lüneburg wurde die Reihung analog der neuen Bezeichnung der
Gesellschaft überarbeitet.
- § 9 Geschäftsführung und Vertretung:
Neu aufgenommen ist ein Absatz 5, der zukünftig bei der Besetzung der Geschäftsführung die
Bildung einer Auswahlkommission vorsieht.
- § 11 Aufsichtsrat:
Durch die Änderung der Anteile der Gesellschafter an der BuK wurden die Mandate für Landkreis
und Hansestadt entsprechend angepasst.
- § 14 Angliederung weiterer Geschäftszweige: Der Paragraph wurde von „Spartenleitung“ in „Angliederung weiterer Geschäftszweige“ umbenannt und neu gefasst: da derzeit die Volkshochschule als einziger Geschäftsbereich unter dem Dach der Gemeinnützigen Bildungs- und Kultur GmbH betrieben wird, sind Regelungen zu Sparten und Spartenleitungen missverständlich. In diesem Zuge ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass weiterhin unverändert die Aufnahme neuer Betätigungsfelder möglich ist. Eine Konkretisierung erfolgt über die neue Festschreibung in § 14 des Gesellschaftsvertrages: „Die Angliederung weiterer zum Gesellschaftszweck passender Geschäftszeige im Sinne von § 3 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages bleibt vorbehalten.“
Darüber hinaus wurden steuerrechtlich erforderliche Formulierungsvorgaben zur Gemeinnützigkeit der BuK umgesetzt und redaktionelle Anpassungen vorgenommen.