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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/250  

Betreff: Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vom 04.06.2021 zum Antrag der SPD-Fraktion vom 30.04.2021 Vorlagennummer 2021/183 zum Thema "Kreisweites Programm für Kinder und Jugendliche zur Linderung von Coronafolgendefiziten"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Gruppe SPD/ BolmergFraktion DIE LINKE
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Fachbereich Soziales
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:15.3. 362-100 Jugendarbeit
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreistag
24.06.2021 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2021-06-04_Coronaprogramm_für_Kinder.pdf  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-06-04_Coronaprogramm_für_Kinder.pdf (94 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:


Der Landrat wird beauftragt, in Abstimmung mit den Kommunen, Vereinen und Verbänden ein kreisweites Programm für Kinder und Jugendliche zur Linderung dieser Coronafolgendefizite zu entwickeln.


Alle relevanten Träger in den Sozialräumen sollen sich hier mit zielgerichteten Projekten einbringen. Für konkrete Maßnahmen in den Sozialräumen hält der Landkreis ein Rahmenbudget von 250.000--€ bereit. Das Budget kann auch mit etwaigen Bundes- oder Landesmitteln gebildet oder ergänzt werden. Weiter können bisher nicht abgeflossene Mittel aus anderen Corona-Fonds des Landkreises verwendet werden.
Die Finanzierung dieser zusätzlichen Leistungen wird auf Antrag aus den Sozialräumen (und ähnlicher Träger) gewährt. Eine pauschale Verteilung der Mittel erfolgt nicht.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Sachlage:

Die pandemiebedingten Einschränkungen wirken sich auf die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen besonders negativ aus. Diese möglichen Defizite hinsichtlich der sozialen Kompetenz können Folgeschäden verursachen, die sich langfristig gesamtgesellschaftlich negativ auswirken.

Die Senkung der Kreisumlage hat nicht unbedingt zur Folge, dass zumindest ein Teil des Geldes für die notwendige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt wird. Vielen Gemeinden/Samtgemeinden geht es finanziell schlecht und das Geld wird für andere Dinge benötigt. Kinder und Jugendliche dürfen aber nicht von Hilfsmaßnahmen ausgeschlossen werden, weil es der Gemeinde / Samtgemeinde finanziell nicht gut geht. Wir wollen erreichen, dass in allen Gemeinden/ Samtgemeinden eine möglichst gute Unterstützung von Kindern und Jugendlichen gewährleistet wird.

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