Vorlage - 2021/251
|
|
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | CDU_Antrag Notfall-App (220 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Einführung einer Notfall-App, die die Zeiten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzen kann, und zwar dadurch, dass professionelle Retter, die sich in der Nähe befinden, mittels dieser App unkompliziert benachrichtigt werden können (https://regionderlebensretter.de/aktuelles), auch für unseren Landkreis sinnvoll und umsetzbar ist und den finanziellen und personellen Aufwand für Einführung, Etablieren und Pflege der App als Entscheidungsbasis darzulegen.
Sachlage:
Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen. Über 50.000 Menschen erleiden jährlich in Deutschland einen Herz-Kreislaufstillstand. Es kann jeden treffen: Junge und Alte, Sportler und Couch-Potatoes.
Bis der Rettungsdienst eintrifft – in Großstädten 7-9 Minuten nach dem Notruf, auf dem Land wesentlich später – sind die Überlebenschancen nur noch minimal.
Bereits nach kurzer Zeit treten irreversible Schäden im Gehirn auf. Nur etwa 10-15 Prozent der Patienten überleben – trotz der Fortschritte in der Notfall- und Intensivmedizin.
Eine echte Überlebenschance haben Patienten nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand, wenn umgehend mit lebensrettenden Maßnahmen begonnen wird.
Der Verein Region der Lebensretter e.V. hat daher seit 2018 ein App-basiertes System etabliert, mit dem Rettungsleitstellen registrierte Ersthelfer über Smartphone in der unmittelbaren Nähe des Notfalls orten und alarmieren können. Diese professionellen Retter, die in den ersten 3-5 Minuten nach einem Herz- Kreislaufstillstand eintreffen, können die Überlebenschance von Patienten verdoppeln bis vervierfachen.
Die ehrenamtlichen Lebensretter erhalten Patienten mit Herzdruckmassage, Beatmung oder Defibrillation am Leben bis Notarzt und Rettungswagen eintreffen.
Wir halten daher eine Einführung auch in unserem Landkreis für sinnvoll.
Stellungnahme der Verwaltung vom 28.12.2021:
App-basierte Systeme, mit denen bei einem medizinischen Notfall Ersthelfer und Ersthelferinnen parallel zum Rettungsdienst zur Einsatzstelle geschickt werden, um so das sogenannte therapiefreie Intervall zu verkürzen, sind in Deutschland mittlerweile vielfach im Einsatz. Auch im Landkreis Lüneburg war die Implementierung eines solchen Systems mit der Einführung des neuen Einsatzleitsystems in der Kooperativen Leitstelle, die ursprünglich für das Jahr 2022 geplant war, fest vorgesehen. So enthält das Leistungsverzeichnis für das neue Einsatzleitsystem bereits Anforderungen an eine entsprechende Schnittstelle. Leider verzögert sich die Einführung des Einsatzleitsystems, welches als Landeslösung für mehrere polizeiliche und kommunale Leitstellen geplant ist, derzeit weiter, sodass über eine vorgezogene Implementierung einer Notfall-App ernsthaft nachgedacht werden sollte.
Fakt ist, dass sich das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch den gezielten Einsatz von Ersthelfern und Ersthelferinnen in etwa halbieren lässt. Während die Eintreffzeit des Rettungsdienstes durchschnittlich 9 Minuten beträgt, ist es über den Einsatz einer Notfall-App möglich, Ersthelfer und Ersthelferinnen bereits nach durchschnittlich 4 1/2 Minuten an die Einsatzstelle zu bringen. Dabei ist auch zu erwähnen, dass die absolute Eintreffzeit des Rettungsdienstes in vielen Fällen deutlich über dem Durchschnittswert liegt.
Aktuell kommt es im Landkreis Lüneburg pro Jahr zu etwa 150 Notfällen, bei denen Reanimationsmaßnahmen notwendig sind. Von diesen 150 Personen überleben nur etwa 10 %, wobei nur etwa 5 % ohne relevante Langzeitfolgen bleiben. Unter anderem ist diese schlechte Quote darauf zurückzuführen, dass Erste-Hilfe-Maßnahmen durch Laienhelfer und -helferinnen nicht adäquat, zu spät oder gar nicht durchgeführt werden können. Der frühzeitige Einsatz von besonders ausgebildeten Ersthelfern und Ersthelferinnen, könnte hier nachweislich eine deutliche Erhöhung der Überlebenswahrscheinlichkeit bewirken. Davon abgesehen gibt es aber zahlreiche weitere Einsatzszenarien, bei denen zwar initial keine Reanimationsmaßnahmen notwendig sind, aber dennoch sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden müssen, um schwere Folgeschäden bis hin zum Tod zu vermeiden.
Neben dem System „Region der Lebensretter e.V.“ aus Baden-Württemberg gibt es Dienstleister, die vergleichbare Systeme anbieten und entsprechende Referenzen vorweisen können. Dabei geht es nicht nur um die Bereitstellung der technischen Lösung, sondern auch um die Betreuung und Unterstützung des Kunden bei der Einführung und des Betriebes des Systems. Hier spielt insbesondere die Akquise und Ausbildung der Ersthelfer und Ersthelferinnen einerseits, die Betreuung und laufende Fortbildung andererseits eine ganz entscheidende Rolle. Aber auch die Beratung in Fragen des Datenschutzes, der Absicherung der Ersthelfer*innen, der Einsatznachsorge, der Öffentlichkeitsarbeit und des Qualitätsmanagements wird von den Dienstleistern angeboten.
Die Kosten für die oben beschriebenen Leistungen liegen aktuell bei ca. 40.000 € im Jahr der Einführung und ca. 30.000 € in den Folgejahren. Der Anteil der Technikkosten liegt dabei bei jährlich 22.000 €. Zusätzlich ist laut Empfehlung des Dienstleisters ein realistischer Bedarf von 0,5 Stellenanteilen auf Seiten des Auftraggebers für die Dauer von 1 – 2 Jahren einzuplanen, worüber insbesondere die Personalakquise sowie die Ausbildung der Ersthelfer und Ersthelferinnen abzuwickeln wäre. Im Landkreis Lüneburg kann es sich um ca. 400 Ersthelfer oder Ersthelferinnen handeln. Dieser Personalbedarf ließe sich möglicherweise durch die Einbindung einer Hilfsorganisation ausgliedern, wobei dann aber die entsprechenden Personalkosten in Höhe von zusätzlich 35.000 € pro Jahr als finanzieller Aufwand zu erstatten wären.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 75.000€ |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
b) | an Folgekosten: | 30.000€ |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
c) | Haushaltsrechtlich gesichert: | Nein |
|
|
| |||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| im Haushaltsplan veranschlagt |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch Mittelverschiebung im Budget |
| ||||
|
|
| Begründung: |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| Sonstiges: |
| ||||
|
|
| ||||||
d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
| ||||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| ja |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| nein |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| klärungsbedürftig |
| ||||
Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
|
|
|
|
|
|
|
| keine wesentlichen Auswirkungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
| positive Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
|
| negative Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
| Begründung: |
|