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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/255  

Betreff: Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg- Verteilung der Haushaltsmittel aus dem Jahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Nette, Dorte
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Nette, Dorte
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
28.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
12.07.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Übersicht Förderanträge PDF-Dokument

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

1 Anlage (Übersicht Förderanträge)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Förderanträge (15 KB) PDF-Dokument (57 KB)    
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Mittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds aus dem Haushalt 2021 werden wie folgt verteilt:

 

Nr.

Kommune

Zuwendungszweck

Zuschuss

1

Gemeinde Amt Neuhaus 

Erstellung integriertes Städtebauentwicklungskonzept (ISEK)

17.500,00 €

2

Gemeinde Amt Neuhaus

Erweiterung/ Umzug der Ausstellung im Archezentrum Neuhaus

60.000,00

3

Gemeinde Amt Neuhaus

Natur Erlebnis Schulhof der Grund- und Oberschule Amt Neuhaus

40.000,00

4

Gemeinde Amt Neuhaus

Installation einer Ladesäule für E- Autos auf Besucherparkplatz

0,00 €

5

Gemeinde Amt Neuhaus

Installation einer Photovoltaikanlage auf Gebäude der Kläranlage

0,00

6

Gemeinde Amt Neuhaus

Sanierung Wobau- Flachbaus auf Areal

Am Markt 5, Neuhaus

75.000,00

7

Samtgemeinde Dahlenburg

Beckenkopfsanierung Freibad Dahlenburg

40.000,00 €

8

Stadt Bleckede

Möblierung Schlosssaal

20.000,00 €

9

Stadt Bleckede

Deichpromenade Bleckede

35.000,00 €

10

Stadt Bleckede

Einbau Lichtzeichenanlage mit Halbschranken, Töpferdamm

10.250,00 €

11

Gemeinde Neetze

Badestelle und Brücke an der Neetze

40.000,00 €

12

Hansestadt Lüneburg

Skateranlage auf den Sülzwiesen in Lüneburg

30.000,00 €

13

Hansestadt Lüneburg

Stadtteilhaus Oedeme

32.250,00 € 

14

SG Gellersen

Sanierung der Gellersen- Halle in Reppenstedt

0,00 €

15

Gemeinde Adendorf

Walter- Maack Eisstadion

0,00 €

 

Gesamt

 

400.000,00 €

 

 

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Sachlage:

Bis zum 15.03.2021 sind 15 Anträge der Kommunen des Landkreises Lüneburg fristgerecht eingegangen. Die Anträge wurden gemäß Ziffer 5.1 der Richtlinie am 03.05.2021 dem Gremium aus Vertretern des Landkreises sowie Vertretern der Gemeinden vorgestellt. Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge und der festgesetzten Höhe von 400.000,- € des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds konnten nicht alle Kommunen oder nur zum Teil berücksichtigt werden.

 

Nr. 1: Der Gemeinde Amt Neuhaus bleiben derzeit eine Menge an Fördermitteln verwehrt, weil die

Gemeinde kein integriertes Städtebauentwicklungskonzept (ISEK) besitzt.

Fördervoraussetzung, hauptsächlich im Bereich der Städtebauförderung, ist ein aktuelles, unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes ISEK, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt

sind. Die Basis dafür liefert eine fundierte Bestandsanalyse mit darauf aufbauenden Handlungsstrategien, Handlungsprioritäten und darauf aufbauendem Finanzierungsplan. Das ISEK soll dann auch regelmäßig fortgeschrieben werden. Die Gemeinde Amt Neuhaus möchte erstmals ein ISEK erstellen.

Zudem hat die Gemeinde eine Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft (KEP) mit dem Land Niedersachsen abgeschlossen.

 

Nr. 2: Seit Anfang des Jahres ist die Gemeinde Amt Neuhaus Mieterin des Hofes Konau 11. Das

Gebäudeensemble bietet sich dafür an, zukünftig Gäste an diesem touristisch stark frequentierten Ort anzusprechen. Zudem wird angestrebt, zukünftig das Haus des Gastes als öffentliches Rathaus der Gemeinde Amt Neuhaus zu nutzen. Das Angebot einer Anlaufstelle für Gäste und Touristen der

Gemeinde soll weiterhin im Haus des Gastes vorgehalten werden, ebenso spezifische Inhalte der jetzigen Ausstellung. Der Status des Archezentrums als Informationshaus des Biosphärenreservates ist unbedingt zu erhalten. Somit wurde ein Konzept entwickelt, welches die künftige Nutzung des Hofes Konau 11 beschreibt. Ein entsprechendes Nutzungskonzept wurde von der Gemeinde vorgelegt.

Zielsetzungen war unter anderem der (Teil-) Umzug des Archezentrums Amt Neuhaus als Informationshaus des Biosphärenreservates nach Konau und die Einrichtung einer ansprechenden Dauerausstellung zur Arche- Region und alten Haustierrassen im Hauptgebäude von Konau 11. Entsprechend dieses

Konzeptes soll nun der Umzug und die Erweiterung der Ausstellung des Archezentrums weiterverfolgt werden.

Letztlich auch hier der Hinweis, dass die Gemeinde eine Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft (KEP) mit dem Land Niedersachsen abgeschlossen hat.

 

Nr. 3: Die Gemeinde Amt Neuhaus ist Schulträger der Grundschule Neuhaus mit einer Außenstelle in

Tripkau. Die Grundschule der Gemeinde Amt Neuhaus wurde mit der Oberschule (Trägerschaft liegt beim Landkreis Lüneburg) zusammengelegt. Die Schulhöfe der Grund- und Oberschule Amt Neuhaus mit der Außenstelle in Tripkau sollen in diesem Projekt zu einem lebendigen und naturbezogenen erlebnisreichen Pausenhof entwickelt werden, der in den Unterricht zum Thema Klimawandel und Umweltschutz einbezogen werden kann. Zudem sollen Spiel- und Sportgeräte, Sitz- und Rückzugsmöglichkeiten geschaffen werden, die auch außerhalb der Unterrichtszeiten einen wichtigen Aufenthaltsort auch für die Begegnung von Jung und Alt bieten soll. Für diesen Antrag geht es in erster Linie um die Schaffung der

„Grünen Klassenzimmer “ mit der Gestaltung der neuen Schulhöfe mit neuen Spiel- und Sportgeräten.

Die Gemeinde Amt Neuhaus hat eine Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft (KEP) mit dem Land Niedersachsen abgeschlossen.

 

Nr. 4: Die Gemeinde Amt Neuhaus plant, vor dem Rathaus auf den vorhandenen Besucher- Parkplätzen eine Ladesäule mit 2 Zählerplätzen zu installieren. Bürgerinnen und Bürgern sowie Touristen soll die Möglichkeit des Ladens ihres E- Autos geboten werden. Dieses wäre eine wertvolle Ergänzung zur bereits vorhandenen Fahrradladestation auf dem Vorplatz des Haus des Gastes gegenüber vom Rathaus. Die Gemeinde Amt Neuhaus liegt zu 100 % im Gebiet des Biosphärenreservates und möchte durch diese und noch weitere Maßnahme einen zusätzlichen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Dieser Antrag wurde als nicht förderfähig eingestuft, da entsprechende Fördermittel über die Klimaschutzleitstelle des Landkreises Lüneburg beantragt werden können. Diese Mittel sind vorrangig zu beantragen.

 

Nr. 5: Die Gemeinde Amt Neuhaus betreibt für die Abwasserentsorgung im Gemeindegebiet eine eigene

Kläranlage. Auf die vorhandene Bedachung des Gebäudes der Kläranlage soll eine Photovoltaikanlage errichtet werden, um damit die laufenden Stromkosten zu reduzieren und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Aufgrund der Größe der Kläranlage (Gemeindefläche), müssen hohe Betriebskosten aufgewendet werden. Der erzeugte Strom soll zu 100 % eigenverbraucht werden und damit die laufenden Kosten senken.

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, da die Gemeinde diese Mittel über den Gebührenhaushalt abbilden kann. Damit ist der Landkreis Lüneburg hierfür nicht zuständig.

 

Nr. 6: Das Areal Am Markt 5 in Neuhaus beinhaltet das Haus des Gastes, das ehemalige Amtsgericht und den ehemaligen Wobau- Flachbau. Das Haus des Gastes, das Amtsgericht und der Vorplatz sind bereits umfassend saniert worden. Die Sanierung des Wobau-Flachbaus soll den Abschluss der Sanierungsarbeiten auf diesem Areal bilden. Bei diesem Gebäude handelt es sich um einen Flachbau, der für die Bürotätigkeiten der Wohnungsbauverwaltungs- GmbH Neuhaus genutzt wurde und zuvor zum Krankenhaus von Neuhaus gehörte. Derzeit befindet sich dort die Bibliothek der Gemeinde, ein Büro für die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde, Büros für eine IT- Dienstleistungsfirma, ein Büro für Herrn Anderßon vom Landkreis Lüneburg (BENe-Projekt) und Lager-/ Serverräume. Hier ist eine umfassende Sanierung der Küche, der sanitären Anlagen, der Fußböden, der Heizung, der Fassade und der Fenster erforderlich. Weitere Förderungen über die KfW bzw. das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) werden derzeit noch geprüft. Mit der Sanierung des Flachbaus kann u.a. das Gesamtareal abgeschlossen werden und ermöglicht Besuchern und Touristen, das Areal als ein Gesamtbild wahrzunehmen.

Die Gemeinde Amt Neuhaus hat eine Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft (KEP) mit dem Land Niedersachsen abgeschlossen. Die Sanierung des Wobau- Flachbaus auf dem Areal Am Markt 5 in Neuhaus ist der Bestandteil der KEP.

 

Nr. 7: Die Samtgemeinde Dahlenburg hat in den letzten Jahren die Gebäude und Teile der Technik im Freibad Dahlenburg saniert. Das Freibadbecken ist leider in einem desolaten Zustand, so dass auch eine Sanierung des gesamten Beckens notwendig ist. Eine Sanierung des gesamten Beckens ist durch die Samtgemeinde nicht finanzierbar, da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt. Diverse Förderanträge wurden gestellt, jedoch bisher nicht bedient. Das Freibad Dahlenburg liegt im Grundzentrum der Samtgemeinde. Es handelt sich um ein ausgewiesenes Vorsorgegebiet für Erholung und mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung und Fremdenverkehr. Das Freibad liegt innerhalb eines

größeren zusammenhängenden Sport- und Freizeitgeländes. Insgesamt dient das Freibad jährlich zwischen 30.000 und 60.000 Besuchern und darüber hinaus der Förderung des Sports. Auch für den Schulsport ist das Freibad Dahlenburg ein wichtiger Faktor, der auch von der angrenzenden Oberschule Dorn genutzt wird. In der regional schwachen Region mit wenigen Freizeitangeboten ist das Freibad eine große Säule der Freizeitgestaltung für Jung und Alt.

 

Nr. 8: Das bis zur Sanierung des Nordflügels im Schloss Bleckede genutzte Mobiliar für Veranstaltungen im

Schlosssaal war wenig flexibel einsetzbar und in weiten Teilen als abgängig zu betrachten. Für eine Neumöblierung des großen Saals soll nun Neues beschafft werden. Als vorrangige Kriterien für die Auswahl der Stühle stehen Bequemlichkeit der Sitzflächen und Lehnen, ein niedriges Gewicht, eine gute Stapelbarkeit und ein guter qualitativer Eindruck bei einem wirtschaftlichen Preis im Vordergrund, die Tische sollten zudem leicht auf- und abbaubar sein, gut stapelbar und stabil sein.

 

Nr. 9: Die gepflasterte Deichpromenade der Stadt Bleckede von der Elbstraße bis zur Schloßstraße führend ist gerade in den Sommermonaten ein beliebtes Ziel für Einwohnerinnen und Einwohner aber auch eine Vielzahl von Touristen. Aufgrund der gepflasterten Rampen an den Deichaufgängen ist eine entsprechende

Nutzung auch für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Rollatoren generell geeignet. Die Nutzung gerade für gehbehinderte Menschen ist aufgrund des sehr schlechten Zustandes mit vielen Absackungen und Stolperkanten nur noch eingeschränkt möglich. Die Absackungen und Stolperfallen liegen auf beiden Seiten am Rande des gepflasterten Weges, sodass der ursprünglich ziemlich breit angelegte Weg in der Nutzbarkeit ziemlich schmal geworden ist. Ein Begegnungsverkehr ist für alle Nutzer deutlich erschwert, für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Rollatoren fast unmöglich. Die Stadt Bleckede beabsichtigt aus vorgenannten Gründen die Erneuerung der Deichpromenade, um eine Nutzung für alle Zielgruppen, aber besonders für Menschen mit Beeinträchtigungen, wieder uneingeschränkt herzustellen. Im Zuge der Erneuerung soll die bestehende Pflasterfläche vollständig aufgenommen, der Untergrund entsprechend profiliert und eine neue Pflasterfläche hergestellt werden.

 

Nr. 10: Die Gemeindestraße „Töpferdamm“ kreuzt die Bahnstrecke Lüneburg Nord -Bleckede in Bahnkm 23,535 höhengleich. Der Bahnübergang befindet sich innerhalb der Stadt Bleckede in unmittelbarer Nähe zur Grundschule. Dieser Bahnübergang soll zukünftig durch den Einbau einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken technisch gesichert werden. Die Stadt Bleckede plant im Rahmen des Umbauprogramms

„Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen“ den Umbau der vorhandenen Haltestelle in diesem Jahr. Dabei soll die Haltestelle auf die heutige Fahrbahn verlegt werden, um die Verkehrssicherheit im Gefahrenbereich zu erhöhen. Die Lichtzeichenanlage mit Halbschranken muss daher den künftigen, örtlichen Verhältnissen angepasst werden. Daher wurde beim Erstellen der Planunterlagen auch berücksichtigt, dass Straßenverkehrsteilnehmer sich verkehrswidrig verhalten und auf dem Bahnübergang hinterm haltenden Bus zum Stehen kommen. Für diesen Fall wurde den Verkehrsteilnehmern eine „Fluchtabfahrt “ in Richtung Laderampe geplant, sodass der Gefahrenpunkt bei Zugeinschaltung zeitgerecht geräumt werden kann. Mit der LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH Hannover wurde Einvernehmen darüber hergestellt, dass der Einbau einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an diesem Bahnübergang dringend erforderlich ist. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer ist beabsichtigt, jeweils an den rechten Straßensignalen eine akustische Warneinrichtung zu montieren. Die Stadt Bleckede hat bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Finanzhilfen beantragt.

 

Nr. 11: Die Gemeinde Neetze möchte die alte Badestelle und die direkt angrenzende Fußgängerbrücke über die Neetze sichern und ausbauen. Die bestehenden Felsfundamente der Badestelle sind rissig und müssen ausgebessert oder erneuert werden. Diese sind außerdem direkt mit dem Brückenfundament verbunden und sollen deshalb in einer gemeinsamen Baumaßnahme instandgesetzt werden. Die Fußgängerbrücke aus Holzkonstruktion wurde vor etwa 35 Jahren erstellt. Durch einen nachträglichen Umbau wurde die Brücke provisorisch barrierefrei gestaltet. Die Anbauten sowie die Gesamtkonstruktion der Brücke sind in die Jahre gekommen und sollen deshalb erneuert werden. Für die Gemeinde Neetze hat sich diese Brücke als zentraler Punkt im Ort entwickelt. Sie ist ein wichtiger Verkehrsweg für Fußgänger und Radfahrer und wird in Zukunft noch weiter an Bedeutung gewinnen. Zuletzt wurde im Herbst 2020 ein Waldkindergarten an der Waldfläche hinter der Holzbrücke gegründet. Außerdem hat die Gemeinde direkt hinter der Brücke eine kleine Fläche von der Kirche gepachtet, um diese der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Fläche gibt es einen kleinen Grillplatz mit Unterstand, Sitzgelegenheiten, ein durch die Gemeinde erstellter Bouleplatz und eine Rasenfläche für Freizeitaktivitäten, auf der auch das jährliche Osterfeuer ausgerichtet wird. Die hinter der Brücke liegenden Wegenetze werden sehr gut angenommen und dienen als Naherholungsgebiet. In Zukunft wird die Brücke wahrscheinlich noch mehr an Bedeutung gewinnen. Die Gemeinde Neetze plant ihren zukünftigen Einzelhandelsstandort am Ortseingang aus Richtung Lüneburg kommend. Es wird davon ausgegangen, dass viele Einwohner aus den nördlichen Bereichen Neetzes dann die Abkürzung über die Brücke wählen, um den neuen Einzelhandelsstandort zu Fuß oder mit dem Rad zu erreichen. Die Gemeinde Neetze hat im vergangenen Jahr hierzu auch die Wegefläche von der Brücke Richtung Neumühler Weg dem Allgemeingebrauch gewidmet. Die Samtgemeinde Ostheide bezuschusst dieses Projekt mit insgesamt 11.000 €.

 

Nr. 12: Die Skateranlage auf den Sülzwiesen in Lüneburg musste aufgrund von schweren Mängeln der

Verkehrssicherheit gesperrt und abgebaut werden. Im Jahr 2021 soll ein Ersatzneubau realisiert werden. Die Skateranlage ist als Angebot der Freizeitbeschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene essentiell und spielt auch eine große Rolle in der offenen Jugendarbeit der Hansestadt Lüneburg. Der Ersatzneubau soll in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg zur freien Benutzung der Bevölkerung realisiert werden und dabei alle Vorgaben für eine inklusive Nutzung mit Skateboards, Mountainbikes, BMX- Rädern aber auch WCMX (Wheel-Chair MX) erfüllen. Die Anlage soll mit Beleuchtung ausgestattet werden, um auch eine Nutzung im Winter/ Abendstunden möglich zu machen. Weitere Förderantrage wurden seitens der Hansestadt Lüneburg bei der LüWo- Bau- Stiftung und beim Integrationsfonds 2021 gestellt.

 

Nr. 13: Seitens der Hansestadt Lüneburg wurde zur Stärkung und Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur in der Ortschaft Oedeme ein Zuschuss für den Neubau eines Stadtteilhauses beantragt. Die Ortschaft Oedeme ist der zweitgrößte Stadtteil der Hansestadt Lüneburg. In der Ortschaft befinden sich neben einer städtischen und einer privaten Kindertagesstätte eine Förderschule (Schule am Knieberg) sowie der Schulkomplex „Hanseschule Oedeme“ mit einer Außenstelle der Berufsbildenden Schule III der Fachrichtung Sozialpädagogik. Oedeme ist eine wachsende Ortschaft mit einer Bewohnerstruktur von jung bis alt. Durch in den letzten Jahren erschlossene Neubaugebiete sowie durch die Schuleinrichtungen

vermischen sich Bewohner aus den dörflichem Siedlungskern mit hinzugezogenen Neubürgern sowie Menschen aus der Landkreisregion, die das Schulangebot nutzen. Um allen einen gemeinsamen kulturellen und sozialen Anlaufpunkt zu bieten, soll in Oedeme ein generationsübergreifendes Angebot in einem Stadtteilhaus geschaffen werden.

Direkt neben dem Gebäude des Schützenvereins befand sich die „Reiterbar“. Ein Veranstaltungshaus, welches 2019 aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs aus der Nutzung genommen und abgerissen wurde. An gleicher Stelle soll ein barrierefreies zweigeschossiges Gebäude errichtet werden mit rd. 400 m² Nutzfläche. Im Erdgeschoss wird ein teilbarer Veranstaltungsraum von 180 m² mit Pantryküche und

Sanitärbereich geschaffen. Im Obergeschoss ist der Jugendbereich auf einer Fläche von rd. 100 m² geplant mit einem Billardtisch, Kickertisch und weiteren Freizeitmöglichkeiten. Ebenso im Obergeschoss befinden sich die Küche sowie weitere Sanitärbereiche und Büros für gemeinwesenorientierte Angebote. Energetisch soll das Gebäude über Erdthermie mit Wärme versorgt werden. Für diese ressourcensparende Energiegewinnung wurde beim Bund eine Zuwendung beantragt. Die Nutzung des Stadtteilhauses ist vielfältig und nicht zielgruppengebunden. Willkommen sind Nutzer aller Alters- und Sozialschichten Lüneburgs sowie der umliegenden Kreisgemeinden. Das Haus soll Raum bieten für eine barrierefreie Teilhabe am Gemeinschaftsleben und der Begegnungsförderung dienen, z.B. in Form von ehrenamtlichen Beratungsangeboten, kulturellen Nutzungen wie Laientheater, Tanz- oder Yogagruppen. Ebenso gefördert werden soll das Demokratieverständnis und die Möglichkeiten zur Meinungsbildung und Dialog. Die Begegnungsstätte- insbesondere der Jugendbereich- bietet auch Angebote für Jugendliche aus dem Landkreis, die die Schuleinrichtungen in der Ortschaft besuchen, oder für Menschen, die in den umliegenden Kreisgemeinden wie Heiligenthal, Kirchgellersen, Südergellersen, Dachtmissen, Reppenstedt oder Oerzen ansässig sind. Aufgrund der Größe und Lage der Ortschaft und die Prägung durch den ländlichen Raum ist das Konzept nicht vergleichbar mit den Stadtteilbüros in den Lüneburger Stadtteilen.

Ebenso ist hier kein Büro für eine dauerhafte Verwaltungseinheit vorgesehen. Geachtet wird auf eine multifunktionale Nutzbarkeit und hohe Aufenthaltsqualität sowie auf die Integration in das Ortsbild. Ziel ist es, den Standortnachteil der Randlage Lüneburgs auszugleichen und einen Beitrag zur Integration in das Gemeinwesen zu leisten.

 

Nr. 14: Die Samtgemeinde Gellersen ist Eigentümerin der Gellersenhalle, die sich in Reppenstedt befindet. Sie wurde im Jahr 1985 erbaut und im Laufe der Jahre immer wieder für die verschiedenen Nutzergruppen baulich angepasst. Insgesamt befindet sich das Gebäude in einem guten baulichen Zustand. Von einigen Nutzern wurde im Jahr 2018 der Hallenboden bemängelt. Dieses hat die Samtgemeinde zum Anlass genommen, ein Sachverständigenbüro mit der Erstellung eines Gutachtens in Bezug auf den Sportboden und die Wandverkleidung zu beauftragen. Das Sachverständigenbüro hat daraufhin mitgeteilt, dass aufgrund des Alters der Halle davon ausgegangen werden kann, dass in der Unterkonstruktion des Bodens „alte Mineralwolle" verbaut ist, die als gesundheitsgefährdend einzustufen ist. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die vorhandene Holzverkleidung an den Wänden keinen Prallschutz darstellt. Aus diesen Gründen empfiehlt das Sachverständigenbüro mittelfristig eine Sanierung dieser Bereiche. Die Samtgemeinde beabsichtigt deshalb, den Hallenboden der Halle grundlegend zu sanieren und Prallschutz an den Wänden anzubringen. Zudem soll die Beleuchtung auf LED umgestellt werden und die Sanitärräume ertüchtigt und barrierefrei umgebaut werden. Beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz wurde ein entsprechender Förderantrag gestellt.

Die Gellersenhalle in Reppenstedt ist die größte Sportstätte im Bereich der Samtgemeinde Gellersen. Sie dient nicht nur dem TuS Reppenstedt als Übungs- und Austragungsort für sportliche Turniere, sondern auch der Volkshochschule, den Kindertagesstätten usw. Darüber hinaus hat sie auch überregionalen Charakter. Hier finden z. B. die Veranstaltung „Der Norden singt", Delegiertentagungen sowie Großtauschtage der Briefmarkenfreunde statt. Darüber hinaus ist hier die SVG Lüneburg als Volleyball- Bundesligaverein beherbergt.

Im o.a. Gremium haben sich die Mitglieder im Ergebnis gegen eine Gewährung eines Zuschusses ausgesprochen.

 

Nr. 15: Die Gemeinde betreibt das Walter- Maack- Eisstadion als öffentliche Einrichtung. Jährlich nutzen rd. 76.000 Gäste die öffentlichen Laufzeiten. Zusätzlich ist das Eisstadion die Sportstätte des Adendorfer Eishockeyclubs mit einer bedeutenden Anzahl von Kinder- und Jugendmannschaften sowie einer Eislaufschule. Das Eisstadion ist eine Sportanlage von überregionaler Bedeutung für den gesamten Landkreis Lüneburg.

Im Jahr 2019 kam es zu einem Defekt der Kälteanlage, die dazu führte, dass das Eisstadion in der Saison 2019/ 2020 nicht betrieben werden konnte. Die Behebung des Schadens an der Kälteanlage im Maschinenraum wurde im Jahr 2020 abschließend durchgeführt. Die Höhe des Schadens, welcher sich aus den bisherigen Planungs- und Reparaturarbeiten sowie den Ertragseinbußen für die ausgefallene Saison 2019/ 2020 ergeben, beläuft sich derzeit auf 639.925,83 €. Für die Reparatur der Kälteanlage hat der Landkreis Lüneburg im Jahr 2020 einen Zuschuss in Höhe von 115.000 EUR gewährt. Geplant war im Jahr 2020 auch die Durchführung von weiteren erforderlichen Sanierungsmaßnahmen. Hierzu gehört die Erneuerung des Betonbodens mit den darin enthaltenen Kühlschlangen sowie die Erneuerung der Bande. Die Kostenschätzung hierfür liegt bei 750.000 €. Diese Maßnahmen sind zwingend notwendig, um das Eisstadion langfristig betreiben zu können. Damit Eishockeysport im Walter- Maack- Eisstadion stattfinden kann, bedarf es für den Zustand der Bande eine Ausnahmegenehmigung. Die Bande soll als flexible (kräfteabbauende) Bande entsprechend den heutigen Standards errichtet werden, damit die Verletzungsgefahren beim Eishockeysport sowie beim öffentlichen Laufen reduziert werden. Zudem ist das bestehende Stahlgitternetz auszutauschen, da auch dieses nicht den heutigen Standards entspricht.

Im Rahmen der Reparaturarbeiten wurde die Betonfläche und insbesondere die darin befindlichen Kühlschlangen genauer untersucht. Seitens des Fachplaners wurde dazu geraten, die Kühlschlangen und damit die Betonfläche zu erneuern, da nicht auszuschließen ist, dass Teile der Anlage in den nächsten Jahren ausfallen könnten. Sollte es hier zu Problemen in der Saison führen, würde es erneut zur Schließung der Halle kommen. Mit der Erneuerung der Betonpiste (inkl. Kühlschlangen) und Erneuerung der Bandenanlage wird die Anlage zukunftsorientiert und nachhaltig saniert und die dauerhafte Nutzung als

Sportstätte sichergestellt. Ein Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm des Landes Niedersachsen „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" wurde von der Gemeinde gestellt.

Im o.a. Gremium haben sich die Mitglieder im Ergebnis gegen eine Gewährung eines Zuschusses ausgesprochen.

 

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