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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/262  

Betreff: Antrag der Gruppe SPD/ Bolmerg vom 10.06.2021 zum Thema "Gemeinsam die Klimaneutralität voranbringen und die Energiewende in Hansestadt und Landkreis anpacken"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Gruppe SPD/ Bolmerg
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Umwelt
Bearbeiter/-in: Bolz, Judith  Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz
Produkte:21.1.1. 561-100 Klimaschutz
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
21.06.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
24.06.2021 
Sitzung des Kreistages zurückgestellt   
15.07.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2021-06-08_Klimaneutralität_-_neu.pdf  

 

 

 

 

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-06-08_Klimaneutralität_-_neu.pdf (163 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

1.         Wir fordern die Verwaltungen in Hansestadt Lüneburg und im Landkreis Lüneburg auf, einen gemeinsamen Grundsatzausschusses „Klimaneutralität“ einzurichten. Mitglieder in solch einem Grundsatzausschuss müssen unter anderem sein: Städte und Gemeinden des Landkreises, Politik, regionale Energieunternehmen, IHK, Handwerkskammer, Landwirtschafts- und Umweltverbände.

2.         Im Rahmen der aktuellen Debatte über die Neufestsetzung des Regionalen Raumordnungsprogramms sollen Flächen für Regenerative Energien ausgewiesen werden, um ausreichend Fläche zu haben, aber auch um einen Wildwuchs zu vermeiden.

3.         Zudem wird der Landkreis aufgefordert, in Umsetzung der Kreistagsbeschlüsse vom 16.12. 2019 und vom 21. 02.2020 nun den sogenannten „Masterplan Klimaschutz“ umgehend weiterzuentwickeln und mit einem konkreten Maßnahmenbündel und einer konkreten Zeitplanung zu versehen. Dabei sind nicht nur interne Prozesse der Kreisverwaltung, sondern auch auf die Kommunen sowie Verbände und Institutionen des Landkreises mit einzubeziehen.

4.         Auch steht der am 16. 12. 2019 beschlossene jährlich Bericht über die aktuelle Situation der Auswirkungen und Folgen der Treibhausgase, wie CO2, Methan sowie zu den Maßnahmen zur Verringerung dieser Emissionen noch aus.

5.         Auch fehlt es bei den Beschlussvorlagen immer noch an dem Hinweis auf die Klimaauswirkungen, damit muss umgehend begonnen werden.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Anfang 2020 hat der Lüneburger Kreistag beschlossen, Vorreiter sein zu wollen und die Klimaneutralität im Landkreis bis 2030 zu erreichen.  Dazu hat der Landrat vor wenigen Wochen einen „Masterplan“ im Rahmen des European-Energy-Adwards vorgestellt, der nun umgesetzt und sicher noch deutlich weiterentwickelt werden muss, um dem großen gemeinsame Ziel näher zu kommen. Dafür bedarf es der Einbindung aller Kommunen und wichtigen Handlungsträgern im Landkreis. Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat nun in seiner Sitzung am 8. Juni 2021 einen umfassenden Klimaschutzplan für das Gebiet der Hansestadt auf den Weg gebracht. Zudem hat am 12. Mai 2021 die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz 2021 vorgelegt. Ein wesentlicher Baustein in diesem Gesetz ist der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien.

 

Der Kreistag des Lüneburger Kreistages hat bereits Anfang 2020 beschlossen, eine Klimaneutralität bereits im Jahre 2030 zu erreichen und damit Vorreiter sein zu wollen. Die Verwaltung wurde aufgefordert, dazu einen Masterplan zu entwickeln, wie dieses Ziel erreicht werden könnte. Der nun vorgelegte Plan erfüllt die nötigen Anforderungen nicht. Zwar werden hier schon einzelne Handlungsfelder benannt, aber letztlich bleibt dieser Plan doch sehr allgemein. Konkrete Maßnahmen mit einer zeitlichen Vorgabe und klar geregelten Verantwortlichkeiten fehlen gänzlich. Der Prozess im Rahmen des European Energy Award ist ein guter und richtiger Schritt, reicht aber für die Erreichung der besonderen Zielsetzung nicht aus. So wurde es auch schon bei der Beschlussfassung diskutiert. In einem gemeinsamen Grundsatzausschuss muss nun unter Einbeziehung wichtiger Partner in der Region umgehend ein kreisweites Konzept entwickelt und konkretisiert werden. Dazu gehört es auch eine umfassende Bestandsaufnahme der derzeitigen Klimabelastungen für den Kreis zu erstellen, um dann auf dieser Basis Maßnahmen und Veränderungen zu bewerten. Auch dieses wurde bereits im Dezember 2019 beschlossen.

 

Bereits 2020 wurde beschlossen hierfür erforderliche Personal- und Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Bedarf muss nun umgehend ermittelt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

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