Vorlage - 2021/282
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Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Landkreis möge in Abänderung der Vorlage zum TOP 18 beschließen:
1. die Elbefähre "Amt Neuhaus" gemäß der Empfehlung des Gutachters durch eine neue Fähre mit Hybridantrieb (Elektroantrieb plus dieselbetriebenem Hilfsmotor für Extremhochwasser) zu ersetzen.
2. Hierzu wird auf Grundlage der vorhandenen Gutachten umgehend ein Vergabeverfahren eingeleitet.
3. der Betrieb der alten Fähre "Amt Neuhaus" wird selbstverständlich aufrecht erhalten bis eine neue Fähre zur Verfügung steht, die Möglichkeit einer kostenlosen Nutzung durch Einwohner*innen des Amt Neuhaus wird erneut und aktuell überprüft.
Sachlage:
Den Anstoß für die bereits jahrelange Debatte zur Ertüchtigung der Elbefähre gab damals die offenkundige Überalterung der "Amt Neuhaus".
Häufige Ausfallzeiten wegen eines Motors, der nicht leistungsstark genug ist oder ungünstigen Wasserverhältnissen an den Anlegern, gepaart mit einer inakzeptablen Fährzeitverlängerung bei Hochwasser sowie einer starken Einschränkung der möglichen Fährzeiten pro Tag wegen der notwendigen Wartungen... all dies brachte den Kreistag dazu, mit breiter Mehrheit für ein umfassendes neues Fährkonzept zu stimmen.
Dies sollte sowohl das Fährschiff als auch die Anleger umfassen und sich in die Planungen zur "Marina Bleckede" einfügen.
Die immer wieder vertagten und geänderten Vorlagen der Verwaltung gipfeln nun in dem Vorschlag, einen Wasserstoffantrieb lediglich "anzustreben" und von explizit grünem Wasserstoff ist auch nicht die Rede. Während der Hafen in Bleckede allmählich an Form gewinnt, vertagt man sich hier erneut auf ein "irgendwann".
Mit einer offiziellen "Innovationspartnerschaft" wurde weit übers Ziel hinaus geschossen. Dies wurde immerhin bereits eingesehen.
Der dritte Punkt der Vorlage mag zu der Reaktion der Bürgermeister geführt haben, er war und ist indes völlig überflüssig, da dies doch zu keinem Zeitpunkt je in Frage gestanden hat. Es besteht daher keinerlei Anlass, sich über die verlässliche Anbindung Sorgen zu machen. Im Gegenteil: wer eine echte Verbesserung der Verbindung will, darf neben der nicht umsetzbaren Planung Elbebrücke nicht auch noch die Fähre weiter auf die lange Bank schieben.
Während echter grüner Wasserstoff noch sehr begrenzt verfügbar ist und für spezielle Einsatzzwecke reserviert bleiben sollte, gibt es für Elektrofähren seit Jahren umfangreiche und erprobte Konzepte. Eine klimafreundliche Lösung wäre daher in kürzester Zeit machbar und sollte daher jetzt endlich umgesetzt werden.
Es bleibt dabei selbstredend die Forderung an die Bundesregierung, ihre Behinderung und Deckelung des Ausbaues erneuerbarer Energien endlich zu beenden. Eigenstrom und Mieterstrom müssen z.B. ohne Auflagen und so unkompliziert möglich sein, wie es das EU-Recht vorschreibt. Dann gibt es auch genug Ökostrom für solche Vorhaben!
Konkrete Wasserstoffprojekte bieten sich eher bei der schon dafür angedachten Bahnverbindung Lüneburg - Dannenberg. Dazu liegt bereits seit 2019 ein Antrag vor. Auch eine öffentliche Wasserstofftankstelle im Hafen zur Versorgung von Binnenschiffen, LKWs, Bussen und anderen Großfahrzeugen macht Sinn.
Hier könnte also der vielversprechendere Ansatzpunkt für die umfangreich diskutierte Wasserstoffstrategie liegen.
Die Elbefähre "Amt Neuhaus" eignet sich hingegen nicht dafür!