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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/304  

Betreff: Bürgerinformation Endlagersuche
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Krumböhmer, Jürgen
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:23. VL Verwaltungsleitung
 23.1. 111-100 Verwaltungsführung
Beratungsfolge:
Begleitausschuss zur Endlagersuche
19.07.2021 
Sitzung des Begleitausschusses zur Endlagersuche ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1_Zuwendungsvertrag  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Zuwendungsvertrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Zuwendungsvertrag (2303 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Bezogen auf die im Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung vom 28.09.2020 aufgeführten Gebiete, die ganz oder teilweise im Landkreis Lüneburg liegen oder direkt angrenzen,

 

  1. beauftragt der Landkreis Lüneburg (alternativ oder kummulativ)

a)       eine Agentur mit deren allgemeinverständlicher Darstellung,

b)       eine/n Sachverständige/n mit deren fachlicher Beurteilung,

 

  1. werden örtliche Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt.

 

Die Kooperation mit Nachbarlandkreisen wird angestrebt.

 

Der Landkreis Lüneburg erklärt zum Abschluss der Fachkonferenz Teilgebiete, dass substanzielle Beratungsergebnisse nicht eingebracht werden konnten, weil der Zwischenbericht Teilgebiete vom 28.09.2020 zu früh veröffentlicht wurde, der Zeitplan zu knapp bemessen, die Datengrundlagen unzureichend, die wissenschaftliche Methodik unausgereift und aufgrund der Corona-Epidemie ein Austausch der betroffenen Stellen erheblich erschwert waren.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Auf die Vorlagen 2020/509 und 2021/123 wird verwiesen.

 

Zwischenzeitlich fanden verschiedene Online-Konferenzen von unterschiedlichen Veranstaltungen statt. Der Sachstand hat sich jedoch insgesamt kaum verändert. Bezogen auf den Landkreis Lüneburg stellte sich jedoch heraus, dass die nicht erfolgte Ausweisung der Gemeinde Amt Neuhaus auf einem Versehen beruhte. Die Bundeseinrichtungen hatten übersehen, dass die Gemeinde Amt Neuhaus aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern in das Land Niedersachsen umgegliedert worden war und hatten die Datensätze daher nicht richtig zugeordnet.

 

Wie bereits berichtet hat der Landkreis Lüneburg mit dem Land Niedersachsen einen Zuwendungsvertrag geschlossen, der dieser Vorlage beigefügt ist. Danach erhält der Landkreis Lüneburg ca. 26.800 € für 2021.  Beantragt waren 50.000 €. Das Land hat die bereit gestellten Mittel von insgesamt landesweit 500.000 € jedoch proportional nach der Zahl der Teilgebiete je Landkreis verteilt. Telefonisch konnte mit dem Ministerium geklärt werden, dass die Mittel nicht zwingend vor dem 15.11.2021 zu verausgaben sind. Voraussichtlichen werden auch in den kommenden Jahren Mittel bereitstehen. Jede einzelne Maßnahme muss mit dem Ministerium abgestimmt werden.

 

Eine rechtliche Beratung macht momentan noch keinen Sinn. Insbesondere werden die Regionalkonferenzen nur dort eingerichtet, wo eine übertägige Erkundung vorgesehen werden wird. Dies steht in nächster Zeit noch nicht an. Erst zum Vorschlag für die Standorte, die für die übertägige Erkundung vorgesehen sind, ergibt sich ein geregeltes Verfahren nach § 7 Abs. 1 des Standortauswahlgesetzes:

 

„Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung gibt der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch einen Vorschlag des Vorhabenträgers nach Absatz 2 berührt wird, nach Übermittlung des jeweiligen Vorschlags sowie im Fall einer Nachprüfung nach abgeschlossenem Nachprüfverfahren nach § 10 Absatz 5 Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorschlägen sowie den dazu jeweils vorliegenden Berichten und Unterlagen. Die Stellungnahmen sind innerhalb einer Frist von drei Monaten abzugeben. Die Stellungnahmen sind bei den weiteren Verfahrensschritten zu berücksichtigen; das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und der Vorhabenträger werten die Stellungnahmen aus.“

 

Das derzeit laufende Verfahren wird in § 9 Abs. 2 Standortauswahlgesetz beschrieben:

 

Die Fachkonferenz Teilgebiete erörtert den Zwischenbericht des Vorhabenträgers nach § 13 Absatz 2 in höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten. Hierzu erläutert der Vorhabenträger den Teilnehmern der Fachkonferenz Teilgebiete die Inhalte des Zwischenberichts. Die Fachkonferenz Teilgebiete legt dem Vorhabenträger ihre Beratungsergebnisse innerhalb eines Monats nach dem letzten Termin vor. Mit Übermittlung der Beratungsergebnisse an den Vorhabenträger löst sich die Fachkonferenz Teilgebiete auf. Der Vorhabenträger berücksichtigt die Beratungsergebnisse bei seinem Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen nach § 14 Absatz 2.“

 

Das Verfahren nach § 9 Abs. 2 Standortauswahlgesetz ist zu kritisieren. Selbst die Bediensteten der Bundesbehörden räumen offen ein, dass der Zwischenbericht aus politischen Gründen zu früh vorgelegt worden ist und weder die Datengrundlagen noch die wissenschaftlichen Methoden fundiert sind. Vor diesem Hintergrund ist es schlicht unmöglich, substanzielle Beratungsergebnisse vorzulegen oder einzubringen.

 

Eine gutachterliche geologische Einschätzung der Teilgebiete mag vor diesem Hintergrund von Interesse sein, insbesondere, wenn sie auf die konkreten Formationen und Datenlagen im Landkreis Lüneburg bezogen wird. Hierzu hat die Verwaltung Informationen eingeholt. Einige Landkreise haben eine solche Beurteilung beauftragt. Die Kosten können bei ca. 25.000 € liegen. Allerdings sind die personellen Kapazitäten bereits weitgehend gebunden. Vor der dritten Fachkonferenz werden Ergebnisse nicht vorliegen können. Eine solche Beurteilung würde auch eher der betroffenen Bevölkerung dienen, die besser einschätzen kann, wie die Wahrscheinlichkeit für eine Auswahl eingeschätzt werden kann. Eine relevante Einflussnahme auf den Prozess der Endlagersuche wird eine solche fachliche Aussage nicht haben, weil sie voraussichtlich auf der gleichen unzureichenden Datengrundlage wie der Zwischenbericht beruhenrde.

 

Eine Aufbereitung der Ergebnisse durch eine Agentur bezogen auf die einzelnen Gebiete in und um den Landkreis Lüneburg kann bei den Informationsveranstaltungen oder in anderen Zusammenhängen (z.B. Schulen, kommunalen Gremien, gesellschaftliche Institutionen) hilfreich sein. Die Kompetenz der Agentur läge weniger in der Geologie, sondern überwiegend in der Kommunikation. Zu Kosten kann nichts gesagt werden, es müssten Gespräche geführt und Angebote eingeholt werden. 26.800 € werden nicht zu viel sein.

 

Veranstaltungen können überwiegend mit Bordmitteln durchgeführt werden. Die Bundesreferenten stehen ohne Honorar zur Verfügung. Ratsam ist jedoch eine fachkundige Moderation, die von der zuvor genannten Agentur zu stellen wäre.

 

Soweit bei landkreisübergreifenden Gebieten eine Aufbereitung durchgeführt wird, liegt eine Kooperation mit den Nachbarlandkreisen nahe, um die Mittel aus der Landesförderung effizienter einzusetzen.

 

Anknüpfend an die oben dargestellte Kritik am Verfahren nach § 9 Abs. 2 Standortauswahlgesetz sollte immerhin in der dritten Fachkonferenz vom 6. und 7. August 2021 offiziell vorgebracht werden, dass aufgrund des verfrühten Zwischenberichts, des knappen Zeitplans, der Behinderung durch die Corona-Pandemie, der unsicheren Datenlage und der momentan unzureichend ausgearbeiteten Methodik die von § 9 Abs. 2 Standortauswahlgesetz beabsichtige Öffentlichkeitsbeteiligung nicht möglich war.

 

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