Vorlage - 2005/219
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die sich aus der Vorlage ergebenden
verwaltungsseitigen Überlegungen zustimmend zur Kenntnis.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 30.11.2005:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung über die Schuldnerberatung mit
dem Diakonieverband für das Jahr 2006 abzuschließen.
Sachlage:
Dem Ausschuss war in einer der letzten Sitzungen zur Situation
der Schuldner- und Drogenberatung nach § 16 Abs. 2 SGB II vorgetragen worden.
Bekanntlicherweise sind die Landkreises nach § 16 Abs. 2 SGB II
verpflichtet - allerdings als Ermessensleistung - für den Personenkreis des SGB
II bei Bedarf im Rahmen von Eingliederungsvereinbarungen Drogen- und
Schuldnerberatung anzubieten.
Im Jahr 2005 hatte der Landkreis für einen Zeitraum von 6
Monaten - als Pilotprojekt - mit dem Diakonieverband eine Vereinbarung
getroffen, derzufolge - zur Vermeidung längerer Wartezeiten - Beratungskontingente
für diesen Personenkreis bereit gestellt werden.
Der Landkreis zahlte dafür einen Betrag in Höhe von jeweils
12.500,00 €, zuzüglich Sachkosten in Höhe von 1.270,00 €.
Nunmehr ist festzustellen, dass mit diesem Betrag im Bereich
der Drogenberatung ein bedarfsgerechtes Angebot vorgehalten werden kann (und
zwar für die Dauer eines Jahres).
Im Bereich der Schuldnerberatung musste dieser Betrag
verdoppelt werden, um ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten (ein entsprechender
Beschluss wurde im Ausschuss gefasst).
Es besteht nun die Notwendigkeit, zu einer Planung für das Jahr
2006 zu kommen.
Im Bereich der Drogenberatung schlägt die Verwaltung vor, einen
Betrag in Höhe von 12.500,00 €, zuzüglich o.a. Sachkosten, für diesen Zweck
vorzusehen und eine entsprechende Vereinbarung mit dem Diakonieverband zu
schließen.
Im Bereich der Schuldnerberatung, die ohnehin einen
vertraglichen Zuschuss des Landkreises (in 2005 73.000,00 €) erhält, ist zu
prüfen, inwieweit aus diesem daraus vorzuhaltenden Beratungskontingent Beratungsleistung
für den SGB II-Bereich erbracht werden kann.
Verwaltungsseitige Gespräche mit dem Diakonieverband haben
ergeben, dass ggf. die Möglichkeit besteht, einen Aufstockungsbetrag von
19.000,00 € zu vereinbaren, der dann ausreichen muss, um Schuldnerberatung für
den SGB II-Bereich sicherzustellen.
Dieser Betrag würde insoweit unter den 27.500,00 € in 2005
(Laufzeit 10 Monate) liegen und müsste zur Sicherstellung eines
Beratungsangebots für das gesamte Jahr 2006 dienen.
Im Ausschuss müsste Einigkeit darüber erzielt werden, ob die
Verwaltung ermächtigt wird, zu diesen Konditionen mit dem Diakonieverband zu
verhandeln.
Ergänzende Sachlage vom 30.11.2005:
Aufgrund des Beschlusses vom 21.09.2005 haben die Verhandlungen
mit der Diakonie stattgefunden. Die Geschäftsleitung der ARGE war hierbei
beteiligt. Der Diakonieverband verpflichtet sich, für einen Betrag von
24.000,00 € die Schuldnerberatung gem. § 16 II S. 2 Nr. 2 SGB II für den
Landkreis Lüneburg durchzuführen.
Die Schuldnerberatung stellt in diesem Zusammenhang 160
Beratungsscheine zur Verfügung. Ein Beratungsschein umfasst 3 Beratungsstunden.