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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/219  

Betreff: Drogen- und Schuldnerberatung nach § 16 Abs. 2 SGB II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Moratzky, Sybille
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
17.10.2005 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
01.12.2005 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
16.01.2006    Kreisausschuss      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die sich aus der Vorlage ergebenden verwaltungsseitigen Überlegungen zustimmend zur Kenntnis.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 30.11.2005:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung über die Schuldnerberatung mit dem Diakonieverband für das Jahr 2006 abzuschließen.

Sachlage:

Sachlage:

Dem Ausschuss war in einer der letzten Sitzungen zur Situation der Schuldner- und Drogenberatung nach § 16 Abs. 2 SGB II vorgetragen worden.

 

Bekanntlicherweise sind die Landkreises nach § 16 Abs. 2 SGB II verpflichtet - allerdings als Ermessensleistung - für den Personenkreis des SGB II bei Bedarf im Rahmen von Eingliederungsvereinbarungen Drogen- und Schuldnerberatung anzubieten.

 

Im Jahr 2005 hatte der Landkreis für einen Zeitraum von 6 Monaten - als Pilotprojekt - mit dem Diakonieverband eine Vereinbarung getroffen, derzufolge - zur Vermeidung längerer Wartezeiten - Beratungskontingente für diesen Personenkreis bereit gestellt werden.

 

Der Landkreis zahlte dafür einen Betrag in Höhe von jeweils 12.500,00 €, zuzüglich Sachkosten in Höhe von 1.270,00 €.

 

Nunmehr ist festzustellen, dass mit diesem Betrag im Bereich der Drogenberatung ein bedarfsgerechtes Angebot vorgehalten werden kann (und zwar für die Dauer eines Jahres).

 

Im Bereich der Schuldnerberatung musste dieser Betrag verdoppelt werden, um ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten (ein entsprechender Beschluss wurde im Ausschuss gefasst).

 

Es besteht nun die Notwendigkeit, zu einer Planung für das Jahr 2006 zu kommen.

 

Im Bereich der Drogenberatung schlägt die Verwaltung vor, einen Betrag in Höhe von 12.500,00 €, zuzüglich o.a. Sachkosten, für diesen Zweck vorzusehen und eine entsprechende Vereinbarung mit dem Diakonieverband zu schließen.

 

Im Bereich der Schuldnerberatung, die ohnehin einen vertraglichen Zuschuss des Landkreises (in 2005 73.000,00 €) erhält, ist zu prüfen, inwieweit aus diesem daraus vorzuhaltenden Beratungskontingent Beratungsleistung für den SGB II-Bereich erbracht werden kann.

 

Verwaltungsseitige Gespräche mit dem Diakonieverband haben ergeben, dass ggf. die Möglichkeit besteht, einen Aufstockungsbetrag von 19.000,00 € zu vereinbaren, der dann ausreichen muss, um Schuldnerberatung für den SGB II-Bereich sicherzustellen.

 

Dieser Betrag würde insoweit unter den 27.500,00 € in 2005 (Laufzeit 10 Monate) liegen und müsste zur Sicherstellung eines Beratungsangebots für das gesamte Jahr 2006 dienen.

 

Im Ausschuss müsste Einigkeit darüber erzielt werden, ob die Verwaltung ermächtigt wird, zu diesen Konditionen mit dem Diakonieverband zu verhandeln.

 

Ergänzende Sachlage vom 30.11.2005:

Aufgrund des Beschlusses vom 21.09.2005 haben die Verhandlungen mit der Diakonie stattgefunden. Die Geschäftsleitung der ARGE war hierbei beteiligt. Der Diakonieverband verpflichtet sich, für einen Betrag von 24.000,00 € die Schuldnerberatung gem. § 16 II S. 2 Nr. 2 SGB II für den Landkreis Lüneburg durchzuführen.

Die Schuldnerberatung stellt in diesem Zusammenhang 160 Beratungsscheine zur Verfügung. Ein Beratungsschein umfasst 3 Beratungsstunden.

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