Vorlage - 2005/222
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Anlage/n:
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen nimmt
Kenntnis.
Sachlage:
Für das o. a. Produkt
sollen folgende Ziele vereinbart werden:
1.
Die durchschnittliche Laufzeit der
Baugenehmigungsverfahren, beginnend ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen,
wird - wie im Jahr 2005 - 29 Kalendertage nicht überschreiten (trotz
Personaleinsparung).
2.
Zur Verkürzung der Laufzeiten
vollständiger Bauanträge, die eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bauaufsicht voraussetzt, werden Gebühren für Bauberatungen ab
einer Dauer von 15 Minuten erhoben. Diese Gebührenerhebung soll ab 01.01.2006
bis 31.12.2006 erfolgen. Bis zum 31.03.2007 wird ausgewertet, ob die Beratungsgespräche
weiterhin kostenpflichtig geführt werden.
Nach § 1 der Baugebührenordnung (BauGO) sind für Amtshandlungen
der Bauaufsicht Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben. Die Höhe der
Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis. Nach Nummer 4.6 des Gebührenverzeichnisses
werden die Gebühren für Beratungen nach § 65 Abs.1 Satz 2 der
Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), insbesondere Auskünfte, auch im
Zusammenhang mit einem anhängigen Verfahren durch die unteren Bauaufsichtsbehörden
nach Zeitaufwand ermittelt. Beträgt der Zeitaufwand weniger als 15 Minuten, so
entfällt eine Gebühr.
Nach § 6 Abs.3 BauGO beträgt die Gebühr nach Zeitaufwand für
Beratungen nach Nummer 4.6 des Gebührenverzeichnisses je angefangene halbe
Arbeitsstunde
1.
für Beamtinnen und Beamte des höheren
Dienstes
und für vergleichbare Angestellte der Bauaufsichtsbehörden 32 €
2.
für Beamtinnen und Beamte des gehobenen
Dienstes
und für vergleichbare Angestellte der Bauaufsichtsbehörden 27 €
3.
für Beamtinnen und Beamte des mittleren
Dienstes
und für vergleichbare Angestellte der Bauaufsichtsbehörden 21 €.
Im Jahr 2004 fanden 9224 Beratungen statt,
davon dauerten 2028 über 15 Minuten. Darin enthalten sind auch Beratungen von
Nachbarn, für die keine Gebühren erhoben werden können. Diese Zahl wurde nicht
separat erfasst. Die sehr zeitintensiven Beratungen der Denkmaleigentümer/innen
bleiben ebenfalls gebührenfrei.
Nimmt man eine Durchschnittszahl von 500 Fällen mit einer
Gebühr von 27 € an, würden sich die Einnahmen auf 13.500 € belaufen.
Die Erfassung und Dokumentation der Beratungen
sowie die Fertigung der Kostenbescheide können weitgehend schematisiert
werden, um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu minimieren. Auf eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
zum jetzigen Zeitpunkt wird verzichtet, da sie ungenau und zeitaufwändig wäre.
Stattdessen sollen nach Ablauf eines Jahres mit entsprechender
Kennzahlenerhebung Aufwand und Einnahmen gegenübergestellt sowie überprüft werden,
ob die Qualität der Antragsunterlagen sich signifikant verschlechtert hat.
Diese Qualität könnte darunter leiden, wenn
die Entwurfsverfasser/innen sich nicht ausreichend beraten lassen. Der
Gesetzgeber hat ihre Verantwortung kontinuierlich erhöht, so dass sie ohnehin
verpflichtet sind, sich auch in Fragen des öffentlichen Baurechts ständig
weiterzubilden.
Die Bauherrinnen/Bauherrn sparen durch die
erfolgte Erweiterung der Freistellung ihrer Vorhaben vom Genehmigungsvorbehalt
Zeit und Gebühren. Bei den Bauaufsichtsbehörden haben sich die
Gebühreneinnahmen bei zunehmendem Verwaltungsaufwand durch Beratungen
verringert. Dem trug der Gesetzgeber mit der Änderung der Baugebührenordnung
Rechnung, indem ein neuer Gebührentatbestand für längere Beratungen eingeführt
wurde. Die Stadt Braunschweig erhebt Beratungsgebühren, der Landkreis Peine
beginnt in Kürze damit.
Zu erwarten ist ein
Rückgang der Zahl und der Dauer der längeren Beratungen, wenn sie
gebührenpflichtig werden. Dadurch hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
mehr Zeit für die Bearbeitung von Bauanträgen. Die o. a. Genehmigungsdauer
vollständiger Anträge könnte trotz Personaleinsparung erzielt werden.
Ergänzende
Sachdarstellung für die Sitzung am 24.11.2005:
Die Verwaltung möchte weiterhin "bürgerfreundlich"
handeln. Zu diesem "bürgerfreundlichen Handeln" gehören sowohl kurze
Bearbeitungszeiten vollständiger Anträge als auch Beratungen von
Entwurfsverfassern, Bauherrn, Denkmaleigentümern und Nachbarn. Diese Beratungen
sollen auch künftig in der gewünschten Intensität geleistet werden.
Nach Einführung des § 69a der Niedersächsischen Bauordnung
(Genehmigungsfreie Wohngebäude) wurde eine Gebühr für Beratungen ab einer Dauer
von 15 Minuten neu in die die Baugebührenordnung aufgenommen. Hiermit sollten
besondere Beratungsleistungen der Baugenehmigungsbehörde auch gesondert
vergütet werden. Beratungen von Denkmaleigentümern und Nachbarn bleiben auch
bei längerer Dauer gebührenfrei.
Der weitaus größte Teil der längeren Bauberatungen beim Landkreis Lüneburg erfolgt durch Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes bzw. vergleichbare Angestellte (Ingenieure). Aus Vereinfachungsgründen wird daher für Beratungsgespräche ab 15 Minuten Dauer je angefangene halbe Arbeitsstunde ein einheitlicher Betrag von 27 € in Rechnung gestellt.