Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/222  

Betreff: Erhebung von Beratungsgebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Opalka, UteAktenzeichen:60 06 08
Federführend:Bauen Bearbeiter/-in: Schiemann, Karin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
01.11.2005 
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen zurückgestellt   
24.11.2005 
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

0

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen nimmt Kenntnis.

Sachlage:

Sachlage:

Für das o. a. Produkt  sollen folgende Ziele vereinbart werden:

 

1.       Die durchschnittliche Laufzeit der Baugenehmigungsverfahren, beginnend ab Vollständig­keit der Antrags­unterlagen, wird - wie im Jahr 2005 - 29 Kalendertage nicht überschreiten (trotz Personaleinsparung).

 

2.       Zur Verkürzung der Laufzeiten vollständiger Bauanträge, die eine Entlastung der Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht voraussetzt, werden Gebühren für Bau­beratungen ab einer Dauer von 15 Minu­ten erhoben. Diese Gebührenerhebung soll ab 01.01.2006 bis 31.12.2006 erfolgen. Bis zum 31.03.2007 wird ausgewertet, ob die Bera­tungsgespräche weiterhin kostenpflichtig geführt werden.

 

Nach § 1 der Baugebührenordnung (BauGO) sind für Amtshandlungen der Bauaufsicht Kosten (Gebühren und Aus­la­gen) zu erheben. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebühren­verzeichnis. Nach Nummer 4.6 des Gebüh­ren­verzeichnisses werden die Gebühren für Beratun­gen nach § 65 Abs.1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), insbesondere Auskünfte, auch im Zusammenhang mit ei­nem anhängigen Verfahren durch die unteren Bau­aufsichtsbehörden nach Zeitaufwand ermittelt. Beträgt der Zeitaufwand weniger als 15 Minuten, so entfällt eine Gebühr.


Nach § 6 Abs.3 BauGO beträgt die Gebühr nach Zeitaufwand für Beratungen nach Nummer 4.6 des Gebühren­ver­zeich­nisses je angefangene halbe Arbeitsstunde

1.       für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes
und für vergleichbare Angestellte der Bauaufsichtsbehörden                                   32 €

2.       für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes
und für vergleichbare Angestellte der Bauaufsichtsbehörden                                   27 €

3.       für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes
und für vergleichbare Angestellte der Bauaufsichtsbehörden                                   21 €.

 

Im Jahr 2004 fanden 9224 Beratungen statt, davon dauerten 2028 über 15 Minuten. Darin enthalten sind auch Bera­tungen von Nachbarn, für die keine Gebühren erhoben werden können. Diese Zahl wurde nicht separat erfasst. Die sehr zeitintensiven Beratungen der Denkmaleigen­tümer/innen bleiben ebenfalls gebührenfrei.

Nimmt man eine Durchschnittszahl von 500 Fällen mit einer Gebühr von 27 € an, würden sich die Einnahmen auf 13.500 € belaufen.

Die Erfassung und Dokumentation der Beratungen sowie die Fertigung der Kostenbescheide können weitgehend sche­matisiert werden, um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu mini­mieren. Auf eine Wirtschaftlichkeits­berech­nung zum jetzigen Zeitpunkt wird verzichtet, da sie ungenau und zeitaufwändig wäre. Stattdessen sollen nach Ablauf eines Jah­res mit entsprechender Kennzahlenerhebung Aufwand und Einnahmen gegenübergestellt sowie überprüft wer­den, ob die Qualität der Antragsunterlagen sich signifikant verschlechtert hat.

Diese Qualität könnte darunter leiden, wenn die Entwurfsverfasser/innen sich nicht ausreichend beraten lassen. Der Gesetzgeber hat ihre Verantwortung kontinuierlich erhöht, so dass sie ohnehin verpflichtet sind, sich auch in Fragen des öffentlichen Baurechts ständig weiterzubilden.

Die Bauherrinnen/Bauherrn sparen durch die erfolgte Erweiterung der Freistellung ihrer Vorhaben vom Genehmi­gungs­vorbehalt Zeit und Gebühren. Bei den Bauaufsichtsbehörden haben sich die Gebühreneinnahmen bei zuneh­mendem Verwaltungs­aufwand durch Beratungen verringert. Dem trug der Gesetzgeber mit der Änderung der Bauge­bühren­ordnung Rechnung, indem ein neuer Gebührentatbestand für längere Beratungen eingeführt wurde. Die Stadt Braunschweig erhebt Beratungsgebühren, der Landkreis Peine beginnt in Kürze damit.

Zu erwarten ist ein Rückgang der Zahl und der Dauer der längeren Beratungen, wenn sie gebührenpflichtig werden. Da­durch hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Zeit für die Bearbeitung von Bauanträgen. Die o. a. Geneh­migungsdauer vollständiger Anträge könnte trotz Personal­ein­sparung erzielt werden.

 

Ergänzende Sachdarstellung für die Sitzung am 24.11.2005:

Die Verwaltung möchte weiterhin "bürgerfreundlich" handeln. Zu diesem "bürgerfreundlichen Handeln" gehören sowohl kurze Bearbeitungszeiten vollständiger Anträge als auch Beratungen von Entwurfsverfassern, Bauherrn, Denkmaleigentümern und Nachbarn. Diese Beratungen sollen auch künftig in der gewünschten Intensität geleistet werden.

 

Nach Einführung des § 69a der Niedersächsischen Bauordnung (Genehmigungsfreie Wohngebäude) wurde eine Gebühr für Beratungen ab einer Dauer von 15 Minuten neu in die die Baugebührenordnung aufgenommen. Hiermit sollten besondere Beratungsleistungen der Baugenehmigungsbehörde auch gesondert vergütet werden. Beratungen von Denkmaleigentümern und Nachbarn bleiben auch bei längerer Dauer gebührenfrei.

 

Der weitaus größte Teil der längeren Bauberatungen beim Landkreis Lüneburg erfolgt durch Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes bzw. vergleichbare Angestellte (Ingenieure). Aus Vereinfachungsgründen wird daher für Beratungsgespräche ab 15 Minuten Dauer je angefangene halbe Arbeitsstunde ein einheitlicher Betrag von 27 € in Rechnung gestellt.

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung