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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/371  

Betreff: Überörtliche Kommunalprüfung durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof "Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände"
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Mennrich, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mennrich, Björn
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
06.10.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss
11.10.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
03.03.2022 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Prüfungsmitteilung Nds. Landesrechnungshof Haushaltsrisiken durch Inv.-Rückstände  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Prüfungsmitteilung des Nds. Landesrechnungshofes

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfungsmitteilung Nds. Landesrechnungshof Haushaltsrisiken durch Inv.-Rückstände (2993 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Daten der niedersächsischen Kassenstatistik belegen eine regelmäßig ansteigende Investitionstätigkeit der niedersächsischen Kommunen. Gleichzeitig stellt das von der KfW Bankengruppe herausgegebene KfW-Kommunalpanel fest, dass die Investitionsrückstände der Kommunen in den 13 Flächenländern ansteigen.

 

Ein fortbestehender gravierender Investitionsrückstand kann die kommunale Aufgabenwahrnehmung in den entsprechenden Aufgabenbereichen erheblich beeinträchtigen. Zudem stellen hohe Investitionsrückstände ein erhebliches Finanzierungsrisiko für kommunale Haushalte dar. Vor diesem Hintergrund sah sich die überörtliche Kommunalprüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes veranlasst, die Investitionsrückstände der niedersächsischen Kommunen im Rahmen einer Vollerhebung zu erfragen.

 

Der Niedersächsische Landesrechnungshof führte die Erhebung im 4. Quartal 2020 als Online-Befragung bei allen niedersächsischen Kommunen durch. Die Fragen des Erhebungsbogens erstreckten sich auf die Bereiche „Haushaltsdaten“, „Entwicklung des Vermögens und der Abschreibungen auf Sachanlagevermögen“ sowie „Entwicklung von Investitionsrückständen“.

 

Das Prüfungsergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

 

  • Nach den Ergebnissen der erstmaligen landesweiten Bestandserhebung der überörtlichen Kommunalprüfung ergeben sich nach den Meldungen der niedersächsischen Kommunen Investitionsrückstände von mehr als 20 Mrd. € im Jahr 2020. Die Ergebnisse bestätigen den im aktuellen KfW-Kommunalpanel dargestellten bundesweiten Trend und verstärken den Befund für Niedersachsen. Aufgrund der positiven hohen Rücklaufquote der Erhebungsbogen von 85,8 % sowie des hohen Detaillierungsgrades bietet die Bestandserhebung eine belastbare Datenlage für das Flächenland Niedersachsen und ergänzt insoweit die Aussagen des KfW-Kommunalpanels. 

 

  • Allein die reine Auswertung der von den Kommunen gemeldeten Daten dokumentiert einen offenkundigen Handlungsbedarf und lässt eine Vielzahl von Auffälligkeiten und Problemfeldern erkennen. So ergaben sich hinsichtlich der Höhe der Investitionsrückstände große regionale Unterschiede und darüber hinaus Disparitäten in Bezug auf die Gemeindearten, Gemeindegrößen sowie Infrastrukturbereiche.

 

  • So zeigen die Ergebnisse, dass kein zwingender Zusammenhang zwischen Finanzkraft der Kommunen und Höhe ihrer Investitionsrückstände besteht. Der landesweite Vergleich ergab, dass Kommunen in Anpassungsschichten mit einer sehr niedrigen Steuereinnahmekraft lediglich durchschnittlich hohe Investitionsrückstände meldeten. Demgegenüber wiesen Kommunen in einer Anpassungsschicht mit hoher Steuereinnahmekraft überdurchschnittlich hohe Investitionsrücksnde auf. 

 

  • Die höchsten Investitionsrückstände lagen in den Infrastrukturbereichen „Schulen“ und „Straßen“. Dies spiegelt die Feststellungen des KfW-Kommunalpanels 2021.

 

  • Problematisch erscheint im Bereich der „Straßen“ die Situation der großen selbständigen Städte, die Investitionsrückstände von 2.186 € je Einwohnerin und Einwohner angaben. 

 

  • Besonders auffällig im Bereich „Straßen“ sind die hohen Investitionsrückstände der kleinen Einheitsgemeinden, die ebenfalls Investitionsrückstände von über 2.000 € je Einwohnerin und Einwohner zu bewältigen haben.

 

  • Daneben belegen die hohen Investitionsrückstände im Bereich „Schule“ in der Anpassungsschicht Hannover den erwarteten hohen Investitionsbedarf in städtischen Gebieten. In dünner besiedelten Gebieten fallen dementsprechend diese Investitionsrückstände deutlich geringer aus. 

 

  • Im Übrigen stellte die überörtliche Kommunalprüfung fest, dass dem Thema „Brandschutz“ in den kleinen Einheits- und Samtgemeinden eine besondere Bedeutung zukommt, denn sie meldeten für diesen Bereich weit überdurchschnittlich hohe Investitionsrückstände. 

 

  • Schlussendlich ergab die Abfrage, dass viele Kommunen weniger als die Hälfte der eingeplanten Investitionen tatsächlich durchführten. Dies birgt die Gefahr eines kontinuierlichen Anstiegs der Investitionsrückstände. 

 

  • Alle Kommunen gaben identisch an, dass die Hauptursachen für die aufgelaufenen Investitionsrückstände unzureichende Finanzmittel und fehlendes Personal seien.

 

  • Die Ergebnisse der Bestandserhebung verdeutlichen eindrucksvoll, dass die hohen, seit Jahren aufgelaufenen Investitionsrückstände ein erhebliches Risiko für die kommunalen Haushalte darstellen und ein dringender Handlungsbedarf besteht. Schon die Modellrechnung führt vor Augen, welcher Zeitraum notwendig wäre, um den aktuell bestehenden Investitionsrückstand abbauen zu können. 

 

  • Unstreitig dürfte sein, dass es sich bereits bei der Rückführung der Investitionsrückstände um eine große, nicht nur finanzielle, Herausforderung für die Kommunen handelt. Zudem prognostizierte ein Drittel der Kommunen einen weiteren Anstieg der aktuell vorhandenen Investitionsrückstände. Insofern ist davon auszugehen, dass es vielen Kommunen nicht gelingen wird, ihren Investitionsrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Schließlich müssen sie neben dem Abbau des Investitionsrückstands auch die für die Erledigung der Pflichtaufgaben notwendigen neuen Investitionsmaßnahmen durchführen. In der Konsequenz müssten die Kommunen ihre Investitionsauszahlungen deutlich erhöhen, gleichzeitig aber auch eine übermäßige Verschuldung vermeiden. Zusätzlich müssen die Kommunen auch den finanziellen Aufwand für laufende Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen einkalkulieren. 

 

  • Zur Bewältigung dieser Herausforderungen sind kommunale Investitionsstrategien erforderlich. Dabei sind in einem Flächenland wie Niedersachsen die Kommunen zunächst unter Berücksichtigung ihrer individuellen Situation gefordert, eigene Lösungsansätze zum Abbau der Investitionsrückstände zu entwickeln.

 

  • Da es sich bei den hohen Investitionsrückständen um eine landesweite Problematik handelt, müssen neben kurz- und langfristigen Strategien auch innovative und zu verstetigende Ansätze der Investitionsförderung in den Blick genommen werden. 

 

  • Die Bestandserhebung der überörtlichen Kommunalprüfung soll hierzu einen ersten Beitrag leisten. Um Handlungsempfehlungen benennen und konkretisieren zu können, bedarf es jedoch weitergehender Analysen.

 

Die in Form der Prüfungsmitteilung übermittelten Ergebnisse der Bestandserhebung enthalten keine Bewertungen zur Höhe der Investitionsrückstände einzelner Kommunen. Es ist aber festzustellen, dass die Prüfungsergebnisse zu den Investitionsrückständen im Wesentlichen auch auf den Landkreis Lüneburg zutreffen.

 

Insgesamt hat der Landkreis Lüneburg seine Investitionsrückstände gegenüber dem Landesrechnungshof auf rd. 66,6 Mio. Euro beziffert. Davon entfallen allein 48,1 Mio. Euro auf die Schulinfrastruktur und 12,0 Mio. Euro auf Straßen und Verkehrsinfrastruktur.

 

Weiter hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass eine erhebliche Diskrepanz zwischen den von den Kommunen etatisierten, also im Haushaltsplan veranschlagten, und den für Investitionsmaßnahmen tatsächlich verwendeten Mitteln gibt. Im Durchschnitt setzten die Kommunen danach nur 64 % ihrer investiven Ansätze tatsächlich für Investitionen ein. Dies lasse darauf schließen, dass die Kommunen die geplanten Investitionen nicht im angestrebten Maß realisieren.

 

Auch beim Landkreis Lüneburg kommt es regelmäßig zu Verzögerungen bei der Umsetzung der im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen. Dies wird schon durch die hohen investiven Haushaltsreste deutlich, die sich Ende 2020 auf rd. 29 Mio. Euro beliefen. Für künftige Haushaltsplanungen sollte eine realistischere Zeitplanung für die Umsetzung der investiven Maßnahmen angestrebt werden.

 

Der Niedersächsische Landesrechnungshof empfiehlt, die Ergebnisse der Prüfung wie in § 5 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetztes vorgesehen dem Kreistag bekanntzugeben und öffentlich auszulegen.

 

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