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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/372  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2021 (im Stand der 1. Aktualisierung vom 11.10.2021)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mennrich, Björn
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
06.10.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
11.10.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
14.10.2021 
Sitzung des Kreistages mit anschließender Verabschiedung (Beginn Feierstunde: 15:00 Uhr) ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Zwischenbericht zum 31.08.2021  
Anlage 2 - Änderungen 1. Nachtragshaushalt 2021  
Anlage 2a - Änderungen 1. Nachtragshaushalt 2021 - aktualisiert  
Anlage 3 - Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021  
Anlage 3a - Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 - aktualisiert  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 Zweiter Zwischenbericht für das Haushaltsjahr 2021

Anlage 2 Liste der Änderungen zum Haushaltsplan 2021

Anlage 3 Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Anlage 1 - Zwischenbericht zum 31.08.2021 (452 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Änderungen 1. Nachtragshaushalt 2021 (457 KB)      
Anlage 4 3 Anlage 2a - Änderungen 1. Nachtragshaushalt 2021 - aktualisiert (460 KB)      
Anlage 1 4 Anlage 3 - Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 (80 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 3a - Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 - aktualisiert (81 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2021 mit dem fortgeschriebenen Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2021 und der fortgeschriebenen Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 werden beschlossen.

 

Gemäß § 182 Abs. 4 Nr. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird aufgrund der festgestellten epidemischen Lage (COVID-19-Pandemie) im Haushaltsjahr 2021 kein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Nach dem 2. Zwischenbericht für das Haushaltsjahr 2021 (Anlage 1) sind im Ergebnishaushalt 2021 diverse Änderungen gegenüber dem Haushaltsplan zu erwarten. So kommt es bei den Schlüsselzuweisungen zu einem Rückgang gegenüber dem Haushaltsansatz um rd. 3,6 Mio. Euro. Erhebliche Mehraufwendungen werden bei den Leistungen an die Hansestadt Lüneburg nach dem Finanzvertrag prognostiziert. Aufgrund gestiegener Zweckaufwendungen der Hansestadt in den Bereichen Sozial-, Eingliederungs- und Jugendhilfe sind bei den Finanzvertragsleistungen Mehraufwendungen von rd. 5,7 Mio. Euro zu erwarten. Auch bei mehreren Produkten des Jugend- und Sozialhilfebereichs des Landkreises werden Mehraufwendungen prognostiziert, insbesondere bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII, der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Daneben zeichnen sich bei verschiedenen Produkten weitere Verschlechterungen, aber auch Verbesserungen gegenüber dem Haushaltsplan ab.

 

In Summe werden die Veränderungen voraussichtlich zu einem nicht unerheblichen Anstieg des Fehlbetrages im Ergebnishaushalt 2021 führen. Nach § 115 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Landkreis Lüneburg daher unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

 

Insgesamt verändert sich das Jahresergebnis des Ergebnishaushalts 2021 durch die prognostizierten Abweichungen wie folgt:

 

Jahresergebnis (Fehlbetrag) lt. Haushaltsplan 2021

-6.460.500 Euro

Veränderungen lt. 2. Zwischenbericht 2021

-4.373.000 Euro

Jahresergebnis (Fehlbetrag) 2021 neu

-10.833.500 Euro

 

Unter der Voraussetzung, dass für die ausstehenden Jahresabschlüsse des Landkreises entsprechende Zuführungsbeschlüsse gefasst werden, ist zu erwarten, dass mit einem Teilbetrag aus dem Überschuss des Jahres 2018 und den Jahresüberschüssen aus 2019 und 2020 eine Überschussrücklage von rd. 31 Mio. Euro gebildet werden kann. Aus dieser Überschussrücklage kann der zu erwartende Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von rd. 10,8 Mio. Euro zu gegebener Zeit ausgeglichen werden.

 

In den Nachtragshaushalt werden auch zusätzliche Investitionen aufgenommen. Für den Bau von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Schulen sollen laut Beschluss des Kreisausschusses vom 13.09.2021 in 2021 insgesamt Auszahlungen in Höhe von 5,0 Mio. Euro bei einer 80 prozentigen Förderung durch den Bund (= 4,0 Mio. Euro) veranschlagt werden. Da die Investitionen im Haushaltsjahr 2022 fortgesetzt werden sollen, die Aufträge dafür aber schon vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2022 vergeben werden sollen, ist hierfür zudem eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7,5 Mio. Euro vorzusehen.

 

Darüber hinaus werden 270.000 Euro für die Beschaffung von mobilen Luftreinigern, CO2-Ampeln etc. in Schulen bei einer 80 prozentigen Landesförderung (= 216.000 Euro) sowie 587.100 Euro für die Beschaffung von mobilen Endgeräten (Tablets, Laptops) als Leihgeräte an Schulen bei einer 100 prozentigen Landesförderung in den Nachtragshaushalt aufgenommen.

 

Zur Finanzierung der zusätzlichen Investitionen ist der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen um 1.054.000 Euro zu erhöhen.

 

Alle mit dem 1. Nachtragshaushalt verbundenen Änderungen werden in der Anlage 2 dargestellt.

 

Nach § 110 Abs. 8 NKomVG hat die Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Gemäß § 182 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG kann der Kreistag beschließen, dass in dem betreffenden Haushaltsjahr oder den betreffenden Haushaltsjahren und in den beiden Folgejahren ein Haushaltssicherungskonzept nach § 110 Abs. 8 NKomVG nicht aufgestellt wird, soweit der Haushaltsausgleich wegen der festgestellten epidemischen Lage nicht erreicht werden kann. Die Voraussetzungen für diese Feststellung liegen beim Landkreis Lüneburg vor.

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 11.10.2021:

Die Liste über die mit dem 1. Nachtragshaushalt 2021 verbundenen Änderungen ist wie folgt ergänzt worden (Anlage 2a): Da die Beschaffung eines elektronischen Schließsystems für die Kreisverwaltung nach Diebstahl eines Generalschlüssels vorgezogen werden soll, wird der im Haushaltsplan 2021 vorhandene Auszahlungsansatz bei der Investitions-Nr. 3300.20.07 „Elektronische Schließsysteme“ um 200.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der ebenfalls im Haushaltsplan 2021 vorhandene Auszahlungsansatz bei der Investitions-Nr. 3500.21.02 „Austausch Notstromaggregat und Hausanschluss (Trafo)“ um 200.000 € gekürzt, da sich die Umsetzung der Maßnahme verschiebt. Der Kürzungsbetrag wird im Finanzplan für 2022 neu veranschlagt.

 

Die Verwaltung hat die Änderungen am 06.10.2021 im Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und innere Angelegenheiten und am 11.10.2021 im Kreisausschuss mündlich vorgestellt.

 

Als Anlage 3a wird der aktualisierte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung beigefügt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Zusätzliche Aufwendungen lt. Nachtragshaushalt (netto) 4.373.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

wird im Nachtragshaushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen: diverse

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

X

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die Klimarelevanz der einzelnen im Haushaltsplan veranschlagten Maßnahmen ist in den jeweiligen Beschlussvorlagen für die Umsetzung der Maßnahmen darzustellen.

 

 

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