Vorlage - 2021/380
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Anlagen: | |||||
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1 | Dringlichkeitsantrag_d`Hondt.pdf (105 KB) |
Sachlage:
Die Landesregierung plant zum 01.11.2021 eine Änderung des NKomVG. Danach soll für die Verteilung der Sitze das Höchstzahlverfahren nach d ́Hondt angewendet werden. Dies führt dazu, dass die Hürde für kleine Fraktionen höher wird einen Sitz in den Ausschüssen zu erhalten. Es diskriminiert kleine Fraktionen, da sie nach dem oben genannten Verfahren kein Stimmrecht in den Ausschüssen und somit kaum Gestaltungsmöglichkeiten hätten. Eine solche Regelung beschneidet den demokratischen Prozess, indem andere Sichtweisen aus Entscheidungsprozessen ausgeschlossen werden. Wir fordern die Landesregierung auf, eine solche Reglung nicht zu beschließen, damit sich die Meinungspluralität in unseren kommunalen Räten auch in den Ausschüssen wiederfindet.
Ergänzende Sachlage der Verwaltung vom 13. Oktober 2021:
Der niedersächsische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung den Änderungen des NKomVG zugestimmt. Für die Ausschüsse wird nach § 71 NKomVG zukünftig das Höchstzahlverfahren nach d´Hondt Anwendung finden.
Vergleichsrechnung d´Hondt - Hare/Niemeyer mit den bereits bekannten Gruppen bei einem Ausschuss mit 13 Mitgliedern:
d´Hondt:
SPD | 4 Sitze |
CDU | 4 Sitze |
Grüne | 3 Sitze |
FDP/Unabhängige | 1 Sitz |
Linke/Die Partei | 1 Sitz |
AFD | Grundmandat |
Hare-Niemyer:
SPD | 4 Sitze |
CDU | 3 Sitze |
Grüne | 3 Sitze |
FDP/Unabhängige | 1 Sitz |
Linke/Die Partei | 1 Sitz |
AFD | 1 Sitz |
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