Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/404  

Betreff: Besetzung von 2 Stellen im Fachdienst Umwelt zur Umsetzung des Nds. Weges
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz
16.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
24.01.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Besetzung der beiden im Nachtragshaushalt 2021 vorgesehenen Stellen zur Umsetzung des Nds. Weges wird zugestimmt, der Sperrvermerk wird aufgehoben.

 

 

 

 

Sachlage:

Im Jahr 2020 wurde vom Land Niedersachsen der sog. Nds. Weg beschlossen. Dieser war das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Land, der Landwirtschaft und den Naturschutzverbänden zur Verbesserung des Artenschutzes in Niedersachsen. Durch die Einigung hat das Land u.a. die Durchführung eines Bürgerbegehrens durch den NABU abgewendet. Inhaltlich regelt die Vereinbarung eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die Verbesserungen für den Naturschutz bringen. U.A. gehört auch die Einrichtung neuer ökologischer Stationen zur Betreuung der FFH-Gebiete dazu um eine solche Station bewirbt sich der Landkreis derzeit gemeinsam mit den Landkreisen Uelzen und Harburg sowie dem BUND als Träger. Außerdem stellt das Land mehr finanzielle Mittel für bestimmte Aufgaben bereit.

 

Zur Umsetzung des Nds. Weges wurden in der Folge auch diverse Änderungen im Nds. Ausführungsgesetz zum BNatSchG vorgenommen. Das betrifft z.B.

  • die erhebliche Ausweitung der Eingriffsregelung auf Vorhaben, für die kein Genehmigungsverfahren vorgesehen ist,
  • die Einführung zusätzlicher geschützter Biotope (z.B. mesophiles Grünland und Streuobstwiesen),
  • die Einführung verbindlicher Ziele zu Biotopverbund und Artenschutz (z.B. Wiesenvogelschutz),
  • weitergehende Regelungen zum Erschwernisausgleich für Landwirte aufgrund der Verschärfung des Grünlandschutzes.

 

Das Land hat im Nds. Weg einen Mehraufwand für die Naturschutzbehörden anerkannt und zahlt hierfür seit dem Jahr 2021 einen entsprechenden Ausgleich nach einem Flächenmaßstab. Für den Landkreis Lüneburg sind dies jährlich 136.372,- €. Die Mittel sind zweckgebunden für die Umsetzung der neuen Aufgaben, können also nicht zur allgemeinen Deckung des Finanzbedarfs im Haushalt dienen. Um die oben beschriebenen Aufgaben bewältigen zu können, müssen im Umfang dieser zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel personelle Kapazitäten geschaffen werden. Dies soll durch die beiden im Nachtragshaushalt beschlossenen Stellen geschehen. Die

 

Mit der technischen Stelle nach E 11 soll insbesondere zunächst die Kartierung der neuen geschützten Biotope vergeben werden und die Bekanntgabe dieser an die Eigentümer veranlasst werden. Im nächsten Schritt sind vor allem gegenüber den Grünlandbewirtschaftern Bewirtschaftungsauflagen festzusetzen, die es diesen ermöglicht, Erschwernisausgleich zu beantragen.

 

Auf die E-7-Stelle sollen einfache Kontrollaufgaben (z.B. Gehölzbeseitgungen) übertragen werden, damit die vorhandenen Stellen entlastet werden, um einerseits die neuen Aufgaben wie die Eingriffsregelung, andererseits mehr Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen umsetzen zu können. Außerdem soll auch die Kontrolle in den Schutzgebieten damit verbessert werden.

 

Im Nachtragshaushalt wurden die Stellen eingerichtet, aber bis zu einer Freigabe durch Umweltausschuss und Kreisausschuss mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

hrlich 136.500,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

hrlich 136.500 ,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen: zweckgebundene Einnahme durch Zuweisung des Landes in Höhe von jährlich 136.372,- €

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

Mit der Stelle sollen u.a. biotopverbessernde Maßnahmen durchgeführt werden. Unter anderem der Erhalt und die Extensivierung von Grünlandnutzung, aber auch der Schutz und die Entwicklung von anderen Biotopen sind die Zielsetzung. Neben dem naturschutzfachlichen Mehrwert wird damit auch ein maßgeblicher Beitrag zur CO²-Bindung geleistet.

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung