Vorlage - 2021/404
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Sachlage:
Im Jahr 2020 wurde vom Land Niedersachsen der sog. Nds. Weg beschlossen. Dieser war das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Land, der Landwirtschaft und den Naturschutzverbänden zur Verbesserung des Artenschutzes in Niedersachsen. Durch die Einigung hat das Land u.a. die Durchführung eines Bürgerbegehrens durch den NABU abgewendet. Inhaltlich regelt die Vereinbarung eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die Verbesserungen für den Naturschutz bringen. U.A. gehört auch die Einrichtung neuer ökologischer Stationen zur Betreuung der FFH-Gebiete dazu – um eine solche Station bewirbt sich der Landkreis derzeit gemeinsam mit den Landkreisen Uelzen und Harburg sowie dem BUND als Träger. Außerdem stellt das Land mehr finanzielle Mittel für bestimmte Aufgaben bereit.
Zur Umsetzung des Nds. Weges wurden in der Folge auch diverse Änderungen im Nds. Ausführungsgesetz zum BNatSchG vorgenommen. Das betrifft z.B.
- die erhebliche Ausweitung der Eingriffsregelung auf Vorhaben, für die kein Genehmigungsverfahren vorgesehen ist,
- die Einführung zusätzlicher geschützter Biotope (z.B. mesophiles Grünland und Streuobstwiesen),
- die Einführung verbindlicher Ziele zu Biotopverbund und Artenschutz (z.B. Wiesenvogelschutz),
- weitergehende Regelungen zum Erschwernisausgleich für Landwirte aufgrund der Verschärfung des Grünlandschutzes.
Das Land hat im Nds. Weg einen Mehraufwand für die Naturschutzbehörden anerkannt und zahlt hierfür seit dem Jahr 2021 einen entsprechenden Ausgleich nach einem Flächenmaßstab. Für den Landkreis Lüneburg sind dies jährlich 136.372,- €. Die Mittel sind zweckgebunden für die Umsetzung der neuen Aufgaben, können also nicht zur allgemeinen Deckung des Finanzbedarfs im Haushalt dienen. Um die oben beschriebenen Aufgaben bewältigen zu können, müssen im Umfang dieser zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel personelle Kapazitäten geschaffen werden. Dies soll durch die beiden im Nachtragshaushalt beschlossenen Stellen geschehen. Die
Mit der technischen Stelle nach E 11 soll insbesondere zunächst die Kartierung der neuen geschützten Biotope vergeben werden und die Bekanntgabe dieser an die Eigentümer veranlasst werden. Im nächsten Schritt sind vor allem gegenüber den Grünlandbewirtschaftern Bewirtschaftungsauflagen festzusetzen, die es diesen ermöglicht, Erschwernisausgleich zu beantragen.
Auf die E-7-Stelle sollen einfache Kontrollaufgaben (z.B. Gehölzbeseitgungen) übertragen werden, damit die vorhandenen Stellen entlastet werden, um einerseits die neuen Aufgaben wie die Eingriffsregelung, andererseits mehr Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen umsetzen zu können. Außerdem soll auch die Kontrolle in den Schutzgebieten damit verbessert werden.
Im Nachtragshaushalt wurden die Stellen eingerichtet, aber bis zu einer Freigabe durch Umweltausschuss und Kreisausschuss mit einem Sperrvermerk versehen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | Jährlich 136.500,- € |
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b) | an Folgekosten: | Jährlich 136.500 ,- € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: zweckgebundene Einnahme durch Zuweisung des Landes in Höhe von jährlich 136.372,- € wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| X | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| X | positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: Mit der Stelle sollen u.a. biotopverbessernde Maßnahmen durchgeführt werden. Unter anderem der Erhalt und die Extensivierung von Grünlandnutzung, aber auch der Schutz und die Entwicklung von anderen Biotopen sind die Zielsetzung. Neben dem naturschutzfachlichen Mehrwert wird damit auch ein maßgeblicher Beitrag zur CO²-Bindung geleistet. |
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